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Beihilfeanspruch Ehefrau

Begonnen von Timbold, 16. März 2022, 20:52:36

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Timbold

Guten Abend,

meine Ehefrau ist in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit angestellt und hat Anfang des Jahres ein Schreiben ihrer Krankenkasse erhalten, mit der kurzen Info, dass sie ab sofort freiwilliges Mitglied in der GKV ist und sich ansonsten für sie nichts ändert. Im Jahr 2021 hatte sie Einkünfte in Höhe von 65000 € und lag somit minimal über der Pflichtversicherungsgrenze.

Da ein Wechsel in die PKV für sie nicht in Frage kommt, haben wir uns bei dem Schreiben auch nichts weiter gedacht.

Durch einen Kameraden wurde ich jedoch auf den ,,Fallstrick" freiwillige Versicherung und Elternzeit hingewiesen.
Wir planen für nächstes Jahr mit Nachwuchs und meine Frau möchte dabei auch 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen, ohne in Teilzeit zu Arbeiten.
Nach telefonischer Rücksprache mit der GKV müssten wir während der Elternzeit einen Beitrag in Höhe von fast 380 € pro Monat für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen. Hätte sie im Jahr 2021 nur 64 000 € verdient, wäre die GKV in der Elternzeit ,,kostenlos" gewesen.

Meine Frage ist, ob man sie denn nicht während der Elternzeit in die 30 % Restkosten PKV + Beihilfe versichern kann?
Um als Ehepartner beihilfeberechtigt zu sein, dürfen die Einkünfte ja nicht über 20.000 € liegen.

Zählt hierzu denn auch das Elterngeld, welches meine Frau im 1. Jahr der Elternzeit erhält?

Würde Sie Mitte 2023 in Elternzeit gehen, hätte Sie ja zu diesem Zeitpunk schon mehr als 20.000 € verdient. Wäre in diesem Fall ein Beihilfeanspruch erst ab Anfang 2024 möglich?

Je länger ich mich mit dem Themenfeld beschäftige, desto mehr beschleicht mich das Gefühl den Überblick zu verlieren.

Grüße
Timbold

p4uLe83

Wäre es eine Alternative, dass die Frau auf bspw. 95% runtergeht, also Teilzeit, um unter die 65k zu kommen? Noch haben Sie ja Gestaltungsspielraum.

Thomi35

#2
Eine weitere Möglichkeit wäre, befristet auf einen Teil des Einkommens zu verzichten, um wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze zu kommen. Das müßte in Absprache mit dem Arbeitgeber machbar sein, vermutlich eher als eine marginale Teilzeit-Regelung.

Wenn die Ehefrau beispielsweise auf monatlich 100 EUR (brutto) verzichtet, dann wären die SV-pflichten Einkünfte 63 800 EUR und somit unter der derzeitigen Pflichtversicherungsgrenze von 64 350 EUR. Somit wäre man über die Ersparnis der freiwilligen KV-Beiträge über die gesamte Zeit im positiven Bereich.