Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Beihilfe

Begonnen von LwPersFw, 15. April 2018, 11:00:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LwPersFw

Hier mal eine wichtige Änderung für Diejenigen, die Beihilfe + private KV für Ehefrau/Ehemann nutzen:

"Gemäß § 4 Absatz 1 der Bundesbeihilfeverordnung sind Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartne-
rinnen und Lebenspartner von beihilfeberechtigten Personen berücksichtigungsfähig, wenn der
Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 5a des Einkommenssteuerge-
setzes) oder vergleichbarer ausländischer Einkünfte der Ehegattin/Lebenspartnerin oder des Ehe-
gatten/Lebenspartners im Vorvorkalenderjahr vor der Antragstellung 17.000 Euro nicht überstieg
oder abzusehen ist, dass im laufenden Kalenderjahr das Einkommen unter 17.000 Euro liegen wird.
Der maßgebliche Betrag wird im Steuerbescheid als ,,Gesamtbetrag der Einkünfte" ausgewiesen.

Für 2018 eingehende Anträge, in denen Aufwendungen der Ehegattin/Lebenspartnerin oder
des Ehegatten/Lebenspartners geltend gemacht werden, ist nunmehr der Einkommensteu-
erbescheid 2016 maßgeblich.
"


Quelle : Anhang


Allgemein :

Alles rund um das Thema Beihilfe, Merkblätter, Informationen, etc. ... findet man hier:

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/050_Informationen_Merkblaetter/informationen_node.html

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Maj a.D.

Der Betrag von 17.000 Euro gilt m.E. nur für "Neufälle". Ehepartner, die bereits seit einigen Jahren über die Beihilfe abgerechnet werden, haben noch den Freibetrag von 18.000€ (Bestandsschutz).

LwPersFw

Zitat von: Maj a.D. am 16. April 2018, 09:34:28
Der Betrag von 17.000 Euro gilt m.E. nur für "Neufälle". Ehepartner, die bereits seit einigen Jahren über die Beihilfe abgerechnet werden, haben noch den Freibetrag von 18.000€ (Bestandsschutz).

Die Frage ist ... was sind "Neufälle" ?

Die

"Bundesbeihilfeverordnung – BBhV)
Vom 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 326),
zuletzt geändert durch die erste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3922)"

legt in § 4 schon 17.000 € fest.


Und als Übergangsregelung in § 58

"(2) Auf Ehegattinnen und Ehegatten, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung als berücksichtigungsfähige Angehörige unter der Einkommensgrenze nach § 5 Abs. 4 der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Beihilfevorschriften des Bundes lagen, aber die Einkommensgrenze nach § 4 Abs. 1 überschreiten, ist die bisherige Einkommensgrenze bis zur erstmaligen Überschreitung weiter anzuwenden."



D.h. "Altfälle" sind Fälle vor dem 14. Februar 2009.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau