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Muss man ins Ausland?

Begonnen von Biohazard, 05. Oktober 2010, 08:35:07

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Biohazard

Hallo :-P

Ich habe mal so eine frage und zwar...

Ich würde sehr gerne zum Bund gehen aber meine Frau will das einfach nicht :-(

Weil sie meint das ich zu 100% ins ausland gehen müsste...

Meine frage ist jetzt wenn ich mich Verpflichten lasse und auch noch angenommen werde...muss ich dann irgentwann ins ausland oder kann ich auch sagen ich WILL nicht ins ausland oder MUSS ich dann dahin?


bayern bazi

#1
mit der verpflichtungserklärung unterschreibst du auch gleichzeitig
1.  deine bereitschaft für einen auslandseinsatz
2.  deine bereitschaft in der Bundesrepublik dienst zu tun (dh irgendwo zwischen flensburg und berchtesgaden)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

snake99

Im weiteren unterliegen Soldaten dem §11 (Gehorsamspflicht) des Soldatengesetzes:

Zitat von: gesetze-im-internet1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.
(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.

Einer Kommandierung in den Auslandseinsatz ist somit Folge zu Leisten, da dieser Befehl rechtmässig, verbindlich und einen dienstlichen Zweck erfüllt ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Timid

Zunächst mal: Man verpflichtet sich selber.

Dann ist es seit ungefähr 1990 so, dass die Bundeswehr mehr oder weniger regelmäßig und mittlerweile in zunehmendem Maße an Auslandseinsätzen teilnimmt. Und wer für einen solchen Einsatz auserkoren wurde, der MUSS dann auch in den Einsatz! Es sei denn, er kann wirklich trifftige Gründe vorbringen, weshalb besser ein Kamerad ins Ausland geschickt wird - ein pflegebedürftiger Partner oder sowas wären solche Gründe. "Meine Frau möchte das nicht" jedoch definitiv nicht!

Allerdings ist es auch so, dass die Bundeswehr zwar prinzipiell jeden Soldaten ins Ausland schicken kann - aber trotzdem wird nur ein Teil der Soldaten wirklich in den Einsatz gehen. Kann man sich ja Pi mal Daumen ausrechnen: Es sind immer so um die 8.000 Soldaten gleichzeitig im Einsatz, pro Jahr gibt es üblicherweise 3 Kontingente - also etwa 24.000 Soldaten pro Jahr. Die Bundeswehr hat derzeit noch knapp 260.000 Soldaten, von denen so um die 220.000 ins Ausland geschickt werden könnten, plus Reservisten, plus anderes Personal für Einsätze.

Man MUSS also, wenn man geschickt wird, in den Einsatz - aber es besteht auch eine gute Chance, dass man gar nicht geschickt wird ...

Wobei das natürlich auch wieder von der Truppengattung etc. abhängt. Wer zur Infanterie geht, zu den Feldjägern, zum EOD o.ä., der wird mit großer Wahrscheinlichkeit wenigstens eine, je nach Laufbahn und Verpflichtungszeit auch diverse Touren ins Ausland mitmachen dürfen ...
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Thomas Tilz

Also ein Freund von mir ist beim Bund und der sagte mir das es Richtungen beruflich geben würde , in denen es nicht zwingend erforderlich ist ins Auslang gehen zu müssen ?

F_K

ZitatMan MUSS also, wenn man geschickt wird, in den Einsatz - aber es besteht auch eine Chance, dass man gar nicht geschickt wird ...

@ Thomas Tilz:

Vor der Verpflichtung als Soldat steht die SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG des Bewerbers, dass dieser mit bundesweiten Umzügen einverstanden ist, ebenso wie mit einem Auslandseinsatz.

BulleMölders

Es gibt sicherlich den einen oder anderen Bereich in der Bundeswehr, deren Soldaten noch nie im Ausland gewesen sind und auch wahrscheinlich nie gehen werden.

Wenn man aber zur Bundeswehr geht, muss man sich Grundsätzlich zur Teilnahme an Auslandseinsätzen bereit erklären. Ohne diese Erklärung keine Einstellung. Und dabei spielt es auch keinerlei Rolle für welche Laufbahn und Verwendung  und Verwendung man sich beworben hat.
Ob man dann während seiner Dienstzeit an einem Auslandseinsatz teilnehmen muss, steht auf einem ganz anderem Blatt.
Test

erdpichel

Lange reden hin oder her!

JA,

Wenn du das nicht willst oder kannst, dann lass es und geh nicht zum Bund!



Herrgott! Das solche Fragen im Zeitalter von Kosovo, Afghanistan, Türkei, Horn von Afrika und Mali überhaupt noch gestellt werden... >:(>:(>:(>:(>:(
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Tommie

Immer loggger durch die Hose atmen, erdpichel ;) ! Solche Spezialisten überleben meist den Psychologen am Karrierecenter nicht!

BaluderBär

Hallo, was würde eig. passieren wenn man alles unterschrieben hat, sich jedoch weigert in den Einsatz zu gehen? Also nicht das ich es vorhätte, aber es interessiert mich schon mal, also die Konsequenzen...

LG Bernd

schlammtreiber

Naja, die üblichen Konsequenzen einer Gehorsamsverweigerung eben, bis hin zur Entlassung aus dem Dienst...
Semper Communis
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BulleMölders

Dann ist man schneller wieder raus aus der Bundeswehr als man Eingestellt wurde.
Test

justice005

Da Gehorsamsverweigerung auch eine Straftat ist (§ 20 WStG), wird man auch Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft machen. Dienstrechtlich kommt dann - je nach Dauer des Dienstverhältnisses - entweder die fristlose Entlassung oder ein gerichtliches Disziplinarverfahren dazu.




F_K

Nur als Ergänzung:

Das gerichtliche Disziplinarverfahren kann dann auch zur Entlassung führen - und die Gehorsamsverweigerung (die vermutlich mehrfach vorkommen wird, weil auch der Befehl widerholt werden wird) wird zu einer entsprechenden Strafe führen - die dann vermutlich auch 90 Tagessätze  überschreitet - man ist dann "vorbestraft".

Jan96

Da das Thema hier grad passt hab ich auch nochmal eine Frage, die nicht mich sondern meinen Bruder betrifft.
Er hat vor einen FWD abzuleisten und dafür 12 Monate zu dienen. Der Wehrdienstberater hat ihm heute gesagt, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch wäre, dass er auch nach Afghanistan kommt, da die einsatzvorbereitende Ausbildung in Hammelburg nur einen Monat dauern würde.
Hat dann anscheinend mit den 100€ pro Tag geworben etc.
Nun stellt sich mir die Frage wie das überhaupt möglich ist in so kurzer Zeit fit für Afghanistan zu sein und ob die Teilnahme an Einsätzen für FWDL'ern nicht irgendwann mal freiwillig war.

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