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Frage zur Dienstuntauglichkeit

Begonnen von Justin Will, 12. August 2024, 12:58:04

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Justin Will

Hallo zusammen,

mir ist folgendes passiert: Bei der ärztlichen Untersuchung im KarrC habe ich einen Bluttest erwähnt, der vor zwei Jahren durchgeführt wurde und bei dem eine (nicht spezifisch definierte) Glutenunverträglichkeit diagnostiziert wurde, da keine Folgeuntersuchungen notwendig waren.

Der Arzt im KarrC hat daraufhin genau diesen Befund bei meinem Hausarzt angefordert. Privat habe ich bei meinem Hausarzt einen weiteren Test machen lassen, der zeigte, dass ich keine Glutenintoleranz mehr habe, da die Laborwerte alle negativ sind.

Trotz telefonischer Absprache nimmt der Arzt im KarrC weiterhin an, dass es sich um eine Zöliakie handelt (es gibt verschiedene Arten von Glutenunverträglichkeiten, wobei Zöliakie die extremste Form ist und die einzige, die in der Liste der wehrmedizinischen Begutachtung aufgeführt wird). Dies kann jedoch faktisch nicht stimmen, da ich erstens keine Symptome einer Weizensensitivität mehr aufweise und zweitens meine Weizensensitivität durch das zeitweilige Absetzen von Weizenprodukten praktisch verschwunden ist, was durch die neuesten Laborergebnisse bestätigt wird.

Meine Frage ist nun: Kann und sollte der Arzt mich weiterhin als dienstuntauglich einstufen, selbst wenn er die neuen, aktuelleren Laborergebnisse erhalten hat, die mir eigentlich grünes Licht geben sollten? Schließlich würde man mich damit für etwas ausmustern, das ich nicht mehr habe.

Vielen Dank für eure Antworten! :)

thelastofus

Wart doch erst mal das Ergebnis ab.

Ansonsten gibt es keinen Anspruch auf Tauglichkeit und der Arzt ist auch weisungsfrei und ein weiterer privater Termin beim Hausarzt muss ihn auch nicht unbedingt interessiere.

Wenn du Weizenprodukte absetzt dann stimmt ja schon etwas nicht. Und gerade das wird man bei der Bw nicht immer realsieren können. Wenn es "praktisch" verschwunden ist müsste man keine Weizenprodukte absetzen. Was passiert wenn du in er Truppenküche wieder welche bekomst?

Justin Will

Ich hatte geschrieben "zeitweiliges", das hatte ich damals sofort nach der Erstdiagnose getan und kann seit nun >1,5 Jahre wieder glücklich Brot essen.
Nicht-zöliakische Weizensensitivität lässt sich in sofern auch behandeln bzw. "auskurieren".

LwPersFw

Zum Thema was der Arzt tun kann... https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,13852.msg704739.html#msg704739

Sollte es deswegen zu einer Ablehnung kommen, können Sie aber versuchen diese Entscheidung überprüfen zu lassen... https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73358.msg740515.html#msg740515
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Justin Will

Zitat von: LwPersFw am 12. August 2024, 15:08:07
Zum Thema was der Arzt tun kann... https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,13852.msg704739.html#msg704739

Sollte es deswegen zu einer Ablehnung kommen, können Sie aber versuchen diese Entscheidung überprüfen zu lassen... https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73358.msg740515.html#msg740515

Vielen Dank für die Antwort! Ich werde schauen was sich ergibt, bisher ist es ja nur mein Kopf der mit dem schlimmsten rechnet. Ich denke nicht dass der Arzt mir mit Absicht irgendwelche Diagnosen unterschieben möchte, also wird schon alles gut gehen.
Danke nochmal!

thelastofus

"untergeschoben" wird einem gar nichts.

Es wird die Diagnose gestellt die eben nötigt ist. Auch wenn das ggf. mal nicht im Interesse des Bewerbers ist. Viele verstehen das falsch. Wenn man ausgemustert wird, geht es oft auch darum den Bewerber zu schützen.

eirishO

Zitat von: thelastofus am 12. August 2024, 19:28:57
"untergeschoben" wird einem gar nichts.

Es wird die Diagnose gestellt die eben nötigt ist. Auch wenn das ggf. mal nicht im Interesse des Bewerbers ist. Viele verstehen das falsch. Wenn man ausgemustert wird, geht es oft auch darum den Bewerber zu schützen.

Ich denke es geht darum, dass nicht falsche Diagnosen gestellt werden können und nicht darum dass ein Arzt einen mit Absicht etwas "unterschiebt". D.h. man eine Diagnose bekommt, welche für den Bewerber aber gar nicht zutrifft. Das wäre dann natürlich aus der Sicht des Bewerber höchst ungerechtfertigt.

Das kann sicherlich auch mal passieren (gerade ohne Folgeuntersuchungen), allerdings sollten Zusatzuntersuchungen das auch wieder geradebiegen können.


thelastofus

Warum unterstellt man dem Arzt gleich wieder falsche Diagnosen? Das ist schon sehr anmaßend. Vielleicht sollte man einfach akzeptieren das man nicht geeigent ist und nicht Zusatz um Zusatz Untersuchung mahcen.

Pionier2007

Zitat von: thelastofus am 14. August 2024, 10:17:10
Warum unterstellt man dem Arzt gleich wieder falsche Diagnosen? Das ist schon sehr anmaßend. Vielleicht sollte man einfach akzeptieren das man nicht geeigent ist und nicht Zusatz um Zusatz Untersuchung mahcen.

Was du schreibst ist doch völliger Blödsinn. Der Bewerber schreibt doch, dass mehrere zivile Arztbesuch inklusive Labor ihm Bescheinigen, dass es sich dabei um eine Fehldiagnose handelte.
Also warum kommst du dann mit solch einem hanebüchenen Unfug zu schreiben ,,einfach akzeptieren das man nicht geeignet ist"!?!? 
Würdest du es auch ,,einfach akzeptieren", wenn du aufgrund einer falschen Beschuldigung disziplinarisch geahndet werden würdest? 

Sorry, aber ich frage mich echt warum manche Kameraden so tiefst misanthropisch und negativ eingestellt sind

Ralf

Letztendlich ist zu unterscheiden zwischen zivilen Diagnosen und den militärischen. Wenn ein Musterungsarzt fachspezifische Untersuchungen braucht, holt er sich idR diese über eine Stllgn eines Bw-Facharztes ein. Die ziv Diagnose ist für ihn nicht maßgeblich.

Und wenn jemand nicht mit dem Musterungsergebnis einverstanden ist, wurde mit Beitrag LwPersFw schon der entsprechende Hinweis gepostet.
Deswegen schließe ich, weil es nicht um die eigentliche Frage geht.
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