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Dienstunfähigkeit Leistungen Rahmenvertrag

Begonnen von Frank_ Kl1982, 27. Februar 2018, 12:07:46

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Frank_ Kl1982

Guten Tag.
Ich bin Berufssoldat und werde in den nächsten Monaten die Bundeswehr aufgrund Dienstunfähigkeit verlassen.
Ich werde in den Ruhestand versetzt.
Ich habe vor einiger Zeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung über den Rahmenvertrag abgeschlossen.
Meine Frage ist nun ob es eine Mindestzeit in der ich eingezahlt haben muss gibt (bspw. 5 Jahre) bevor ich Leistungen aus der Versicherung bekomme?
Und die zweite Frage ist wie hoch diese Leistungen bei Dienstunfähigkeit sind.

Ich freue mich auf eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Frank

BulleMölders

Was steht den dazu in dem von Ihnen unterschriebenen Versicherungsbedingungen?
Test

Frank_ Kl1982

Leider habe ich darauf keinen Zugriff, da ich seit Monaten im Krankenhaus bin.

Andi

Zitat von: Frank_ Kl1982 am 27. Februar 2018, 12:07:46
Ich habe vor einiger Zeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung über den Rahmenvertrag abgeschlossen.
Meine Frage ist nun ob es eine Mindestzeit in der ich eingezahlt haben muss gibt (bspw. 5 Jahre) bevor ich Leistungen aus der Versicherung bekomme?

Du hast beim Rahmenvertrag ab Versicherungsbeginn volle Leistung. Bedeutet: Sofortige Auszahlung von zwei Jahresbeträgen. Nach zwei Jahren Überprüfung des Gesundheitsstatus und evtl. abstrakte Verweisung.

Zitat von: Frank_ Kl1982 am 27. Februar 2018, 12:07:46
Und die zweite Frage ist wie hoch diese Leistungen bei Dienstunfähigkeit sind.

Nur du kannst wissen, was du mal handschriftlich ins Antragsformular geschrieben hast...

Gruß Andi
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Malu55

Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?

Griffin

... @malu55 ...

Ja, die monatliche Leistung/ Rente, welche der Rahmenvertrag an dich auszahlt, gilt es zu versteuern bzw. bei der Steuererklärung zu deklarieren.

Anders verhält es sich mit einer mgl. Beschädigten-/ Kriegsopferrente, welche die Bw an dich auszahlt. Diese ist deklarationsfrei und stellt kein Einkommen dar - auch nicht bei denkbaren Unterhaltsverpflichtungen.

Gruß!

LwPersFw

#6
Zitat von: Malu55 am 16. Juli 2019, 21:14:27
Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?


Im Rahmen des SVG...

siehe § 53 Abs 5 SVG



Im Rahmen der Sozialgesetzgebung

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)

§ 18a Art des zu berücksichtigenden Einkommens
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Malu55

Zitat von: Malu55 am 16. Juli 2019, 21:14:27
Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?

...und zählt sie dann als Hinzuverdienst hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze?

Das mit der Besteuerung ist mir klar. Hatte mich nicht ganz klar ausgedrückt, daher nun  die Ergänzung.

LwPersFw

Zitat von: Malu55 am 17. Juli 2019, 12:32:59
Zitat von: Malu55 am 16. Juli 2019, 21:14:27
Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?

...und zählt sie dann als Hinzuverdienst hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze?

Das mit der Besteuerung ist mir klar. Hatte mich nicht ganz klar ausgedrückt, daher nun  die Ergänzung.


siehe § 53 Abs 5 SVG
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Malu55

Zitat von: LwPersFw am 17. Juli 2019, 17:26:41
Zitat von: Malu55 am 17. Juli 2019, 12:32:59
Zitat von: Malu55 am 16. Juli 2019, 21:14:27
Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?

...und zählt sie dann als Hinzuverdienst hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze?

Das mit der Besteuerung ist mir klar. Hatte mich nicht ganz klar ausgedrückt, daher nun  die Ergänzung.


siehe § 53 Abs 5 SVG

Nach Rücksprache mit dem Rahmenvertragsbeauftragter,  zählt die DU-Rente nicht zum Erwerbsersatzeinkommen bezüglich der Hinzuverdienstgrenze. Da diese durch eigene Beitragszahlung (Besoldung, nach Steuer)erwirtschaftet wurde.
Eine Versteuerung findet aber im Rahmen der Jahres-Einkommensteuererklärung statt.

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