Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) ab 01.01.2025

Begonnen von LwPersFw, 20. September 2020, 20:19:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LwPersFw

Zitat von: WDB-100 am 04. Dezember 2024, 18:20:52

Demzufolge wäre die neue Grundrente im Vergleich zu der Gesamtsumme (einkommensunabhängigen und einkommensabhängigen Geldleistungen) aus dem alten System keine Option.


Deshalb muss ja jeder, der mehr erhält als nur die Grundrente, schauen, ob er sich besser stellt, wenn er gemäß § 83 mehr erhält.

Also alle in § 83 genannten Beträge zum Stichtag 31.12.2024 addiert plus 25 %.

Wer nur die Grundrente und die Schwerstbeschädigtenzulage erhält, wird automatisch auf den neuen Betrag gemäß § 11 umgestellt, es seidenn das die Summe zum 31.12.2024 höher ist, als der Betrag gemäß § 11 Absatz 1 und 2 . Dann greift eben § 83 ebenfalls.



Für den Berufsschadensausgleich gelten ja die o.g. gesonderten Regelungen zur Überführung.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Michael 1199

Zitat von: WDB-100 am 04. Dezember 2024, 18:20:52

Ich bin mal auf den Informationsgehalt des Vergleichsschreiben vom BAPersBw gespannt. Gibt leider im noch ein Füllhorn an Fragen. Der Dezember hat ja bereits begonnen.

Vielen Dank für die Unterstützung hier im Forum.


13 Tage im Dezember sind vergangen und es ist immer noch kein Vergleichsschreiben oder Ähnliches angekommen. Naja. Der Dezember hat ja noch ein paar Tage. Vielleicht kommt es dann kurz vor Weihnachten als Überraschung...

WDB-100

Mein Sachbearbeiter hat selber nicht daran geglaubt, dass ich mein Vergleichsschreiben im Dezember erhalte. Ich denke, wenn es nächste Woche nicht da ist, dann geht das BAPersBw in den Weihnachtsmodus und der Drops ist gelutscht.

Es heißt, dann immer so schön, dass das Wahlrecht erst ab dem Vergleichsschreiben beginnt und keine Nachteile entstehen. Bla, bla.

Zum Thema "Bla, bla" hinsichtlich dem Soldaten­entschädigungsgesetz fand ich folgenden Link klasse.

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/seg-interview-5862718

Die Digitalisierung ist stufenweise. (Hatte ich noch nicht gehört) Das Vergleichsschreiben im Dezember wird lieber gar nicht erwähnt. Im Grundtenor passiert alles im Interesse der Anspruchsberechtigten. Unübersichtlich, verspätet und geheimnisvoll.  :-X

Die Unfallversicherung Bund und Bahn war telefonisch nett und will meine Unterlagen zum D-Arzt nächstes Jahr schicken, da die anerkannten Wehrdienstbeschädigungen nicht reichen. Steht im Informationsschreiben auch anders. Das BAPersBw soll eine 24 stündige Mitteilungspflicht gegenüber der UVB haben. Ich musste mir das Lachen verkneifen. Das UVB wird auch noch merken, dass die Uhren im BAPersBw anders ticken.

Ich bin gespannt, was im Januar von meinen Geldern ankommt. Hier heißt es meist, dass kriegen Sie ja alles nachgezahlt.

Nun gut. Es handelt sich in diesem Text um meine Wahrnehmung und Erfahrungen. Es kann, wie immer, bei anderen Betroffenen anders aussehen.

FEC

Meine letzte Info von gestern lautet, Vergleichsschreiben gehen am 16.12 raus. Bis Ankunft ist das BAPersBw im Weihnachtsmodus. Hat aber natürlich nichts miteinander zu tuen  :-X . Ansprechbarkeit zu Fragen kann aber natürlich nicht mehr 100% sichergestellt werden in diesem Jahr.

Habe noch den ein oder anderen Schnellschuss als Bescheid bekommen diese Woche. Alles unterirdisch schlecht und falsch (z.B. habe ich nun ein Schädelhirntrauma statt einer PTBS). Wenn die Vergleichsschreiben von ähnlicher Qualität sind dann hätten Sie sich lieber bis 2025 Zeit lassen sollen.

Pünktliche geänderte Zahlung sei aber sichergestellt und man sei sehr froh das man das geschafft hat (sage ich lieber nichts zu).

WDB-100

Ein bisschen Spoiler Alarm von FEC. ;D
Danke für die Info, dann kann man sich seelisch schon mal auf Post vom BAPersBw vorbereiten. Beim Opferentschädigungsgesetz kamen die Schreiben per Einschreiben, damit die 12-Monatsfrist amtlich ist. Mal sehen, wie es bei uns läuft.

Ein paar Gelder muss ab 1.1.  die UVB bei mir übernehmen. Mal sehen, ob da alles klappt.

Wenn nach ein paar Monaten und dem D-Arzt Termin die Zahlungen endgültig wieder fix sind, dann nehme ich mir mal die Zeit und zeige mal auf, was zukünftigen Wehrdienstbeschädigten durch das neue SEG nicht mehr zu steht. Die erhöhte Grundrente ist nett, aber bei einer Schwerstbehinderung fehlen doch einige Posten, die im SEG gar nicht mehr vorgesehen sind.

Meiner Meinung nach liegt die verbesserte finanzielle Situation des SEG im Vergleich zum alten System bei Neufällen ab einem hohen GdB/GdS nicht vor!

FEC

Hoffe meine Info stimmt dann auch.

Wäre sicherlich sehr Interessant wenn man das hier mal rausarbeitet. Danke also schonmal dafür.

LwPersFw

Zitat von: WDB-100 am 14. Dezember 2024, 07:14:14

Meiner Meinung nach liegt die verbesserte finanzielle Situation des SEG im Vergleich zum alten System bei Neufällen ab einem hohen GdB/GdS nicht vor!


Zum Verständnis... wie kommen Sie zu dieser Bewertung?


z.B. § 31 BVG  vs  § 11 SEG

Annahme GdS 100

§ 31 BVG

+ Abs 1 : 891 € (ab 65 zzgl. 53 €)
+ Abs 4 : 636 €

Also max. 1527 € (1580 €)




§ 11 SEG

+ Abs 1 : 2000 €
+ Abs 2 :   400 € (20 % Erhöhung wenn zutreffend)

Also max. 2400 €

Dies sind 820 € mehr als gemäß dem alten BVG.


Dazu erhält der Betroffene bei Anspruch den Erwerbsschadensausgleich.
Inkl. der Zahlung von Beiträgen in die Rentenversicherung:
"§ 41 Soziale Sicherung der Erwerbsschadensausgleichsempfänger", da der ESA mit Eintritt in die Regelaltersrente wegfällt.


Hinzu treten bei Anspruch Leistungen nach Kap 4 und 5 SEG.

Daraus abgeleitet z.B. :

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73823.msg752815.html#msg752815




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

WDB-100

Die Ausgleichsrente im alten System beträgt schon 932€. Da sind die 820 € mehr im neuen System bereits verpufft.

Ehegattenzuschlag (105 €) und Kinderzuschlag (1 Kind = 250 €) sind individuell betrachtet auch noch ein Fehlbetrag beim SEG.

Die Schwerstbeschädigtenzulage geht bis 831 € (Stufe 6), wenn eine maximale Schädigung vorliegt. Alte Grundrente 1165€ und Schwerstbeschädigtenzulage sind in der neuen Grundrente übernommen worden.

Die finanzielle Besserstellung ist mit max. 2400 € (SEG) im Vergleich zum alten System (BVG) nicht gegeben. Meine Summen sind schon wesentlich höher und bei meiner Schädigung ist zum Glück noch Luft nach oben. Wer nun eine maximale Schädigung als Neufall erleidet, wird durch das SEG 2025 weniger Geld zur Verfügung haben. Da gibt es nichts zu beschönigen.

Die auf 8 Jahre befristeten Gelder (KfZ-Beihilfe, Erziehungsbeihilfe, usw.) machen die Sache auch nicht besser.

50% vom Berufsschadensausgleich (+25% ab 1.1.2025) mit Eintritt in die Regelaltersrente finde ich im Vergleich zu Zahlungen von Beiträgen in die Rentenversicherung ebenfalls besser. Was soll durch die Beiträge in die Rentenversicherung rauskommen? Wie hoch sind die Renten in Deutschland? Witwer haben hohe Abzüge bei der Rente und Steuern werden auch fällig.

Ich bin kein Fachmann in diesen ganzen Bereichen, aber ich sehe auf meinem Bescheid, was ich bis jetzt bekomme und was ich als Altfall ab dem 1.1.2025 bekomme und lese ganz simple was Neufälle (max. 2400€) nach dem neuen SEG erhalten werden.

Pflegegelder lasse ich mal unbeachtet, da diese zukünftig über die UVB in ungefähr der gleichen Höhe weiterlaufen sollen.

Jetzt habe ich mir doch schon heute die Zeit genommen aufzuführen, warum Neufälle mit einem hohen GdB/GdS im neuen System schlechter gestellt sein werden. Als Altfall sollte ich das "Schweigegeld", die ungefähr 25 Prozent mehr, einfach nehmen und ruhig sein.  :-X

Ich wollte aber trotzdem meine Feststellung und die Fakten darstellen, warum der Soldatenberuf im Falle einer schweren Schädigung hinsichtlich der finanziellen Absicherung durch das neue Soldaten­entschädigungsgesetz nicht attraktiver geworden ist.

Ich würde gerne etwas anderes schreiben, aber mein derzeitiger Wissensstand und meine vorliegenden Zahlen lassen nichts anderes zu.

LwPersFw

Zitat von: WDB-100 am 14. Dezember 2024, 16:38:11
Die Ausgleichsrente im alten System beträgt schon 932€. Da sind die 820 € mehr im neuen System bereits verpufft.

Ehegattenzuschlag (105 €) und Kinderzuschlag (1 Kind = 250 €) sind individuell betrachtet auch noch ein Fehlbetrag beim SEG.

Die Schwerstbeschädigtenzulage geht bis 831 € (Stufe 6), wenn eine maximale Schädigung vorliegt. Alte Grundrente 1165€ und Schwerstbeschädigtenzulage sind in der neuen Grundrente übernommen worden.

Die finanzielle Besserstellung ist mit max. 2400 € (SEG) im Vergleich zum alten System (BVG) nicht gegeben. Meine Summen sind schon wesentlich höher und bei meiner Schädigung ist zum Glück noch Luft nach oben. Wer nun eine maximale Schädigung als Neufall erleidet, wird durch das SEG 2025 weniger Geld zur Verfügung haben. Da gibt es nichts zu beschönigen.

Die auf 8 Jahre befristeten Gelder (KfZ-Beihilfe, Erziehungsbeihilfe, usw.) machen die Sache auch nicht besser.

50% vom Berufsschadensausgleich (+25% ab 1.1.2025) mit Eintritt in die Regelaltersrente finde ich im Vergleich zu Zahlungen von Beiträgen in die Rentenversicherung ebenfalls besser. Was soll durch die Beiträge in die Rentenversicherung rauskommen? Wie hoch sind die Renten in Deutschland? Witwer haben hohe Abzüge bei der Rente und Steuern werden auch fällig.

Ich bin kein Fachmann in diesen ganzen Bereichen, aber ich sehe auf meinem Bescheid, was ich bis jetzt bekomme und was ich als Altfall ab dem 1.1.2025 bekomme und lese ganz simple was Neufälle (max. 2400€) nach dem neuen SEG erhalten werden.

Pflegegelder lasse ich mal unbeachtet, da diese zukünftig über die UVB in ungefähr der gleichen Höhe weiterlaufen sollen.

Jetzt habe ich mir doch schon heute die Zeit genommen aufzuführen, warum Neufälle mit einem hohen GdB/GdS im neuen System schlechter gestellt sein werden. Als Altfall sollte ich das "Schweigegeld", die ungefähr 25 Prozent mehr, einfach nehmen und ruhig sein.  :-X

Ich wollte aber trotzdem meine Feststellung und die Fakten darstellen, warum der Soldatenberuf im Falle einer schweren Schädigung hinsichtlich der finanziellen Absicherung durch das neue Soldaten­entschädigungsgesetz nicht attraktiver geworden ist.

Ich würde gerne etwas anderes schreiben, aber mein derzeitiger Wissensstand und meine vorliegenden Zahlen lassen nichts anderes zu.

Sie machen m.E. das ... was man weder im alten noch im neuen System machen darf... den konkreten eigenen Fall mit allen anderen Fällen zu vergleichen.  ;)
Nicht jeder hatte z.B. Anspruch auf die Ausgleichsrente nach § 32 BVG.

Ich folge Ihnen das in manchen Fällen die Versorgung nach dem alten System auch für Neufälle besser gewesen wäre.

Aber dies zu pauschalieren ist nicht sachgerecht.

Wenn ich mein o.g. Beispiel nehme:

Wenn der Betroffene als Altfall nur Anspruch auf die Leistungen nach § 31 gehabt hätte und als Neufall nur auf die Leistung nach § 11, steht er sich im neuen System deutlich besser.

Hinweis: ich habe nicht die in 2024 erhöhten Beträge benutzt. Nur die Beträge in den § !
Die Erhöhung um 25 % erfolgte ja nur im Vorgriff des kommenden SEG und weil das SGB XIV bereits zum 01.01.2024 in Kraft trat.

Dadurch ist die zu betrachtende Mehrleistung für diesen Betroffenen ca. 800 € zum alten BVG.

Und ... auch ein "Neufall" GdS 100 (mit Anspruch Abs 2) wird neben den 2400 € noch weitere Leistungen erhalten, wenn er die geforderten Bedingungen erfüllt.





Beziehen Sie dies auf Neufälle  ? :

ZitatDie auf 8 Jahre befristeten Gelder (KfZ-Beihilfe,

Für Neufälle findet Anwendung

§ 18 SEG Leistungen zur Mobilität

dort

(1) Für die Leistungen zur Mobilität gilt § 40 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.

also

§ 40 SGB VII Kraftfahrzeughilfe

Wo findet sich hier eine Begrenzung auf 8 Jahre ?




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

WDB-100

Die Bundeswehr hat leider auch die Erhöhung der finanziellen Entschädigungsleistungen durch das Soldatenentschädigungsgesetz pauschalisiert, so dass die erste Freude über eine Erhöhung dem Unverständnis über den Wegfall von Zulagen und Geldern aus dem alten System gewichen ist.

Ich kann natürlich nur meine persönliche Situation als Schwerstgeschädigter durch einen Wehrdienstunfall in Anwendung auf das neue System betrachten. Wenn ich dann merke, dass mir nach dem neuen System Gelder nicht mehr zu stehen und in der Gesamtsumme weniger zum Ausgleich des erlitten Schadens zur Verfügung steht. Dann hat die Aussage zur Erhöhung der finanziellen Entschädigungsleistungen ein ordentliches Geschmäckle und es ist mir ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass nicht alles uneingeschränkt besser wird, wie auf den Internetseiten der Akteure gerne dargestellt wird.

"Nicht jeder hatte z.B. Anspruch auf die Ausgleichsrente nach § 32 BVG." im neuen System hat keiner mehr Anspruch auf diese Ausgleichszahlung. Man kann es drehen und wenden wie man will, in manchen Fällen hätte die Versorgung aus dem alten System berücksichtigt werden müssen, wenn man am Ende von einer allgemeinen Erhöhung der finanziellen Entschädigungsleistungen sprechen möchte.

Im einfachen Vergleich: "Wenn der Betroffene als Altfall nur Anspruch auf die Leistungen nach § 31 gehabt hätte und als Neufall nur auf die Leistung nach § 11, steht er sich im neuen System deutlich besser." Das steht natürlich außer Frage, dass in dem genannten Szenario die Leistung im neuen System deutlich besser ist.

Bei den befristeten Leistungen beziehen ich mich auf "Befristete und auf Zeit erbrachte Leistungen nach § 84 SEG". Die KfZ-Beihilfe wurde oder wird noch bis 31.12.2033 von der KoF erbracht. Für Neufälle (nur ein Beispiel) handelt es sich um Gelder, die im neuen System nicht mehr vorgesehen sind. Bei manchen Leistungen, was ich selber noch gar nicht, wie es weitergeht. Z.B. jährliche Instandhaltungspauschale, Steuerberaterkosten über die KoF. Hier finde ich die Kommunikation und Transparenz, die ich als Entschädigungsberechtigter erhalte, als komplett unzureichend. Diese Fragen wird mir das Vergleichsschreiben auch nicht antworten. Schade, dass hier die immer wiederkehrenden Anträge (seit vielen Jahren) nicht im Vorwege berücksichtigt und die Umstellung aufs neue System so einfach wie möglich gemacht wird.

Wenn ich nicht falsch liege, wird die Beschaffung oder der Umbau eines behindertengerechten Fahrzeugs ab 01.01.2025 von der UVB übernommen. Läuft dann unter 
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen.

Nun werde ich erstmal abwarten, ob das Vergleichsschreiben (wie von FEC erwähnt) nächste Woche meine Berechungen bestätigt. Bei manchen Anträgen, die erst im nächsten Jahr möglich sind, bin ich auf die Antworten gespannt und wie es dann weitergeht. Das D-Arztverfahren erinnert mich an meine Zeit beim Versorgungsamt (bis 2014/15) als man zum medizinischen Dienst musste. Ich hoffe, dass es nicht der gleiche Spießrutenlauf wird. In dem Zusammenhang habe ich gehört, dass der D-Arzt angehalten ist, sich an der Weisung und bereits festgestellten Situation zu orientieren. Es bleibt spannend und ich hoffe, dass alle den Systemwechsel gut überstehen und die Bundeswehr sich vernünftig um Neufälle kümmert, auch wenn die Zuständigkeiten sich verteilt haben.

LwPersFw

Zitat von: WDB-100 am 14. Dezember 2024, 20:06:12

Bei den befristeten Leistungen beziehen ich mich auf "Befristete und auf Zeit erbrachte Leistungen nach § 84 SEG". Die KfZ-Beihilfe wurde oder wird noch bis 31.12.2033 von der KoF erbracht. Für Neufälle (nur ein Beispiel) handelt es sich um Gelder, die im neuen System nicht mehr vorgesehen sind. Bei manchen Leistungen, was ich selber noch gar nicht, wie es weitergeht. Z.B. jährliche Instandhaltungspauschale, Steuerberaterkosten über die KoF. Hier finde ich die Kommunikation und Transparenz, die ich als Entschädigungsberechtigter erhalte, als komplett unzureichend. Diese Fragen wird mir das Vergleichsschreiben auch nicht antworten. Schade, dass hier die immer wiederkehrenden Anträge (seit vielen Jahren) nicht im Vorwege berücksichtigt und die Umstellung aufs neue System so einfach wie möglich gemacht wird.

Wenn ich nicht falsch liege, wird die Beschaffung oder der Umbau eines behindertengerechten Fahrzeugs ab 01.01.2025 von der UVB übernommen. Läuft dann unter 
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen.


Wie ich ja schrieb ... für Neufälle gilt sofort:

§ 18 SEG Leistungen zur Mobilität

dort

(1) Für die Leistungen zur Mobilität gilt § 40 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.

also

§ 40 SGB VII Kraftfahrzeughilfe


Wer unter den Bestandsschutz bis 2033 fällt ... wechselt dann ab 2034 unter die Regelungen des SEG, wenn er dann die dort genannten Voraussetzungen erfüllt.

Warum sollte es anders sein ? Die Regelung bis 2033 ist ja nur eine Übergangsregelung...

Und § 40 SGB VII Kraftfahrzeughilfe beinhaltet dann ja:

https://www.buzer.de/40_SGB_VII.htm

Mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen, die sich aus dem § 40 SGB VII ergeben...


Was noch ergänzend fehlt ist ja aus § 18 SEG Mobilität:

"(2) Das Bundesministerium der Verteidigung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Folgendes zu regeln:

1. die Grundsätze, die für die Leistungen zur Mobilität maßgebend sind,

2. die Höhe der Leistungen und das Bewilligungsverfahren."








Sie haben vollkommen recht, die Information, bezogen auf den individuellen Einzelfall, hätte deutlich früher erfolgen müssen - und wirklich zu allen bisher bezogenen Leistungen ! Da bin ich bei Ihnen!

Nur ... es ist eben nicht so ... leider.

Jetzt bleibt uns nur abzuwarten wie es im Jahr 2025 startet ...

Dies erfordert aber auch das Miteinander aller ... so auch z.B. der Ärzte die Behandlungen aus 2024 fortführen...

Diesen sollte klar sein das sie ihr Geld bekommen werden ... also gilt auch dort... im Sinne der Patienten einfach machen...

Hier wird nun einmal ein komplexes Gesetzeswerk umgestellt... im laufenden Betrieb...

Aber ... das System der Versorgung über die gesetzliche UV als solches ist nicht neu! Hier wissen die Arztpraxen sehr wohl wie es läuft...

Die UV Bund & Bahn wird hier bestimmt nicht ein grundsätzlich neues Verfahren zwischen UV und Ärzten einführen... nur für die ehemaligen Soldaten...






aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

#116
Es wäre auch hilfreich ... wenn User hier , wie es @FEC getan hat, ihre Schreiben zum Thema vom BAPersBw bzw. der UV in anonymisierter Form bereitstellen würden...

So können auch andere ggf. Rückschlüsse ziehen, wie es bei ihnen sein wird, bzw. was sie ggf. selbst beantragen sollten... etc. ...


Gerade weil wir ja drei Personengruppen über viele Jahre haben werden:

+ Bestandsfälle ... die zunächst die bisherigen Leistungen (wo möglich) beziehen
+ Bestandsfälle ... die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, und vollständig ins neue System wechseln
+ Neufälle, für die nur noch das SEG gilt



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Michael 1199

Zitat von: LwPersFw am 16. Dezember 2024, 11:40:09
Zitat von: WDB-100 am 14. Dezember 2024, 20:06:12

Aber ... das System der Versorgung über die gesetzliche UV als solches ist nicht neu! Hier wissen die Arztpraxen sehr wohl wie es läuft...

Die UV Bund & Bahn wird hier bestimmt nicht ein grundsätzlich neues Verfahren zwischen UV und Ärzten einführen... nur für die ehemaligen Soldaten...

Das mag ja bei vielen Ärzten und Praxen so richtig sein. Leider tut sich der Facharzt für Psychiatrie hier schwerer, da die UV bei der Psyche eher die Ausnahme ist. Aber so wie ich das Praxispersonal kennen, werden sie sich auch hier in das neue System einfinden. Vielleicht hätte man hier auch eine Handreichung zum Mitnehmen in die Praxis erstellen können...

WDB-100

Ich habe bei zwei D-Arztpraxen angerufen und jedesmal sollte ich alle medizinischen Unterlagen besorgen und mitbringen. Röntgenbilder digitalisiert. Laut dem Informationsschreiben hätte eigentlich der Bescheid mit den anerkannten Wehrdienstbeschädigungen reichen sollen. Auf dem Zettel war unten eine Telefonnummer von der UVB aufgeführt. Für das Soldatenentschädigungsgesetz gibt es sogar eine Durchwahl. Die Frau von der UVB hat mich beruhigt und mir mitgeteilt, dass ich nicht für die Unterlagen zuständig bin und Sie im nächsten Jahr das BAPersBw anweist die Unterlagen zur Verfügung zustellen und im nächsten Schritt erhält der D-Arzt, für den ich mich entschieden habe, alle benötigten Informationen. Im System der UVB konnte Sie mich bereits finden. Bin mal gespannt, wie das alte System (6 Pflegestufen) in das System der UVB (4 Pflegekategorie) übernommen wird. Es soll ja eigentlich kein Nachteil entstehen. Bald sind wir schlauer. In diesem Zusammenhang hätte auch von Seiten des BAPersBw besser kommuniziert werden können. Schade.

DieEhefrau2

Das deckt sich ungefähr mit meinen Erfahrungen und den D-Ärzten.
Ich habe mich auch mal bei 3 D-Arztpraxen erkundigt, da ja mein schwer einsatzgeschädigter Ehemann ab nächstes Jahr auch betroffen sein wird.
In allen 3 Praxen ähnliche Auskunft. Der D-Arzt sieht sich an keinen WDB Bescheid gebunden sondern die wollen alle bisherigen Befunde usw. um eigene Diagnosen zu stellen. Für das Verfahren der GUV (UVB) gelten alleine die Diagnosen der D Ärzte und die D-Ärzte legen auch die entsprechende Therapie auf Grundlage ihrer eigenen Diagnose fest.

Also so wie das bisher alles läuft, 2 Wochen vor Inkrafttreten immer noch kein Informationsschreiben usw. und dann diese Aussagen der verschiedenen D-Ärzte da bekommt man wirklich Angst.

Ich bin wirklich gespannt wie das mit der UVB und den D- Ärzten läuft.




Schnellantwort

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau