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Ablehnung BU-Versicherung Leistungsfall DU

Begonnen von Anfrage351, 01. Mai 2018, 09:05:42

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Anfrage351

Hallo Zusammen

Ich wurde DU aus der Bundeswehr entlassen und hatte zum besagten Zeitpunkt eine BU-Versicherung. Der Leistungsfall wurde abgelehnt von Versicherung abgelehnt.

Ich hatte in der Zwischenzeit mal gezwitschert bekommen, dass die Bundeswehr das übernimmt, wenn die Versicherung den Leistungsfall ablehnt? Ist das korrekt?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Danke für eure Hilfe

KlausP

Was sagt denn der, der Ihnen das "gezwitschert" hat, dazu?

Die Bw tritt nur dann ein, wenn es sich um einen Einsatzunfall handelt und die Versicherung sich auf die Kriegsklausel beruft.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Al Terego

Na ja, wenn Du eine "BU-Versicherung" hast, die "DU" nicht abdeckt und eine "BU" nicht gegeben ist, dann guckst Du natürlich in die Röhre. Warum sollte (außer bei Einsatzschädigung) die Bw hierfür aufkommen?

Ralf

DU muss ja auch nicht gleich BU sein. Bspw. sind die körperlichen Anforderungen an einen Soldaten sind i.d.R. höher als bei vielen Zivilberufen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Paul Kater

#4
Also DU führt in der Regel schon zur BU, wie man in dem Fall sieht:

"Die Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung (DBV) zahlt einer ehemaligen Offizierin der Bundeswehr nach Einschaltung von xxx eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor ein Anerkenntnis verweigert hatte.

Unsere Mandantin, eine ehemalige Offizierin der Bundeswehr, hatte im Jahr 2008 ihre Ausbildung zur Offizierin im fliegerischen Dienst bei der Bundeswehr begonnen und hierbei auch eine Dienstunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung bei der DBV Winterthur Versicherung abgeschlossen. Während des Studiums der Luft- und Raumfahrttechnik entwickelte sich bei der Offizierin eine erhebliche psychische Störung, die schließlich zur Dienstunfähigkeit und Entlassung der Offizierin aus der Bundeswehr führte. Die DBV verweigerte in der Folge die von unserer Mandantin beantragten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine tragfähige Begründung hierfür gab die Versicherung aber nicht ab. Die Offizierin war sich allerdings sicher, berufsunfähig zu sein, und wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei xxx. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt xxx, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung der DBV rechtsfehlerhaft sein dürfte. ,,Denn unsere Mandantin konnte aus gesundheitlichen Gründen den Beruf der Offizierin nicht mehr ausüben. Sie ist somit im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunfähig ist."

edit: Angaben, die als Werbung interpretiert werden können, entfernt

F_K

"Offizierin" ist kein Beruf - sondern eine fehlerhafte Bezeichnung.

Halten wir fest:

- BU und DU sind unterschiedliche Begriffe aus unterschiedlichen Rechtsgebieten.
- Wer sich "falsch" versichert, hat im Leistungsfall das Nachsehen.

Die Bundeswehr hat im Nachgang mit solchen Fehlversicherungen nichts zu tun - das ist Privatvergnügen.

(Der Fall Einsatz und Kriegsklausel ist ein anderes Thema - in der Regel gibt es nach vertragsgemäßer Meldung des erhöhten Risikos einen Risikozuschlag und die Versicherung leistet dann.)

Paul Kater

Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei Dienstunfähigkeit auch berufsunfähig ist, ist aber relativ hoch...

Letztlich ist das aber eine Einzelfallprüfung. Daher sollte der Threadersteller sich rechtlich (fachanwaltlich) beraten lassen, weil die Ablehnung der Versicherung zwar zutreffend sein kann, keinesfalls aber sein muss :D

F_K

Negativ.

DU und BU sind unterschiedliche Themen.

Eine BU Versicherung deckt in aller Regel keine DU ab - dass muss explizit extra versichert sein.

Deine andere Aussage ist ein Binse.

Al Terego

Zitat von: Paul Kater am 01. Mai 2018, 13:06:17
Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei Dienstunfähigkeit auch berufsunfähig ist, ist aber relativ hoch...

Absolut nicht, eher dass Gegenteil ist der Fall.

Paul Kater

Dann formuliere ich noch einmal anders: Dass die zur DU führende Erkrankung zur BU führt, ist durchaus wahrscheinlich. Beispiel: Psychische Erkrankung führt zur DU. Dass der Ex-Soldat dann trotzdem seinen zivilen Beruf ausüben kann, ist zwar möglich, aber eher unwahrscheinlich. Dass DU nicht automatisch BU bedeutet, ist aber auch klar.

Dass die zur DU führende Erkrankung aber wahrscheinlich (!) nicht zur BU führt, wie es Al Terego meint, halte ich aber für nicht zutreffend

Paul Kater

Letztlich ist es aber auch egal: der Threadersteller soll halt bei der Kanzlei anfragen - die scheinen sich ja mit der Materie auszukennen - und sich beraten lassen. Die werden ihm schon sagen, ob es Sinn macht, gegen die Versicherung vorzugehen oder nicht  8)

dunstig

Die meisten mir bekannten DU haben gerade keine BU nach sich gezogen, einfach weil es völlig unterschiedliche Themen sind und die meisten, auf Grund von körperlichen Einschränkungen dennoch als Ingenieur oder Flugzeugmechaniker arbeiten können, nicht mehr jedoch als Soldat.

Daher halte ich deine Aussage so pauschalisierend gerade im Bezug auf körperliche DU für nicht haltbar. Aber das können unsere Ärzte hier sicherlich etwas genauer sagen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Al Terego

Zitat von: dunstig am 01. Mai 2018, 14:17:05
Die meisten mir bekannten DU haben gerade keine BU nach sich gezogen, einfach weil es völlig unterschiedliche Themen sind und die meisten, auf Grund von körperlichen Einschränkungen dennoch als Ingenieur oder Flugzeugmechaniker arbeiten können, nicht mehr jedoch als Soldat.

So ist es. Genau deswegen gibt es ja auch extra DU-Versicherungen, die sich die Übernahme dieses Risikos auch extra bezahlen lassen.

F_K

Beispiele (alles SaZ), da BS nochmal anderes Thema:

- Der Bäcker bekommt eine Mehlallergie, BU, aber kein DU.

- Der Student, Trimester, bekommt eine Stresspsychose - DU, aber ggf. die Möglichkeit, Zivil in Semestern zu Ende zu studieren - und in dem Beruf zu arbeiten.

- Der "Stabstäter" verliert einen Fuss / Bein / wird teilweise gelähmt - DU, aber Weiterarbeit im Büro problemlos möglich, also kein DU.

Daher - zwei unterschiedliche Begriffe mit völlig unterschiedlichen Kriterien.

Andi8111

Habe 241 DU als MilÄBer durchgeführt. Keines davon führte zur BU. Ausnahmen: Die Tatbestände nach Einsatzweiterverwendungsgesetz.

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