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Z/E-Schein & Öffentlicher Dienst nach der BW-Zeit

Begonnen von West87, 18. Januar 2023, 20:10:03

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West87

Fiktives Beispiel:
Ein Soldat, SA21 aus der Feldwebel Laufbahn scheidet mit 54 Jahren aus der Bundeswehr aus und möchte danach in den öffentlichen Dienst zB Polizei, Justizvollzug, Zoll oder ähnliches einsteigen.

Fragen:
1. Gibt es für die Bewerbung eine maximale Altersgrenze mit der man sich per Z- bzw E-Schein bei genannten Behörden bewerben bzw eintreten kann/darf?

2. Oder gibt es dafür sogar allgemeine Sonderregelungen als ehemaliger SAZ?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Soldatenversorgungsgesetz - SVG

"§ 7 Eingliederungsmaßnahmen

( 8 ) Bewirbt sich ein Soldat auf Zeit mit einer festgesetzten Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung seines Wehrdienstverhältnisses
oder nach dem Ende der Förderung seiner Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst, so gelten für die Einstellung keine Höchstaltersgrenzen.

Dies gilt auch dann, wenn der Soldat im Anschluss an den Wehrdienst eine für den künftigen Beruf vorgeschriebene, über die allgemeinbildende Schulbildung hinausgehende
Ausbildung ohne unzulässige Überschreitung der Regelzeit durchführt und sich innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Ausbildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewirbt."


https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__7.html


Wenn dabei nicht Angestellter, sondern Beamter im Blick ist --- ist dann aber auch zu beachten:   https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__48.html

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

christoph1972

Es gelten zwar keine Altersgrenzen, allerdings gilt es zu beachten, dass bei Tätigkeiten im Vollzugsdienst - Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst, Zoll, Feuerwehr etc. - auch mit 54 die vollen gesundheitlichen Anforderungen erfüllt werden müssen.

Da können schon vermeintliche Banalitäten wie ein medikamentös eingestellter Bluthochdruck, altersgerechter Gelenkverschleiß, erhöhte Blutfette etc., die im Alltag nicht stören, dass der jeweilige ärztliche Dienst keine gesundheitliche Eignung attestieren. Das sollte man schon im Blick haben und sich vielleicht eher auf klassische "Verwaltung" konzentrieren.

Ggf. hilft auch eine Beratung zum "Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr" weiter. Es gibt wirklich sehr viele zivile Dienstposten, die man als Soldat gar nicht kennt oder wahrnimmt.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Nachtmensch

Zitat von: christoph1972 am 20. Januar 2023, 23:43:47
Es gelten zwar keine Altersgrenzen, allerdings gilt es zu beachten, dass bei Tätigkeiten im Vollzugsdienst - Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst, Zoll, Feuerwehr etc. - auch mit 54 die vollen gesundheitlichen Anforderungen erfüllt werden müssen.
Bist du sicher, dass die Altersgrenzen für die Ernennung zum Beamten auch nicht mehr gelten? Der Bund ist sehr moderat mit 50 Jahren glaube ich und in NRW ist die Grenze bei 42 meine ich. Man möge mich korrigieren.

West87

Danke für die Antworten. Befasse mich zum ersten Mal mit dem Thema und habe daher eher wenig Wissen.

Zitat von: LwPersFw am 19. Januar 2023, 07:02:28
Soldatenversorgungsgesetz - SVG

"§ 7 Eingliederungsmaßnahmen

( 8 ) Bewirbt sich ein Soldat auf Zeit mit einer festgesetzten Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung seines Wehrdienstverhältnisses
oder nach dem Ende der Förderung seiner Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst, so gelten für die Einstellung keine Höchstaltersgrenzen.

Dies gilt auch dann, wenn der Soldat im Anschluss an den Wehrdienst eine für den künftigen Beruf vorgeschriebene, über die allgemeinbildende Schulbildung hinausgehende
Ausbildung ohne unzulässige Überschreitung der Regelzeit durchführt und sich innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Ausbildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewirbt."


https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__7.html


Wenn dabei nicht Angestellter, sondern Beamter im Blick ist --- ist dann aber auch zu beachten:   https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__48.html

Fragen:

-Altesgrenze von 50 Jahren gilt nur für Bundesbehörden? Sprich man kann auch mit zB 56 Jahren in einer Landesbehörde als verbeamteter Polizist oder verbeamteter Mitarbeiter in der Vewaltung eingestellt werden?

-Bzw könnte ich quasi bei einer Bundesbehörde mit Ü51 wie zB der Bundespolizei als ehemaliger SAZ21 nur als Angestellter, nicht aber als Beamter übernommen werden?

Zitat von: christoph1972 am 20. Januar 2023, 23:43:47
Es gelten zwar keine Altersgrenzen, allerdings gilt es zu beachten, dass bei Tätigkeiten im Vollzugsdienst - Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst, Zoll, Feuerwehr etc. - auch mit 54 die vollen gesundheitlichen Anforderungen erfüllt werden müssen.

Da können schon vermeintliche Banalitäten wie ein medikamentös eingestellter Bluthochdruck, altersgerechter Gelenkverschleiß, erhöhte Blutfette etc., die im Alltag nicht stören, dass der jeweilige ärztliche Dienst keine gesundheitliche Eignung attestieren. Das sollte man schon im Blick haben und sich vielleicht eher auf klassische "Verwaltung" konzentrieren.

Ggf. hilft auch eine Beratung zum "Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr" weiter. Es gibt wirklich sehr viele zivile Dienstposten, die man als Soldat gar nicht kennt oder wahrnimmt.

Ja, das ist natürlich kritisch da man nicht weiß wie es gesundheitlich um einen in 15 Jahre steht.

Fragen:


-Was genau meinst du mit klassischer Verwaltung? Sprich Stellen bei einer Landesbehörde die andere Anforderungen was zB die Gesundheit angehen haben?

-Kann man sich dann quasi bei 10 unterschiedlichen Stellen wie zB Zoll, Polizei, Justizvollzug, Verwaltung etc gleichzeitig bewerben?

-Gibt es jetzt wirklich keine Altersgrenze für ehemalige SAZ12+ was die Bewerbung bei Beamtenstellen bei Landesbehörden gibt?

Andere Frage:

-Wechsel zu einer anderen Bundesbehörde als aktiver SAZ. Kann ein aktiver Soldat zB als SAZ21 während seiner Dienstzeit, angenommen nach 13 Dienstjahren sich beider Bundespolizei (oder irgendeiner Bundesbehörde als Beamter) bewerben und somit schon während seiner aktiven SAZ Laufbahn wechseln?


Nachtmensch

Ein Beispiel aus der Praxis allerdings ohne E bzw. Z-Schein. Soldat OTL als Wiedereinsteller SAZ 16 und wurde kein BS und schied mit über 50 Jahren aus der Bundeswehr aus. Eine Einstellung für den hD als Beamter kam aufgrund der Altersgrenze nicht in Betracht sondern die Einstellung als Tarifbeschäftigter. Ich weiß ist nicht vergleichbar, weil für den hD der E bzw Z-Schein nicht gilt. Trotzdem würde es mich wundern, wenn eine Verbeamtung mit über 50 im mD bzw. gD möglich ist.

F_K

BHO ist doch zitiert worden - Beamter (egal auf welcher Ebene) ist mit Einstiegsalter Ü50 (bis auf Ausnahmen) nicht möglich.

Die wahrscheinlichen Pensionszahlungen stehen in keinem Verhältnis zur möglichen Leistung.

LwPersFw

#8
Zitat von: West87 am 21. Januar 2023, 15:23:17

-Gibt es jetzt wirklich keine Altersgrenze für ehemalige SAZ12+ was die Bewerbung bei Beamtenstellen bei Landesbehörden gibt?


Einfach mal mit den jeweiligen Landesbeamtengesetzen / Landeshaushaltsgesetzen beschäftigen.
Dort sollte die Antwort zu finden sein.

Bsp. für Bayern

"Eine generelle Ausnahme kraft Bundesrechts besteht für Soldaten auf Zeit, die nach einer Dienstzeit von zwölf oder mehr Jahren nach Maßgabe des § 7 Abs. 8 SVG (II/A 11) als Beamte einzustellen sind. Für diese Bewerber gilt aufgrund der vorrangigen bundesrechtlichen Regelung des § 7 Abs. 8 SVG die allgemeine Höchstaltersgrenze von 45 Jahren nach Art. 23 Abs. 1 BayBG nicht."

Quelle: Link

oder hier Punkt 7.1

Link



Zitat von: West87 am 21. Januar 2023, 15:23:17

-Wechsel zu einer anderen Bundesbehörde als aktiver SAZ. Kann ein aktiver Soldat zB als SAZ21 während seiner Dienstzeit, angenommen nach 13 Dienstjahren sich beider Bundespolizei (oder irgendeiner Bundesbehörde als Beamter) bewerben und somit schon während seiner aktiven SAZ Laufbahn wechseln?


Nein

Außer einem Antrag auf Dienstzeitverkürzung würde statt gegeben.
Was in diesem Fall nur erfolgen dürfte, wenn kein dienstlicher Bedarf an der weiteren Verwendung besteht.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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