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Wohnungsfürsorge

Begonnen von IlkerS, 11. August 2017, 11:30:20

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IlkerS

Hallo zusammen,

weiß jemand mehr zur Wohnungsfürsorge? Ich konnte dazu nicht viel finden. Hilft die Bundeswehr einem 19-jährigen freiwilligen Wehrdienstleistenden bei der Wohnungssuche, wenn dieser keine mehr besitzt/ausziehen muss?

Grüße

KlausP

Nein. Der 19jaehrige FWDL ist zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet und diese wird ihm durch den Dienstherrn kostenlos bereitgestellt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Und dort kann man dann auch außerhalb des Dienstes wohnen.
Also 24 Stunden am Tag, 356 Tage im Jahr.
Test

IlkerS

Wie sieht es nach dem Übergang vom FWDL in die Uffz Laufbahn aus?

BulleMölders

Solange Sie unter 25 sind, sind sie Grundsätzlich zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Darüber kann Ihnen das Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft gestattet werden, wenn genügend frei Kapazitäten vorhanden sind.

Und als SaZ gibt es da auch nichts von der Bundeswehr, den dafür bekommen Sie ja ihr fürstlichen Dienstbezüge.
Test

KlausP

Auch dann eher nicht. Unter 25 sind Sie weiterhin zum Wohnen in der GU verpflichtet, Sie können sich aber auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung suchen und auf Antrag von der Verpflichtung befreit werden. Das ist aber mMn erst nach Abschluss der Laufbahnausbildung sinnvoll, wenn Sie in Ihrer Stammeinheit Dienst leisten. Bundesdienstwohnungen (falls das mit "Wohnungsfuersorge" gemeint ist) gibt es schon länger so gut wie nicht mehr.
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IlkerS

Zitat von: KlausP am 11. August 2017, 12:45:36
Auch dann eher nicht. Unter 25 sind Sie weiterhin zum Wohnen in der GU verpflichtet, Sie können sich aber auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung suchen und auf Antrag von der Verpflichtung befreit werden. Das ist aber mMn erst nach Abschluss der Laufbahnausbildung sinnvoll, wenn Sie in Ihrer Stammeinheit Dienst leisten. Bundesdienstwohnungen (falls das mit "Wohnungsfuersorge" gemeint ist) gibt es schon länger so gut wie nicht mehr.

Den Begriff "Wohnungsfürsorge" habe ich aus einem Taschenbuch, welches mir der Karriereberater gegeben hat.

Dort steht: "Aufgabe der Wohnungsfürsorge ist es, Bundeswehrangehörige und ihre Familien bei der Suche nach familiengerechtem und ggf. behindertengerechtem Wohnraum zu unterstützen. Dazu gehört auch die Bereitstellung bzw. Vermittlung von angemessenem familiengerechtem Wohnraum für Soldatinnen und Soldaten, die aus dienstlichen Gründen versetzt werden."

Flexscan

was für freiwillig Wehrdienstleistende wohl weniger zutrifft, da ihnen kostenfreie Unterkunft in der Kaserne gewährt wird.
Wie oft denn noch.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

IlkerS

Zitat von: Flexscan am 11. August 2017, 14:58:18
was für freiwillig Wehrdienstleistende wohl weniger zutrifft, da ihnen kostenfreie Unterkunft in der Kaserne gewährt wird.
Wie oft denn noch.

Ich wollte nur aufklären, woher ich den Begriff habe :)

Ich danke für die schnellen Antworten.

Flexscan

gern geschehen :)
Solltest Du wohnungslos sein, empfiehlt es sich unter Umständen, mit dem Sozialdienst der Bundeswehr Kontakt aufzunehmen.
MkG Flex
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Sepp87

Immer diese Profis. Die Wohnungsfürsorge existiert. Sie ist in dem für dich zuständigen BwDLZ aufgehangen. Die Wohnungsfürsorge unterstützt JEDEN Soldaten bei der Wohnungsuche.

MkG

Ralf

Du musst das schon genau lesen. Hier hat niemand gesagt, eine "Wohnungsfürsorge" gibt es nicht, sondern, wenn mit "Wohnungsfürsorge" Bundesbedienstetenwohnungen gemeint sind, die gibt es nicht mehr.
Zitat[/Bundesdienstwohnungen (falls das mit "Wohnungsfuersorge" gemeint ist) gibt es schon länger so gut wie nicht mehr.quote]
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LwPersFw

Um Licht ins Dunkel zu bringen...  ;) ;D 8)

Wie (fast) Alles ist auch Dieses in Vorschriften geregelt:

ZDv A-2643/3 Beratung u. Betreuung in Wohnungsangelegenheiten

ZDv A-2643/2 Zuteilung von Wohnungen an Angehörige der Bw

Passender Antrag auf Zuteilung: Formblatt Bw/2500

Das Ganze läuft auch weiterhin unter dem Begriff Wohnungsfürsorge.

FWDL zählen nicht zum berechtigten Personenkreis.

SaZ erst mit mindestens 2 Jahren Dienstzeit

Wer schon eine angemessene Wohnung am Dienstort, oder im Einzugsgebiet hat, zählt auch nicht dazu.

Und ja...die Bw hat die Verwaltung von Wohnungen an andere Behörden abgegeben... hat aber immer noch Belegrechte.
Deshalb spricht die ZDv auch von der Vergabe von Wohnungen des Bundes.

Das die Damen/Herren der Wohnungsfürsorge auch einen FWDL beraten, wenn er freundlich fragt, sollte auch kein Problem sein. Dann geht es aber nur um Wohnungen des freien Marktes...und nur eine Beratung!
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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