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wann Kündigen?

Begonnen von Jen2104, 26. Oktober 2009, 12:40:00

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Jen2104

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen oder einen Tip geben.
Ich war vor 2 Wochen im ZNWG und habe dort alles positiv bestanden.Leider gab es beim Sehtest ein Problem und ich mußte nocheinmal zum Zivilen Augenarzt,nun ist das Problem gelöst und die Unterlagen vom Augenarzt liegen dem ZNWG vor. Jetzt warte ich auf meine Einberufung oder zumindestens einen schriftlichen Bescheid ob nun alles klar geht, denn eine Truppenwerbung lag dem Einplaner schon vor. Kann mir jemand sagen wie lange das in der Regel dauert? Habe nämlich das Problem das ich noch bei meinem Arbeitgeber kündigen muß und ich habe Angst die Frist zu verpassen weil ich auf den Schrieb vom ZNWG warte.Denn ich glaube es wäre besser zu warten bis man alles schriftlich hat. Schoneinmal Vielen Dank für eure Tips und für eure Gedanken die ihr euch zu diesem Thema macht.
Am 04.01.2010  geht es los,ich freu mich schon

mailman

Eine Truppenwerbung bringt dir eigentlich nichts mehr.

Es kann schon ein bisschen daueren bis man die Unterlagen erhält. Je nach Status erhält man dann eine Aufforderung zum Diensteintritt, oder eine Einberufung oder eine Einberufung zur Eignungsübung.


Du kannst ja noch ein bisschen warten und dann vorsichtig nachfragen mit dem Verweis auf die Kündigungsfrist.

schlammtreiber

Grundwehrdienst oder SaZ? Im ersten Fall sowieso schon mal gar nicht kündigen, denn der AG reserviert Dir Deinen Arbeitsplatz. Im zweiten Falle gar nichts machen bis der Einberufungsbescheid auf dem Tisch liegt.
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mailman

@schlammi

ZitatIch war vor 2 Wochen im ZNWG  [.. ]

erklärt sich wohl von selber 8)

Ansonsten bin ich mir gerade nicht sicher ob man als EÜler nicht auch Arbeitsplatzschutz für die Dauer der EÜ genießt?

schlammtreiber

Zitat von: mailman am 26. Oktober 2009, 12:49:05
@schlammi

ZitatIch war vor 2 Wochen im ZNWG  [.. ]

erklärt sich wohl von selber 8)

Ähhh...ja. Muss wohl noch der Restalkohol von der Hochzeitsfeier von Samstag auf Sonntag gewesen sein  ;D
Semper Communis
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wolverine

Auf keinen Fall kündigen bevor man einen schriftlichen Bescheid der Bw in der Hand hat. Im  Zweifel lieber die Kündigungsfrist versäumen und den Arbeitsvertrag verletzen (obwohl das unwahrscheinlich ist, da die Bescheide mit mindestens einem Monar Vorlauf kommen).
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BulleMölders

Wenn es aber ein unbefristeter Arbeitsplatz ist dann kann die Kündigungsfrist schon mal über einem Monat liegen und dann währe die Kündigung unwirksam und der Arbeitgeber könnte auf erfüllung des Arbeitsvertrages bestehen oder auch entsprechend Schadensersatz fordern. Und das könnte dann Teuer werden.
Test

mailman

Man kann doch auch als AN außerordentlich kündigen. Auch wenn es Unternehmen gibt die in so einem Fall eine Zahlung von mind. 1 Monatsgehalt fordern.

wolverine

#8
Was in aller Regel unzulässig ist, genauso wie "Schadenersatz". Schaden wären die Kosten der Neubesetzung der Stelle und die fallen auch beim sog. "rechtmäßigen Alternativverhalten" (also Einhalten der Kündigungsfrist) an. Damit kein Schaden und auch kein Ersatz.

Ach ja: Unwirksam wäre ein Kündigung auch nicht!
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mailman

Interessant.

Bei einem Bekannten von mir steht im Vertrag das er bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Verletzung der Frist zu einer Zahlung von einem Monatsgehalt verpflcihtet ist.

Ebenso ist eine Kündigung vor dem Arbeitsbeginn ausgeschloßen


Dachte mir schon das sowas etwas merkwürdig ist.

Fitsch

sortieren wir die Post´s:

1. auf keinen Fall vor dem Erhalt des Einberufungsbescheid kündigen, nicht daß es mit der BW doch nix wird und dann schaust in die Röhre

2. Schau im Arbeitsvertrag nach was unter Kündigungsfristen drin steht (evtl. Regelungen des Tarifvertags)

3. Als Möglichkeit besteht immer den Weg über einen Auflösungsvertrag, fristen sind dort nicht einzuhalten. Eine Einigung mit dem Arbeitgeber ist aber vorausgesetzt

4. mailman bekommt schlangenzüge. Jetzt kennt er auch schon allerhand Leute  ;D ;D

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Jen2104

ersteinmal Vielen Dank für die vielen antworten.Habe mir überlegt ersteinmal noch 2 Wochen zu warten und wenn bis dahin nichts eingetroffen ist, werde ich mal ganz nett im ZNWG nach fragen. Werde mir aber den Rat zu Herzen nehmen und nicht kündigen ohne irgendetwas schriftlich zu haben. Habe im Vertrag nach geschaut und habe gelesen das ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen habe und diese zum ende des Monats oder zum ersten eingereicht werden muß und wenn die Einberufung zum 01.01 ist, habe ich ja noch etwas Zeit.Leider steht sonst nichts im Vertrag zum Thema Kündigung. Naja, warte ich mal ab.
Jenny
Am 04.01.2010  geht es los,ich freu mich schon

wolverine

Dann gelten die gesetzlichen Regeln gem § 622 BGB
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