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Sicherheitsüberprüfung Ü3 Frage .

Begonnen von Nordlichtjunge, 17. April 2015, 13:31:07

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Nordlichtjunge

Hallo,

ich bin auf gutem Wege meinen Dienst im Oktober als SAZ 12 anzutreten. Nun wurde mir mitgeteilt, dass bei mir meine Sicherheitsüberprüfung Ü3 durchgeführt wird. Das heißt ich muss Personen angeben, die abgefragt werden über mich. Hinsichtlich Rassismus, Erpressbarkeit usw. Nun ist meine Frage, wenn meine Eltern "Dreck am Stecken" hätten bsp. mein Vater hätte jemanden verprügelt und meine Mutter geklaut ( alles mit Polizeichlicher Anzeige), würde ich dann die Prüfung nicht bestehen ? Oder geht es nur um mich ?

Zweite Frage : Werden die auch auf mein Computer zugreifen, was ich alles so im Internet treibe ?

KlausP

Lesen Sie doch mal im Sicherheitsüberprüfungsgesetz nach, da steht drin, wer bei welcher Stufe in welchem Umfang überprüft wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Ich würde mir überlegen ob ich es im Internet kund tue das ich Ü3 überprüft werde.

justice005

Im Sicherheitsüberprüfungsgesetz steht alles drin (einfach mal googlen). Dort dann mal den § 10 lesen. Dort müssten alle Fragen beantwortet werden. Und die Behörden halten sich auch strikt an diese Vorgaben.

Was Deine Eltern angeht: Sippenhaft gibt es nur bei den Klingonen. Straftaten der Eltern haben keine Auswirkungen, solange nicht tatsächlich Anhaltspunkte bestehen, dass auch bei Dir was nicht stimmt.

Entgegen der landläufigen Meinung wird das Internetverhalten der Bevölkerung auch nicht überwacht, jedenfalls ganz sicher nicht durch deutsche Behörden. Dafür bräuchte man einen richterlichen Beschluss und den kriegt man nur beim Verdacht schwerer (!) Straftaten.

Kiepenkerl

Zum Stichwort Internet: Dass die einem nicht das System selbst ausspähen glaube ich ja auch.
Aber wie siehts denn z.B. mit öffentlichen Äußerungen in sozialen Netzwerken online aus? Wenn die an entsprechender Stelle öffentlich einsehbar sind , ist das doch wohl ne erlaubte Informationsbeschaffung? Stichwort FDGO etc. Hat der Urheber ja bewusst für jeden zugänglich gemacht.
Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane

justice005

Wie es mit sozialen Netzwerken aussieht, weiß ich nicht. Aber ich halte einen Blick auf das öffentliche Facebook Profil nicht für verboten.

funker07

Der TE weiß doch schon, dass er eine Ü3 bekommen soll, was hat er davon, das nochmal nachzulesen?

Deine Eltern werden ggf befragt, deren Straftaten werden aber nicht dir zulast gelegt. Wenn der MAD die beiden für nicht vertrauenswürdig hält, werden die Aussagen halt nicht weiter verwertet.
Dein Computer darf nicht überwacht werden. Ob der MAD die Möglichkeit hätte, bezweifle ich. Ganz sicher wird man den Aufwand aber nicht treiben wollen.
Sich von strafbaren Sachen fern halten und ein bisschen Wissen über IT-Sicherheit/Datenschutz ist natürlich trotzdem ratsam.

@Mailman: Wo ist das Problem?
Sein Account hier wird man wohl nicht seiner Person zuordnen können und selbst wenn...die Gefahr, dass jemand versucht ihn darüber zu erpressen o.Ä., der nicht ohnehin auf anderem Wege an seine Daten kommt, ist verschwindend gering.

mailman

Mir ist es ja egal, aber heutzutage ist es ja üblich das man im Internet alles rausposaunt.

Und der Account hier läßt sich von jedem 13 jährigen Scriptkiddie mit ein paar Programmen problemlos jemanden zuordnen.


Und meiner Meinung nach ist  Ü3 schon eine Stufe die zumindest nicht in ein öffentliches Forum. Und mit den Daten hier und anderen Daten läßt sich sicher schon ein Profil erstellen, wo und als was er Dienst tun wird, was vllt. für Geheimdienste interessant ist. Zwar worst Case und nicht sehr wahrscheinlich aber auh nciht unwahrscheinlich.

Tommie

Zitat von: mailman am 18. April 2015, 11:56:15Und meiner Meinung nach ist  Ü3 schon eine Stufe die zumindest nicht in ein öffentliches Forum[gehört].

Sorry, mailman, aber diese Paranoia in Bezug auf Sicherheitsüberprüfungen halte ich für völlig überzogen! Alle Formulare für Sicherheitsüberprüfungen, von SÜ1 bis SÜ3, sind ohne Eintragungen offen und in den verschiedensten Versionen z. T. auf Seiten von Bundes- oder Landesbehörden frei im Internet verfügbar. Ausgefüllt sind sie allerdings üblicherweise "VS - NfD" (Vom Spieß - Nur für Dich ;D !) und sollten mit den Daten auch nirgendwo auftauchen. Auch das die Überprüfungen begründende Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) ist komplett frei im Internet verfügbar. Das einzige, mit dem ich nicht hausieren gehen würde, ist die "SÜ3 - Spezial" für die MAD- und AMK-Soldaten, aber in allen anderen Fällen halte ich es für absolut übertrieben, schon aus der Tatsache, dass ich einen Dienstposten habe, der eine SÜ erfordert, ein "Staatsgeheimnis" zu machen ;) !

F_K

Ach Tommie:

SÜG und Formulare sind offen eingestuft.

Ein ausgefülltes Formular ist nicht nur VS sondern auch PersDat 2, und damit zu schützen.

Dementsprechend ist die Verknüpfung DP und SÜ VS und nicht öffentlich.

Tommie

Zitat von: F_K am 22. April 2015, 16:24:19SÜG und Formulare sind offen eingestuft.

Nichts anderes habe ich oben behauptet ;) ! Lies mein Posting aufmerksam durch!

Zitat von: F_K am 22. April 2015, 16:24:19Ein ausgefülltes Formular ist nicht nur VS sondern auch PersDat 2, und damit zu schützen.

Es ist auf jeden Fall "VS - NfD" eingestuft und mindestens PersDat 2, gelegentlich sogar PersDat 3! Auch hier gehe ich absolut konform mit Dir!

Zitat von: F_K am 22. April 2015, 16:24:19Dementsprechend ist die Verknüpfung DP und SÜ VS und nicht öffentlich.

Die Aussage: "Ich werde FschJgFw in Seedorf und benötige eine SÜ2 für meinen DP!" lässt auf den exakten Dienstposten keinerlei Rückschlüsse zu, weil es in Seedorf eben einige hundert FschJgFw gibt, und ist daher meines Erachtens kein "Geheimnis"! Dagegen wird die Aussage "Für den Dienstposten Nr. 47110815 benötige ich eine SÜ2!" schon kritisch. Und Wenn sonst wie der Dienstposten eindeutig identifizierbar ist, hat -auch da stimme ich Dir zu, F_K!- die Verknüpfung dieser Fakten nichts im Internet verloren.

Aber aus einer Aussage wie "Noch bis vor wenigen Jahren waren so gut wie alle Spieß-Dienstposten mit einer SÜ2 hinterlegt!" leitet niemand etwas wirklich wichtiges ab.

F_K

Selbst die Info, dass eine Vorschrift VS ist, ist VS - auch ohne Inhalt der Vorschrift.

Ich denke daher, das die Information " John Do als FschJgFw benötigt eine SÜ" VS ist.

Tommie

Zitat von: F_K am 22. April 2015, 16:58:30Selbst die Info, dass eine Vorschrift VS ist, ist VS - auch ohne Inhalt der Vorschrift.

Wie erkläre ich dann einer nicht anforderungsberechtigten Person, dass ich ihr diese Vorschrift nicht aushändigen kann? Warum steht dann in der Erklärung für die Sicherheitsüberprüfung drinnen, dass diese dann, wenn sie ausgefüllt ist, VS ist? Darf die Mutter des Bewerbers diese Erklärung nicht einsehen, weil ja schon was drinnen steht, sie aber nicht für "VS - NfD" ermächtigt ist?

Daher ist die von mir zitierte Aussage erstens MUMPITZ und zweitens falsch ;) !

F_K

Nein, die Mutter darf, sofern nicht ermächtigt, keinen Zugang zu VS erhalten.

Welche Vorschrift?

Tommie

Eine imaginäre Vorschrift, nach der eine nicht anforderungsberechtigte Person fragt ;) ! Das war ein Beispiel :D !

OK, jetzt wird es lächerlich ;D : Meine Mutter dürfte also alle Angaben, die ich im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung über sie gemacht habe, nicht verifizieren? Wer will das denn kontrollieren?

Hier im Forum wurde schon nach einer ZDv über den Fallschirmsprungdienst gefragt und es kam ganz steil aus der Sonne die Antwort, dass man daraus nicht zitieren könne, weil sie eingestuft ist! Das war also falsch ;D ? Gelächter :D !

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