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Sicherheitsüberprüfung MAD - russische Partnerin

Begonnen von ad473, 17. Oktober 2014, 21:32:28

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ad473

Hallo zusammen,

seit meinem Dienstantritt beschäftigt mich eine Frage. Bei meiner SÜ nach erfolgtem Test beim Karrierecenter habe ich angegeben, dass ich eine russische Freundin habe (kein dt. Pass und kein Hauptwohnsitz in DE). Nie eine Rückmeldung vom MAD erhalten. Nun habe ich Geschichten von Kameraden gehört, dass z.B. schonmal ein HptFw entlassen worde, weil er eine russische Frau geheiratet hat und deren Eltern(?) Beziehungen zum russischen Militär hatten. Desweiteren habe ich gehört dass einem Stabsgefreiten die Beförderung zum OSG verweigert worde, nachdem er eine Frau aus Kasachstan geheiratet hat, weil dieses Land in der "Staatenliste" steht.

Kann mir jemand genaue Infos geben. Verstehe das Ganze nicht zumal es viele Deutsch-Russen in der BW gibt, welche letztendlich auch Angehörige in diesen Ländern haben..

Danke für eure Hilfe!

KlausP

ZitatKann mir jemand genaue Infos geben.

Ihr S2. Der müsste zu dem Thema "Sicherheit" in der GA einen Unterricht halten (falls er nicht schon hat). Wenn Sie ihn im Unterricht vor den anderen Rekruten nicht darauf ansprechen wollen, bitten Sie ihn um ein persönliches Gespräch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ad473

Danke erstmal für die Antwort. Termin mit S2 ist schon vereinbart, ich hatte mir vorab ein Paar Infos, vielleicht Allgemeines zu dem Thema erhofft.

Tommie

Zitat von: ad473 am 17. Oktober 2014, 21:32:28Nun habe ich Geschichten von Kameraden gehört, dass z.B. schonmal ein HptFw entlassen worde, weil er eine russische Frau geheiratet hat und deren Eltern(?) Beziehungen zum russischen Militär hatten. Desweiteren habe ich gehört dass einem Stabsgefreiten die Beförderung zum OSG verweigert worde, nachdem er eine Frau aus Kasachstan geheiratet hat, weil dieses Land in der "Staatenliste" steht.

Diese Geschichten können Sie ganz getrost vergessen! Das sind nichts weiter als sogenannte "Latrinenparolen" oder "urban legends"!

Das einzige, was den beiden oben erwähnten Gestalten hätte passieren können, falls diese überhaupt jemals existiert haben, wäre eine "Nicht-Zuerkennung" einer Sicherheitsüberprüfung, also das Feststellen eines Sicherheitsrisikos! Wer eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt und dafür eine Sicherheitsüberprüfung hat, kann sie in einem solchen Fall wieder aberkannt bekommen. Wer neu überprüft werden soll, erhält dann eben keinen positiven Bescheid, sondern eine Feststellung eines Sicherheitsrisikos! Und ... das Problem in den oben geschilderten Fällen, wäre eben nicht die Frau, die in Deutschland sicher und in Frieden lebt, sondern deren Verwandtschaft in Ländern, die nicht zu Unrecht auf dem Index stehen, weil es sich dabei eben um Diktaturen oder ähnlich windige Staaten handelt. Und mit der Verwandtschaft kann die in Deutschland lebende Frau unter Druck gesetzt werden vom Heimat-Regime, was ggf. zu einem Sicherheitsrisiko beim Ehegatten führen kann. Aber Ihr S2 wird Ihnen dazu ähnliches schildern ;) !


justice005

Es ist wie immer eine Entscheidung im Einzelfall. Eine russische Freundin ist pauschal natürlich kein Grund, eine Sicherheitsstufe zu verweigern. Aber wenn es natürlich irgendwelche Verdachtsmomente gibt, dass die Freundin ein sicherheitsrisiko darstellt oder darstellen könnte, dann sieht das natürlich anders aus.

Insgesamt schließe ich mich vollumfänglich Tommie an.

ad473

Ganz herzlichen Dank für eure/Ihre Antworten. Erstmal beruhigend zu hören. Ich werde dann alles weitere mit dem S2 besprechen.

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