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Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung

Begonnen von LI, 12. Januar 2017, 12:29:53

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LI

Habe neulich hier gelsen dass bei JEDEM neu eingestellten Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü1 durchgeführt wird.

Das würde ja folgendes bedeuten:

Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) werden zunächst die Angaben der Sicherheitserklärung (s. u.) der zu überprüfenden Person unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bewertet. Bei Angehörigen der Bundeswehr (Soldaten wie auch Zivilpersonal) führt die Überprüfung der Militärische Abschirmdienst durch. Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes.

Als Mannschafter gibt man während dem Bewerbungsverfahren das Einverständnis zum sichten des Führungszeugnisses. Welchen Sinn hat das, wenn wirklich direkt danach das BZR zusätzlich geprüft wird?

Also ist das wirklich so dass jeder neue Soldat oder auch Wiedereinsteller die Ü1 bekommt?

Flexscan

Ja ist es, um vorzubeugen, das zB Islamisten die Bundeswehr für Ausbildungszwecke missbrauchen.

War auch oft genug in den gängigen Medien zu hören.

Es wird dann jeder überprüft, auch FWDL.
MkG Flex
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LI

Eine Sicherheitsüberprüfung kann nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen durchgeführt werden.

Habe schon von einigen gehört und gelesen dass sie nichts erfahren haben während der Einstellung bzw. auch danach - nun stellt sich die Frage: Wird jeder dieser Ü1 unterzogen oder ist es doch nicht so. Denn wäre es so, müsste ja jeder darüber Bescheid wissen.

Andi

Zitat von: LI am 12. Januar 2017, 12:29:53
Habe neulich hier gelsen dass bei JEDEM neu eingestellten Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü1 durchgeführt wird.

Nein, das hast du nicht hier gelesen. Du hast hier neulich gelesen, dass für alle Bewerber um den Dienst in den Streitkräften der Bundeswehr eine gesonderte Sicherheitsüberprüfung eingeführt wird. Diese Sicherheitsüberprüfung hat inhaltlich aber nichts mit den bereits bekannten Sicherheitsüberprüfungen der Stufen 1 bis 3 zu tun.

Gruß Andi
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LI

Zitat von: Andi am 12. Januar 2017, 13:10:17
Zitat von: LI am 12. Januar 2017, 12:29:53
Habe neulich hier gelsen dass bei JEDEM neu eingestellten Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü1 durchgeführt wird.

Nein, das hast du nicht hier gelesen. Du hast hier neulich gelesen, dass für alle Bewerber um den Dienst in den Streitkräften der Bundeswehr eine gesonderte Sicherheitsüberprüfung eingeführt wird. Diese Sicherheitsüberprüfung hat inhaltlich aber nichts mit den bereits bekannten Sicherheitsüberprüfungen der Stufen 1 bis 3 zu tun.

Gruß Andi

Wie sieht diese Sicherheitsüberprüfung denn dann inhaltlich aus? Denn die passiert ja ohne meine Zustimmung, und ohne die können sie ja fast nix machen.

KlausP

Wieso? Dann wird der Bewerbungs-Vordruck eben um diesen Satz geändert (von mir gerade entwickelt, ich behalte mir das Copyright vor): "Mir ist bekannt, dass ich als Bewerber für denen Freiwilligen Dienst in der Bundeswehr einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden und gebe mein Einverständnis, dass die dazu beauftragten Stellen entsprechende Auskünfte über mich einziehen dürfen."
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LI

Zitat von: KlausP am 12. Januar 2017, 13:17:36
Wieso? Dann wird der Bewerbungs-Vordruck eben um diesen Satz geändert (von mir gerade entwickelt, ich behalte mir das Copyright vor): "Mir ist bekannt, dass ich als Bewerber für denen Freiwilligen Dienst in der Bundeswehr einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden und gebe mein Einverständnis, dass die dazu beauftragten Stellen entsprechende Auskünfte über mich einziehen dürfen."

Dieser Satz steht aber so im Bewerbungsvordruck nicht und kann ja auch nicht mal eben auf bereits unterschriebenen Dokumenten geändert werden.

KlausP

Ja und? Dann werden die Betroffenen eben ein extra Schreiben bekommen, auf dem das so oder so ähnlich formuliert ist und welches unterschrieben zurückgeschickt werden muss.

Wo ist eigentlich jetzt Ihr Problem? Dass eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird? Die Bundeswehr hat sich das nicht ausgedacht, sie muss es nur umsetzen. Das schreibt der Gesetzgeber nun mal neuerdings so vor.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LI

Ich würde gerne wissen was für eine Sicherheitsüberprüfung dort gemacht wird.
Wird das BZR sowieso abgefragt, dann kann sich jeder FWDL & mannschafter-Bewerber die Kosten für das erweiterte Führungszeugnis sparen.

F_K

.. wir sehen also, das BZR wird schon derzeit abgefragt (wenn auch unterschiedlich nach Bewerbergruppen).

Dazu kommt dann (bald) noch der Abgleich mit den Verfassungsschutzbehörden und ähnliches.

LI

Zitat von: F_K am 12. Januar 2017, 13:29:29
.. wir sehen also, das BZR wird schon derzeit abgefragt (wenn auch unterschiedlich nach Bewerbergruppen).

Dazu kommt dann (bald) noch der Abgleich mit den Verfassungsschutzbehörden und ähnliches.

Das BZR wird weder bei FWDL, noch bei Mannschaftern abgefragt.

F_K

Das Führungszeugnis für Behörden, das von FWDL und Mannschaftsbewerbern vorzulegen ist, ist ein (beschränkter) Auszug aus dem BZR.

Zur Erstellung dieses Auszuges wird natürlich das BZR abgefragt.

Wie den sonst?

LI

Zitat von: F_K am 12. Januar 2017, 13:41:05
Das Führungszeugnis für Behörden, das von FWDL und Mannschaftsbewerbern vorzulegen ist, ist ein (beschränkter) Auszug aus dem BZR.

Zur Erstellung dieses Auszuges wird natürlich das BZR abgefragt.

Wie den sonst?

Genau das ist es, nur dass in diesem Fall der Bewerber für FWDL / Mannschaften diesen Auszug, also das Führungszeugnis beim Wohnort anfragt und an das zuständige KC senden lässt. Die Bundeswehr tätigt hierbei KEINE Abfrage.

Siehe Erläuterungsblatt:
Bei einem positiven Ausgang des Auswahlverfahrens werden die Bewerber/innen aufgefordert, die
Übersendung eines "Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde" (§§ 30 Abs. 5, 31
Bundeszentralregistergesetzes - BZRG) zu veranlassen. Die entstehenden Kosten können nicht erstattet
werden.

F_K

@ LI:

Ich habe nicht geschrieben, wer abfragt oder wie das Ergebnis der Abfrage bei der Bundeswehr "landet", sondern, das abgefragt wird.
(siehe unter anderem meinen Post von 13:29 - da habe ich auf den Unterschied der Bewerbergruppen hingewiesen).

.. und das ist und bleibt richtig.

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