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Reservedienst & Wiedereinstellung

Begonnen von Tomeks, 18. Januar 2025, 13:34:25

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Tomeks

Liebe Kameraden und Kameradinnen,

schon damals vor 12 Jahren hat mir dieses Forum auf dem Weg zur Bundeswehr sehr geholfen. Insbesondere Ralf mit seinem besonderen Wissensschatz. In den letzten Tagen hatte ich meine Auskleidung da meine Verpflichtungszeit als Soldat auf Zeit (12J) sich langsam zum Ende neigt. Ich war als Fluggerätemechanikerfeldwebel (HptFw) in der Luftwaffe und im Org Bereich AIN - BAAINBw eingesetzt und verrichtete meinen Dienst immer sehr gerne. Jedoch war das Thema "Berufssoldat" nie so ein Thema für mich und habe mich nie aktiv drum gekümmert trotz mehrerer Leistungsprämien und einem guten Dienstzeugnis.

Mittlerweile habe ich auch bereits mehrere Möglichkeit u.a. im gehobenen Dienst beim Zoll, Kommune und auch in der freien Wirtschaft als Regionalleiter eines namenhaften Konzerns. Dennoch plagt mich gerade der Gedanke sich nicht in irgendeiner Form bei der Bundeswehr noch zu engagieren.

Welche Möglichkeiten (falls es welche gibt mit Vordienstzeit als SaZ - Feldwebel) gibt es um Reserveoffizier zu werden? In der aktiven Reserve als Portepee mit Spiegeldinsposten wäre natürlich an sich kein Problem.

Eine Widereinstellung als OA würde prinzipiell natürlich auch gehen da die Altersbeschränkung gefallen ist.

Zu mir:
Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik altdeutsch: Bauschlosser
Ausbilder nach der Ausbildungsverordung (AEVO)
Industriemeister Fachrichtung Metall (IHK)
Internationaler Schweißfachmann (DVS)

In meiner Dienstzeit habe ich dienstbegleitend studiert mit Abschluss:

Bachelor of Science [BSc] - Wirtschaftspsychologie
Master of Business Administration [MBA] - Wirtschaftspsychologie

Ich bedanke mich im Vorfeld für den offenen und kritischen Diskurs!



Ralf

Willkommen zurück  :D
Zu einer aktiven Dienstzeit: Mit der Vordienstzeit wird es halt schwer, etwas Neues zu machen, einfacher ist es, in die alte Verwendung zurückzukehren. Klar geht prinzipiell auch nochmal ein SaZ13 als OA. Die Frage ist halt, ob du das willst, deine Crew-Kameraden sind dann idRT 15 -20 (?) Jahre jünger- Als TOffz müsstest du noch einmal ein techn Studium machen, von daher kämen bei einem Einstieg im Ausbildungsgang ohne Studium nur Verwendungen in Frage, die keine Studiengangbindung haben, weil dein Studium nirgends zwingend gefordert ist. Da zählt alleine der Abschluss.
Sollte das eher nicht in Frage kommen, würde ich den Beitrag zu Res verschieben.
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Tomeks

Danke dir  ;)

Prinzipiell war bzw. bin ich sehr gerne Soldat gewesen, habe viele Leute kennengelernt und bin der Bundeswehr für die Möglichkeit "kostenlos" Bachelor (1,1), Master (1,4), Schweißfachmann und den Meister vor Dienstzeitende zu absolvieren sehr dankbar. Jedoch kann ich mir eine Verlängerung/Wiedereinstellung/BS Übernahme in der gleichen Feldwebellaufbahn bzw. Verwendung nicht mehr vorstellen.

In einem Alter von 31 Jahren würde ich mir eine Offizierslaufbahn noch zutrauen bspw. ist es beim Arbeitsgeber Zoll im gehobenen Dienst ebenfalls so, dass 20 Jährige in der Laufbahnausbildung sind. Anschließend wäre es aber als Beamter auf Lebenszeit mehr oder weniger "Schicht im Schacht" mit dem Faktor Bundeswehr. Wobei ich da irgendwann mal was gelesen habe, von einem unkonventionellen Weg des Dienstherrenwechsels.


Auf der Karriereseite der Bundeswehr wird als OA die dementsprechenden Schulabschlüsse gefordert (Abi,FHR..) ODER abgeschlossenes Hochschulstudium. Ich habe durch meinen Meister den Zugang für die Hochschule zu besuchen erhalten bzw. die akademischen Abschlüsse dementsprechend erreicht d.h. ich habe keine der o.g. Schulabschlüsse. Wäre das ein Problem? Gibt es hierzu Erfahrungswerte?

Prinzipiell bräuchte ich jetzt nicht zwangsläufig noch ein weiteres Studium (beim Zoll müsste ich noch eins machen und als Regionalleiter bei der Bahn wäre ein technisches Studium als Kompetenzschärfung auf freiwilliger Basis sinnvoll z.B. Wing oder aufgrund des Mitarbeitendenanzahl auch Personalwesen).

Falls es aber notwendig ist würde ich auch bei der Bundeswehr noch ein Grund und/oder Aufbaustudium machen.
Warum aber MINT? Besteht hierbei nicht Wunsch/Eignung/Leistung/Befähigung/Bedarf auch für andere Studiengänge der Bundeswehr?

Bei der Reserve finde ich die Informationslage bisher sehr undurchsichtig, ob und wie mit Vordienstzeit als Fw eine Reserveoffz a. W. - Laufbahn möglich ist.


















Ralf

ZitatAuf der Karriereseite der Bundeswehr wird als OA die dementsprechenden Schulabschlüsse gefordert (Abi,FHR..) ODER abgeschlossenes Hochschulstudium. Ich habe durch meinen Meister den Zugang für die Hochschule zu besuchen erhalten bzw. die akademischen Abschlüsse dementsprechend erreicht d.h. ich habe keine der o.g. Schulabschlüsse. Wäre das ein Problem? Gibt es hierzu Erfahrungswerte?
Die SLV sagt hierzu aus:
Zitat(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes (Offizieranwärterin oder Offizieranwärter) kann eingestellt werden, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
Ggf. hast du mit deinen Anschlüssen ja zumindest eine FHR erreicht (müsstest du dir bestätigen lassen).
ZitatWarum aber MINT? Besteht hierbei nicht Wunsch/Eignung/Leistung/Befähigung/Bedarf auch für andere Studiengänge der Bundeswehr?
Ich schrieb vom Techn. Offizier. Als TOffz bedarf es idR eines MINT-Studiums.
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Tomeks

Hab mich informiert warum es so auf der Karriereseite so ausgeführt wird.

Ein Hochschulabschluss zählt als eine Art allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bzw. wird diese gleichzeitig mit erworben (gleichwertig anerkannt, da es in Kategorie ,,Schulabschlüsse" fällt).

Jedoch würde eine berufliche Qualifikation wie Meister, Berufsausbildung mit Erfahrung NICHT gemäß der Soldatenlaufbahnverordnung zur Zulassung reichen da es die SLV aktuell dies nicht hergibt (da es in die Kategorie ,,Berufsabschluss" fällt und nicht vergleichbar ist mit einem Schulabschluss).

Zivil (auch bei der Bundeswehr) und andere Behörden hätte man auch mit einem Fortbildungsabschluss eine uneingeschränkte HZB.

Tomeks

Beispiel Bayern für Menschen die in der gleichen Situation sind (Hamburg, Bremen, Saarland und Hessen das gleiche beim Querprüfen festgestellt).


Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen

Paragraf 7

Allgemeine Hochschulreife – im Inland innerhalb des Hochschulbereichs erworben
Die allgemeine Hochschulreife wird außerdem nachgewiesen durch ein außerhalb des Freistaates Bayern im Inland erworbenes
1.
Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung (Hochschulprüfung, Staatsprüfung) nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Universität oder Kunsthochschule oder einen gleichwertigen Abschluss an einer Gesamthochschule;
2.
Zeugnis über die bestandene Erste Lehramtsprüfung nach einem Studium an einer Pädagogischen Hochschule;
3.
Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung in einem Fachhochschulstudiengang nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern;
4.
Zeugnis über eine § 3 Nr. 4 entsprechende Prüfung, soweit die Ausbildung vollständig an einer Beamtenfachhochschule oder Fachhochschule für öffentliche Verwaltung absolviert worden ist,
5.
Abschlusszeugnis einer Berufsakademie in Sachsen oder einer Berufsakademie eines anderen Landes nach dem Modell Sachsen.

LwPersFw

Zitat von: Tomeks am 20. Januar 2025, 15:01:56
Hab mich informiert warum es so auf der Karriereseite so ausgeführt wird.

Ein Hochschulabschluss zählt als eine Art allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bzw. wird diese gleichzeitig mit erworben (gleichwertig anerkannt, da es in Kategorie ,,Schulabschlüsse" fällt).

Jedoch würde eine berufliche Qualifikation wie Meister, Berufsausbildung mit Erfahrung NICHT gemäß der Soldatenlaufbahnverordnung zur Zulassung reichen da es die SLV aktuell dies nicht hergibt (da es in die Kategorie ,,Berufsabschluss" fällt und nicht vergleichbar ist mit einem Schulabschluss).

Zivil (auch bei der Bundeswehr) und andere Behörden hätte man auch mit einem Fortbildungsabschluss eine uneingeschränkte HZB.


Für den Bereich der Bundeswehr (mil) gilt aktuell:

"5. Die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch

• das Abschlusszeugnis einer Fachoberschule,
• das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Fachschule, in dem die durch Zusatzprüfung erlangte Fachhochschulreife bescheinigt wird,
• das Abschlusszeugnis eines beruflichen Gymnasiums oder Fachgymnasiums,
• das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife nach Besuch einer gymnasialen Oberstufe und einer beruflichen Tätigkeit,
• das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Höheren Handelsschule in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein fachbezogenes Praktikum,
• das Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Berufsakademie mit Zusatzvermerk über die Gleichwertigkeit mit einem Fachhochschulabschluss (Land Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen),
• das Abschlusszeugnis der Fachhochschulreifelehrgänge einer Bundeswehrfachschule sowie
• die Anerkennung der Gleichstellung von im Ausland erworbener Schulabschlüsse mit den o. a. Nachweisen.


6. Die fachgebundene Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch

• den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums an einer Fachhochschule,
• das Zeugnis über die Prüfung für die Zulassung zu einem Hochschulstudium in einem bestimmten Studiengang ohne Reifeprüfung,
• das Abschlusszeugnis des Technischen Gymnasiums in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg,
• das Abschlusszeugnis einer Berufsoberschule in Bayern,
• das Abschlusszeugnis einer Fachakademie mit Ergänzungsprüfung sowie
• die Anerkennung der Gleichstellung von im Ausland erworbener Schulabschlüsse mit den o. a. Nachweisen.

Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes im
Ausbildungsgang mit Studium an einer Universität der Bundeswehr kann nur eingestellt werden, wer
eine Schulbildung besitzt, die in den Ländern Bayern oder Hamburg zu einem wissenschaftlichen
Hochschulstudium oder in Bayern zu einem Fachhochschulstudium berechtigt.

Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr im Ausbildungsgang mit Studium an einer zivilen
Universität kann nur eingestellt werden, wer eine Schulbildung besitzt, die in den Ländern, in denen
das beabsichtigte Hochschul- oder Fachholschulstudium vorgesehen ist, zu diesem Hochschulstudium
oder Fachhochschulstudium berechtigt.


7. Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch

• das Reifezeugnis eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums, Aufbaugymnasiums, Abendgymnasiums, Kollegs oder einer Gesamtschule,
• das Abschlusszeugnis einer Berufsoberschule in Bayern i. V. m. dem Zeugnis über die bestandene Ergänzungsprüfung in Französisch oder Latein,
• das Reifezeugnis einer Nichtschüler-Reifeprüfung (externes Abitur),
• das Zeugnis über die Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis,
• die staatliche Abschlussprüfung an einer öffentlichen Fachhochschule sowie
• die Anerkennung der Gleichstellung von im Ausland erworbener Schulabschlüsse mit den o. a. Nachweisen.

8. Eine Hochschulausbildung wird nachgewiesen durch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium:

• mit einem Bachelorabschluss (z. B. Bachelor of Arts/B. A., Bachelor of Science/B. Sc., Bachelor of
Engineering/B. Eng.) oder einem Masterabschluss (z. B. Master of Arts/M. A., Master of Science/M.
Sc., Master of Engineering/M. Eng.). Diese können sowohl an Universitäten und gleichgestellten
Hochschulen als auch an Fachhochschulen erworben werden.

• an einer Universität bzw. einer gleichstehenden Hochschule

+ mit einer Staatsprüfung, z. B. in den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin (Human-,Zahn- und Tiermedizin), Pharmazie und Lebensmittelchemie,
+ mit einer Diplomprüfung (Hochschulprüfung), insbesondere in den naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Studiengängen,
+ mit einer Magisterprüfung (Magister artium, M. A.) vor allem in den geisteswissenschaftlichen Studiengängen (z. B. Geschichtswissenschaft) sowie
+ mit dem Erwerb des Doktorgrades (Promotion) in allen Studiengängen.

Hinsichtlich der Einstellung in die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere werden diese Abschlüsse entsprechend einem Masterabschluss berücksichtigt;

• an einer Fachhochschule (FH)

+ mit der Diplomierung in einer anerkannten Fachrichtung (z. B. Diplom-Ingenieur (FH), Diplom-Betriebswirt (FH), Diplom-Kaufmann (FH)).

Hinsichtlich der Einstellung in Laufbahnen der Offiziere verleihen Diplomabschlüsse an FH dieselben Berechtigungen wie Bachelorabschlüsse.



13. Der Nachweis bildungsmäßiger Voraussetzungen ist durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse zu führen (vgl. A-1333/16 Abschnitt 3.1.2)."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tomeks

Vielen Dank für den Input.

Mittlerweile hat sich eine Grundbeorderung und die Möglichkeit als Reserveoffizier sich engagieren in Lift aufgelöst. Mit Erlass BMVgBundesministerium der Verteidigung P II 5 vom 10. September 2021 sind Tatbestände geregelt, die Ausnahmen von der Grundbeorderung darstellen.
Hiernach sollen alle wehrdienstfähig aus dem aktiven Dienstverhältnis ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die hauptamtliche oder ehrenamtlich bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Einsatzbezug tätig sind, auf schriftlichen Nachweis von der Grundbeorderung ausgenommen werden. Da ich zum Zoll wechsle bin ich hiervon betroffen.

Somit besteht nur noch die Option der Wiedereinstellung.

xnos

Was spricht denn gegen die Reserveoffizierlaufbahn außerhalb des Wehrdienstes?

tdn


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