Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Personalakte was steht da so drin?

Begonnen von Mathuilla, 16. Juli 2023, 16:54:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Mathuilla

Hallo,

mir ist aufgefallen, dass man bei vielen Bewerbungen im öffentlichen Dienst seine Personalakte der Bundeswehr angegeben muss, kann mir jemand erklären was Inhalte der Personalakte sind.

Danke

Mathuilla

Geht insbesondere um BZR Auszüge oder Rechtsberaterstellungnahmen etc. Danke

Ralf

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72427.msg743045.html#msg743045
Wollen wir das Thema Vorstrafen denn hier weiterführen?
Du hast doch für dich festgestellt, dass der Bewerbungsbogen rechtswidrig ist und bei einer Behörde anzufangen, die rechtswidrige Dinge einfordert, kommt doch bestimmt nicht in Frage.
Und du willst erst deinen BA machen, also sist die Frage doch für dich nun nicht wirklich relevant.
Sowohl Führungszeugnis, BZR-Auszüge und nicht getilgte Disziplinarmaßnahmen sind dort enthalten.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Mathuilla

Es ist ja gerichtsfest bestätigt und auch mehrmals durch den Wehrbeauftragten gerügt worden, dass der Vorgängerfragebogen schon rechtswidrig war, also warum arbeitest du noch für die Bundeswehr? Jetzt mal ohne Sarkasmus, meine Frage ist ob dann durch die Personalakte auch niedrige Behörden, bei denen ich später hypothetisch arbeiten könnte einen BZR Auszug bekommen

wolverine

Bekommt die nicht schon nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG Kenntnis?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Mathuilla

Nein, § 52 BZRG bezieht sich auf die Verwertung von getilgten Verurteilungen.

Getilgte Verurteilungen können zbs aus alten Lebensläufen (mit Haftaufenthalt), Medienberichten, Informationen Dritter, Erklärung des Verurteilten oder polizeilichen Datenbanken bekannt werden, es gibt aber logischerweise kein Auskunftsverfahren o.ä. für getilgte Verurteilungen (zumindest nicht im BZR ob es da noch irgendwelche geheimdienstlichen Schattenregister gibt weiß ich nicht)

Im Regelfall reicht für eine Verbeamtung ja auch ein behördliches Führungszeugnis aus und so ist es für den Großteil aller Behörden auch gewollt.

Mathuilla

vollständige Register Einsicht findet sich nur im BZRG § 41 zu den genannten Gründen.

Ralf

ZitatEs ist ja gerichtsfest bestätigt und auch mehrmals durch den Wehrbeauftragten gerügt worden, dass der Vorgängerfragebogen schon rechtswidrig war, also warum arbeitest du noch für die Bundeswehr?
Wenn relevante Gerichte feststellen, dass etwas nicht justiziabel ist, wird das geändert und wo steht, dass der aktuelle Bogen gegen geltendes Recht verstößt und was die WB sagt, hat keine Relevanz. Ich komme mir hier vor wie bei der Impfdiskussion.  ::)
Zitatmeine Frage ist ob dann durch die Personalakte auch niedrige Behörden, bei denen ich später hypothetisch arbeiten könnte einen BZR Auszug bekommen
Das ist doch keine Frage der Bundeswehr, sondern der Behörden, was die ggf. anfordern, zumindest für die Bw-Beamtinnen und Beamten wird ein unbeschränkter BZR-Auszug für die höhere Lfb eingefordert. Wenn andere Behörden die Grundakte anfordern, bekommen sie den Inhalt zu sehen.
ZitatSowohl Führungszeugnis, BZR-Auszüge und nicht getilgte Disziplinarmaßnahmen sind dort enthalten.
Und dann kommt es noch darauf an, was man macht. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 SÜG holt der MAD anlässlich jeglicher Sicherheitsüberprüfungen eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Dazu ist der MAD gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 3 BZRG berechtigt.
Steh dazu, was du gemacht hast und gut ist. Immer dieses verzweifelte Suchen nach Schlupflöcher, diese Energie hättest du "damals" aufbringen sollen und dir überlegen, ob du gegen Gesetze verstößt. Suche dir bitte ein an anderes Forum für deine Theorien, weitere Threads dahingehend werden gelöscht.
Viel Erfolg.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.