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Mit 35 noch zum Bund ?

Begonnen von Duplex, 15. Juli 2012, 10:26:13

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Duplex

Moin in die runde ich habe da mal ne frage kann ich mit 35 noch zum Bund gehen werde im oktober 36 ?  habe ne abgeschlossenen ausbildung und einen hauptschulabschluß  und ich habe damals meinen wehrdienst nicht gemacht (wgen der frau ) :o  würde mich auch sofort erst mal für 4 jahre verpflichten lassen wenn es noch gehen würde. 

Ralf

Ja das ist möglich in den Laufbahnen Mannschaften und Uffz/Fw bei Einstellung mit nutzbarem Beruf.
Du kannst dazu dich erstmal einlesen unter www.karriere-bundeswehr.de, dort findest du die verschiedenen Laufbahnen und Möglichkeiten
Ich weiß zwar nicht, was das heißen soll "keinen Wehrdienst gemacht wegen meiner Frau", aber wenn du KDV eingereicht hast (was aber nichts mit deiner Frau zu tun haben sollte), musst du diese Willenserklärung erst einmal zurücknehmen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

mailman

Gabs nicht mal die Möglichkeit sich als verheirateter befreien zu lassen?

Duplex

ja ich hatte damals schonn alles gemacht musterung etc hatte T2 bekommen hatte auch schon meine einberufung nur da hatte meine damalige freundin mich überedet nicht zu gehen was ich dann mit einem doch so tollen brief das ich es nit mit meinem gewissen vereinbaren kann einen waffe in die hand zu nehen was ja eigentlich ne erfindung war davor drücken konnte habe auch eben gelesen das nach demm es keinen wehrdienst mehr geben tuht sie auch leute bis zum 40 lebensjahr nehmen ?

mailman

Die Rechtschreibung ist ja grauenvoll.

Abgesehen davon, das hier wieder mal ein Mißbrauch des Verweigerungsrechtse vorliegt, können Sie so erst mal nicht eingestellt werden, bevor der KDV nicht widerrufen wurde.

Und natürlich wird auch nach dem Sinneswandel gefragt werden, dann am besten genauso antworten wie hier, dann wird das schon.

Duplex

ja das mit meiner rechtschreibung ist halt auch so ein ding hoffe nur das es z.b. kein grund ist das sie mich nicht nehmen ?

KlausP

Ihr Text lässt sich unheimlich schwer lesen. Liegt das an mir?

Sie können sich selbstverständlich bewerben, in der Mannschaftslaufbahn ohne berufliche Voraussetzungen mit einer Regelverpflichtungszeit von 4 Jahren oder, wenn Sie einen für die Bundeswehr verwendbaren Beruf haben, auch in der Unteroffizier- oder der Feldwebellaufbahn des allgemeinen Fachdienstes. In den beiden letztgenannten Laufbahnen gibt es aberein "Überangebot" an Bewerbern, da muss Ihnen klar sein, dass Sie sich mit wesentlich Jüngeren um die paar freien Stellen "kloppen" müssen, das wird schwierig. Aber, wie schon geschrieben, zuallererst müssen Sie beim ehemaligen Bundesamt für den Zivildienst Ihren alten KDV-Antrag schrigtlich zurückziehen. Bevor Sie von dort keine entsprechende Mitteilung haben, brauchen Sie kar keine Bewerbung abzugeben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ah- du bist also KDV´ler- um Soldat werden zu können, musst du erstmal deinen KDV-Status los werden. Dazu reicht ein einfaches Schreiben, dass jetzt keine Gewissensgründe gegen den Dienst an der Waffe mehr vorliegen.

Zu der Grundthematik sach ich jetzt besser nix...

Das mit den Verpflichtungsmöglichkeiten im höheren Alter hat allerdings nichts mit der Aussetzung der Wehrpflicht zu tun.

Die andere Frage, die du dir stellen solltest ist allerdings: WARUM? Was machst du in 4 Jahren wenn du wieder raus bist? Du hast bisher keine Grundausbildung durchlaufen- das wird im höheren Alter nicht unbedingt der große Spass. Zum einen vom Umgang der Ausbilder mit den Rekruten- das ist ist alles eben auf Jüngere und Lebensunerfahrenere ausgelegt- zum anderen die körperliche Belastung. Damit mein ich noch nichtmal so Sachen wie Laufen, Sportabzeichen, Dienstsport etc., sondern eher so Dinge wie Kälte, Nässe, Belastung von kalter Muskulatur etc.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Duplex

warum ich das mache ja weil es mir beruflich seit jahren nicht gut gehen tuht immer nur zeitarbeit   und was ich mache wenn die 4 jahren fertig sind mich für weitere 4 jahre verpflichten ?  und das mit der körperlichen belastung sehe ich jetzt nicht so tragisch entweder schaffe ich es oder ich komme in ein sauerstoffzelt und der umgang der ausbilder ja da muß man sich so oder so unterordnen ob de jetzt 18 bis oder 35 ok vileicht ich es mit der psychischen Belastung ein anderes ding und meinen KDV-Status los zu werden genügt ja nur ein brief ist halt die frage wie lange ist die bearbeitungs zeit ?

mailman

Himmel,

jetzt benutz mal ein paar Absätze und schreib nicht wie in 3 jähriges Kind, dann versteht man auch mal was!

KlausP

Zitatund was ich mache wenn die 4 jahren fertig sind mich für weitere 4 jahre verpflichten ?

... was in den meisten Fällen nicht klappen dürfte. Die Regelverpflichtungszeit in der Mannschaftslaufbahn beträgt nach wie vor 4 Jahre!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Aurignacien

Welche Ausbildung hast Du eigentlich abgeschlossen? Ist diese ein für die Bundeswehr verwertbarer Beruf?
Neanderthals had bigger brains than us.

Duplex

Zitat von: mailman am 15. Juli 2012, 11:33:17
Himmel,

jetzt benutz mal ein paar Absätze und schreib nicht wie in 3 jähriges Kind, dann versteht man auch mal was!

cheffe ich schreibe immer so WARUM ja weil ich es nicht besser kann sorry

Duplex

Zitat von: Aurignacien am 15. Juli 2012, 11:36:02
Welche Ausbildung hast Du eigentlich abgeschlossen? Ist diese ein für die Bundeswehr verwertbarer Beruf?

Konstruktionsmechaniker

mailman

Für das cheffe gibt es die Vorstufe zur Verwarnung. Ich bin hier nicht ihr Suppenkasper!

Wenn die Rechtschreibung und alles so bleibt, dann schaffen Sie es wohl nicht mal den Bogen fehlerfrei auszufüllen.

Sie wollen was von uns. bzw. von der Bundeswehr. Also arbeiten Sie an der Rechtschreibung oder sie werden vermutlihc nicht mal eingeladen.