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Lückenloser Tätigkeitsnachweis zum Dienstantritt

Begonnen von Prenz, 02. Juni 2016, 22:55:46

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Prenz

Guten Abend,

zu meinem Dienstantritt am 04.07. soll ich neben meinem Lebenslauf einen "lückenlosen Tätigkeitsnachweis" mitbringen. Ich vermute es geht um die Ü1-Sicherheitsüberprüfung.

Wie mache ich das? Muss ich alle Dokumente, selbst solche Dinge wie Pizza ausfahren während des Studiums, in beglaubigter Form vorlegen oder sind die Anforderungen weniger streng?

Gruß Prenz

Ralf

Für die SÜ1 wirst du gesondert Formulare ausfüllen. Der lückenlose Tätigkeitsnachweis gehört zur Akte. Wenn du studiert hast, war deine Tätigkeit das Studium. Lückenlos heißt, dass nacheinander keine Lücken sein dürfen. Fehlen dir Bescheinigungen (z.B. einfach nur Zuhause gewesen), dann schreibst du das als Erklärung.
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Prenz

Danke. Wie "amtlich" müssen die Nachweise denn sein? Reichen Kopien der Studiennachweise, Arbeitsverträge oder Praktikumszeugnisse aus oder muss ich beglaubigte Kopien einreichen? In zweiterem Fall würde ich etwas früher aus meinem Urlaub zurückkehren müssen, um dies zu organisieren.

KlausP

Die Originale reichen, das müssen Sie nur dort auch kundtun, damit der Perser sich Kopien ziehen lassen kann. Beglaubigen darf der Spieß die Kopien.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Prenz

Danke. Was bedeutet "Lückenloser Tätigkeitsnachweis im Volltext" genau? Soll ich neben dem Lebenslauf und den Originalen/beglaubigten Kopien einen Fließtext schreiben und darin die Angaben aus meinem Lebenslauf wiederholen?

KlausP

Schreiben Sie in chronologischer Reihenfolge alle Tätigkeiten auf, die Sie ab dem Tag nach Ihrer Schulentlassung ausgeübt haben, wenn Sie Nachweise darüber haben, fügen Sie dieß bei. Bei allen Zeiten, die Sie nicht belegen können, schreiben Sie das dazu.

Beispiel:

- 30.06.20xx Schulentlassung
- 01.07.20xx bis 31.08.20xx Aufenthalt zu Hause ohne Erwerbstätigkeit
- 01.09.20xx bis 31.08.20xy Ausbildung zum xyz, Ausbildungsvertrag beigefügt
- ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Prenz

Danke. Bei diesem Stichworten ist das Kriterium "Volltext" auch sicher erfüllt? So, wie Sie es mir beschreiben, steht es ja schon in meinem Lebenslauf. Ihre Ausführung kommt mir daher gerade wie ein zweiter Lebenslauf vor.

KlausP

Sie sind Wiedereinsteller? Kann ich bei Ihren Unklarheiten gar nicht so richtig glauben ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Prenz

Können Sie mir meine Frage bitte einfach beantworten? Meine Wehrpflicht ist schon 7 Jahre her.

Ralf

Mach es doch einfach so, wie KlausP das als Beispiel aufgezeigt hat.  Es wird schon Sinn machen, wenn jemand mit vielen Dienstjahren dir so etwas rät. Zumal auch kein anderer hier wüsten Protest gegen den Tipp eingelegt hat.
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Prenz


SimonL


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