Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Laufendes Verfahren Dienstantritt

Begonnen von Lissymee, 13. September 2021, 14:28:46

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Lissymee

Hei, ich bin w 24 und ich habe alles positiv durchlaufen bei dem Einstellungstest der Bundeswehr.
Hätte am 01.09.21 Dienstantritt gehabt allerdings hab ich vor einem Jahr kurz bevor ich mich bewarb, beim Diebstahl erwischen lassen, da bis vor ein paar Wochen nichts kam dachte ich das es nicht verfolgt wird, nun habe ich einen Strafbefehl mit 60 Tagessätzen mit 30 Euro bekommen.

Ich habe dies selbst direkt gemeldet und nun muss da geprüft werden.

Meine Frage, ob ich damit noch eine Chance habe?

Meine Stelle wäre Medizintechniker Feldwebel bei den sanis 13 Jahre.
Ich habe alle Zusagen schon schriftlich und auch Personal Bögen. Mir das mir das nun in die Quere Kahn.

Der MAD sagte egal wie das Verfahren ausgeht das ich meinen Platz finden werde, allerdings prüft das doch der MAD nicht ? Sondern ein Rechtsberater oder ?

Die Frau die dafür verantwortlich ist und das zur Prüfung weiterleitet konnte mir nichts dazu sagen.

Danke für alle antworten

Ralf

Irgendwie verstehe ich das mit dem Diensteintritt nicht.
Du hast doch nun den Dienst nicht angetreten. Der 1.9. ist ja schon rum.
Während laufender Verfahren wird nicht eingestellt, ist es nun abgeschlossen, beurteilt die Einstellungsbehörde, ob eine Einstellung mit dem Ergebnis noch erfolgen kann.
Dass man aber so überraschend einen  Strafbefehl bekommen kann, wundert mich.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

SolSim

Klingt so nach Ermittlungsverfahren verschwiegen in der Hoffnung dass nichts kommt...😏

F_K

Rechtliches Gehör ist zwingend vorgeschrieben und auch die Polizei wird eine Vernehmung durchgefühet haben - sowie die TE wohl vermutlich einen Einstellungsbetrug begangen haben wird ...

.. idR führt dies zum negativen Abschluss des Bewerbungsverfahrens.

justice005

@ F_K: Die TE hat einen Strafbefehl erhalten und hat diesen ordnungsgemäß gemeldet. Alles andere ist Spekulation. Es gehen auch Strafbefehle raus, die tatsächlich überraschend kommen.

@ Lissymee: Ich spekuliere jetzt auch mal. Das war definitiv keine einmalige Straftat, denn dann hätte es keine 60 Tagessätze gegeben. Wenn Sie schreiben "beim Diebstahl erwischen lassen", dann geht man normalerweise mal von einem Ladendiebstahl aus. Da sieht es normelerweise wie folgt aus:

Beim ersten Mal erwischen: Verfahrenseinstellung
Beim zweiten Mal erwischen: Verfahrenseinstellung mit Auflage
Beim dritten Mal erwischen: Strafbefehl von 20-30 Tagessätzen
Beim vierten Mal erwischen: Strafbefehl von 40-60 Tagessätzen...

Also wenn Sie bei Ihrem allerersten Diebstahl nicht grade einen Gucci-Laden ausgeräumt haben, dann gibt es bereits Vorstrafen.

Wie siehts denn diesbezüglich aus? Und wenn ja, wurde im Bewerbungsverfahren alles angegeben, sofern es nicht ausdrücklich unter Jugendstrafrecht fiel? Erziehungsregister dürfte ab dem 24. Geburtstag gelöscht sein....


F_K

@ justice:

Bitte erneut den Beitrag des TE lesen.

Warum sollte es einen nicht realisierten Einstellungstermin gegeben haben, wenn alles rechtzeitig gemeldet worden wäre?

Ansonsten - rechtliches Gehör ist zwingend ...

justice005

Sie wusste nichts vom Strafverfahren (lassen wir jetzt mal so stehen, ist zumindest nicht ausgeschlossen)

Daher gab's auch nichts zu melden. Dann wurde ein Einstellung termin festgesetzt. Kurz vorher kam der Strafbefehl. Den hat sie ordentlich gemeldet. Der Einstellung termin wurde daher aufgehoben. Jetzt wartet sie...

So habe ich den Sachverhalt verstanden.

Mal sehen, ob wir noch eine Erklärung für die sehr hohen 60 Tagessätze.

F_K

" ... ich habe mich beim Diebstahl erwischen lassen   ... kurz  vor der Bewerbung.."

Noch Fragen?

Lissy

Jeder kann mal einen Fehler begehen, und meine Frage ist ob das ein Ausschluss werden wird oder ob man Hoffnung haben kann.

Ich rede das nicht schön und ich will mich auch nicht raus reden.

Die Tagessätze und die Höhe des Satzes ergibt sich aus dem Verdienst des Täters und wie zurechnungsfähig derjenige war da ich ewig genug bin also die 60t.

KlausP

Zitat... und meine Frage ist ob das ein Ausschluss werden wird ...

Wer soll das hier genau wissen? Hier ist NIEMAND mit Ihrer Einzelfallentscheidung betraut.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SolSim

Zitat von: Lissy am 13. September 2021, 21:48:42
Jeder kann mal einen Fehler begehen, und meine Frage ist ob das ein Ausschluss werden wird oder ob man Hoffnung haben kann.

Ich rede das nicht schön und ich will mich auch nicht raus reden.

Die Tagessätze und die Höhe des Satzes ergibt sich aus dem Verdienst des Täters und wie zurechnungsfähig derjenige war da ich ewig genug bin also die 60t.

Es gibt genug Bewerber ohne Strafbefehl.

Es wird geprüft und keiner kann ihnen hierbei die Entscheidung der zuständigen Stelle vorwegnehmen.
Persönliche Einschätzung..... das wird nichts!

F_K

Frage: wurde das polizeiliche Ermittlungsverfahren bei der Bewerbung angegeben oder wahrheitswidrig verschwiegen?

justice005

ZitatDie Tagessätze und die Höhe des Satzes ergibt sich aus dem Verdienst des Täters und wie zurechnungsfähig derjenige war da ich ewig genug bin also die 60t.

Nein! Die Anzahl (!) der Tagessätze, also die 60, ist die eigentliche Strafe, die mit dem Verdienst nichts zu tun hat. Egal ob Hartz IV-Empfänger oder Millionär, die Anzahl der Tagessätze betrifft alleine die Schwere der Strafe. Und für einen einfachen Diebstahl sind 60 Tagessätze richtig viel, was auch jeder sieht, der sich mit dem Thema auch nur ein bißchen auskennt.

Die Höhe (!) der Tagessätze hingegen (also bei dir die 30,-) Euro hat mit dem Verdienst zu tun. Bei 30,- Euro geht das Gericht davon aus, dass du etwa 900,- Euro im Monat zur Verfügung hast.

Die Frage nach den Vorstrafen hast du uns wohl bewusst nicht beantwortet. Das sagt einiges aus. Offensichtlich bist du nicht gewillt, ehrlich zu sein und die Karten offen auf den Tisch zu legen.
Und da bei der Bundeswehr auch keine Deppen sitzen, sondern unter anderem auch Rechtsexperten, die das genauso sehen wie ich, solltest du dir somit keine großen Hoffnungen machen. Vielleicht solltest Du mal in Dich gehen und mal ganz gründlich nachdenken.


@ F_K_

Ich verstehe nicht, was Du nicht verstehst: Ich mache es an einem hypothetischen Beispiel deutlich, dass jeden Tag hundertfach in Deutschland vorkommt:

Der Ladendetektiv erwischt jemanden beim Diebstahl. Er nimmt denjenigen mit ins Büro und lässt sich den Ausweis zeigen. Die Personalien werden notiert und es besteht demzufolge keine Veranlassung, die Polizei zu rufen. Vielleicht wird sogar noch eine Fangprämie kassiert, was auch immer. Jedenfalls geht der Dieb dann nach Hause. Er weiß demzufolge nichts von einem Strafverfahren, weil keine Polizei gerufen wurde (warum auch, wenn die Personalien feststehen). Der Dieb hat die (meist naive) Hoffnung, dass durch die Fangprämie alles erledigt ist.

Anschließend erstattet das Kaufhaus Strafanzeige, verbunden mit einer detaillierten Zeugenaussagen des Detektivs und ggf. sogar einem Überwachungsvideo. Der Staatsanwalt findet die Zeugenaussage und die Anzeige überzeugend, checkt sodann Vorstrafen etc. und haut dann einen Strafbefehl raus, den das Amtsgericht erlässt.

Ja, formal könnte man jetzt behaupten, dass gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen wurde. Aber das sehen viele (vielleicht der Überlastung geschuldet) anders, weil ein Strafbefehl ja nur ein "Angebot" ist. Wem der Strafbefehl nicht passt, kann Einspruch einlegen und dann kriegt er rechtliches Gehör mit allem drum und dran in einer Hauptverhandlung. Der Rechtsweg ist auch nicht verkürzt, weil der Einspruch nur zu dem führt, was ohnehin regulär vorgesehen wäre, nämlich eine Gerichtsverhandlung.





BulleMölders

Eure Fragen will die TE doch gar nicht lesen, geschweige denn beantworten. Sie möchte von Euch hören, dass das ganze nicht so schlimm ist und die Bundeswehr sie nimmt.

Allein der Teilsatz: "beim Diebstahl erwischen lassen", ließt sich doch schon so, dass ihr nicht der Diebstahl leid tut sondern die Tatsache das sie erwischt wurde. Daraus lese ich zumindest kein wirkliches Unrechtsbewusstsein heraus.
Test

F_K

@ Justice:

"Normalerweise" wird bei der Polizei (als Hilfsbeamten der StA) Strafanzeige erstattet - selbst WENN bei der StA direkt Anzeige erstattet wird, gibt die StA die dann angelegte Ermittlungsakte erstmal an die Polizei zur Sachverhaltsaufklärung.

In aller Regel VERNIMMT die Polizei den Beschuldigten.

Die StA hat jedenfalls auch vor Beantragung des Strafbefehls rechtliches Gehör zu gewähren - dies geschieht auch in aller Regel.

Genug der Theorie.

Wir müssen auf die Antwort der TE warten, ob Sie polizeilich / staatsanwaltschaftlich vernommen wurde, ihr also das Verfahren bekannt war - und sich daraus resultierend eine FALSCHANGABE in der Bewerbung ableiten lässt.

Hinweis: Das ein zugesagter Einstellungstermin nicht wahrgenommen wurde, offensichtlich wegen des Verfahrens, deutet darauf hin, dass der BW das Verfahren eben NICHT bekannt war.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau