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Körpergröße Fallschirmjäger

Begonnen von kevin1, 15. Januar 2013, 14:46:21

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kevin1

Hallo,
Ich bin 18 jahre alt und mache mein abitur.
Ich interessiere mich für die offizierslaufbahn bei der bundeswehr.
Nur habe ich seit längerer zeit eine frage:

Besteht mit einer körpergröße von 204cm die möglichkeit als fallschirmsprung tauglich gemustert zu werden?


Ich bin mir bewusst, dass man sich zu hause nicht selber mustern kann.
Es interessiert mich aber, ob es dafür eine regelung gibt oder ob das individuell zum bewerber entschieden wird.

Mit freundlichen grüßen
      Kevin

Tommie

Mit Ihrer Körpergröße von 2,04 m erhalten Sie nach TDv 46/1, GNr. , eine Gradation III und werden damit in die gleiche Schublade gesteckt wie jemand, der zwischen 1,55 und 1,60 m groß ist! Generell untauglich mit Gradation VI wären Sie bei einer Körpergröße von unter 1,55 m und bei einer Größe von über 2,06m!
In wie weit die Gesundheitsziffer 1III einen Ausschluß für die Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit beinhaltet, kann sicherlich die Ulli in Erfahrung bringen ;) !

Tommie

OK, ich habs gefunden ;) ! Die Gesundheitsziffer, die richtig III1 heisst, schließt eine Verwendung A500 (Fallschirmjäger) nicht aus! Somit werden Sie also alleine wegen der Körpergröße nicht von den Fallschirmjägern fern gehalten ;) !

kevin1

danke für die schnelle antwort, sie haben meinen tag gerettet.
darf ich fragen, wo sie ihr ergenbnis gefunden haben?

F_K

.. dann mache ich den Tag mal gleich wieder "kaputt".

"Gemustert" wird NIEMAND Fallschrimsprungtauglich, weil dies eine Entscheidung ist, die die Truppenärzte für Soldaten treffen.
Während der Musterung wird lediglich erstmal die grundsätzliche Tauglichkeit festgestellt.

Sprich: Man kann tauglich gemustert sein, zu den FschJg eingeplant werden, und dann fallschirmsprungUNtauglich sein.

However: Es gibt soviele Gründe, warum jemand nichtmal tauglich ist, dass die Größe alleine keine Aussagekraft hat (notwendig versus hinreichend).

Also erstmal MUSTERN lassen und dann erfolgreich bewerben und dann weitersehen ....

Firli

Zitat von: F_K am 15. Januar 2013, 15:09:20
Sprich: Man kann tauglich gemustert sein, zu den FschJg eingeplant werden, und dann fallschirmsprungUNtauglich sein.

Um dem TE den Tag nicht komplett zu vermiesen könnte man Ihm vielleicht erläutern WANN diese Fallschirmsprunguntauglichkeit festgestellt wird?

Spätestens wenn das grüne Licht leuchtet und man kneift oder eher? ;)

So könnte sich der TE auf eventuelle Hürden vorbereiten um diese zu dann zu meistern :)


SanFw/RettAss

KHM

Vermutlich in der ZDv 46/1. Da gibt's ne Anlage mit den Gesundheitsziffern (Ausschlussgründen, Einschränkungen).

Ich weiß nicht, wie viel davon öffentlich ist, oder wie zuverlässig/zulässig der folgende Link ist.
Gefunden über Google und Wikipedia.

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=153

F_K hat Recht. Schriften und Verzeichnisse sind da auch immer fragwürdig. Müssen die Ärzte entscheiden.

Grüße und viel Erfolg.  :)

Tommie

Tja, da muss ich dann wieder reingrätschen, F_K ;) ! Die Tauglichkeit für die Verwendung A500 unterliegt den gleichen Kriterien, wie die Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit! Sollte also genau das passieren, was Du oben schilderst, tauglich für A500 und dann keine FSSVV, dann hat entweder der Musterungsarzt einen Fehler gemacht, oder aber der Gesundheitszustand hat sich zwischen diesen beiden Untersuchungen verändert, was natürlich beides passieren kann. Außerdem wissen wir alle nicht, welche weiteren Gesundheitsziffern dem Fragesteller eingetragen werden! Und genau deswegen schrieb ich ja auch alleine die Körpergröße bringt keinen Ausschluß für A500! Den bringen vielleicht andere Faktoren, die wir hier nicht beurteilen können!

Tommie

Weiterhin zeugt für mich die Art der Fragestellung in der Ausgangsfrage

Zitat von: kevin1 am 15. Januar 2013, 14:46:21Besteht mit einer körpergröße von 204cm die möglichkeit als fallschirmsprung tauglich gemustert zu werden?

durchaus davon, dass der TE hier keine "Online-Musterung" haben wollte, sondern nur wissen wollte, ob seine doch recht beachtliche Körpergröße ihn pauschal vom Fallschirmspringen ausschließt. Und das ist genau nicht der Fall!

kevin1


F_K

ZitatDie Tauglichkeit für die Verwendung A500 unterliegt den gleichen Kriterien, wie die Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit!

Quelle? Die Tauglichkeit wird nämlich "lediglich" nach der 46/1 festgestellt, insoweit führen gewisse Gesundheitsziffern zu einem Ausschluß der Verwendung A500 (notwendiges Kriterium).

Allerdings wird die FSSV nach einer Fachanweisung San (Ziffer habe ich Zuhause) untersucht, unter anderem z. B. mit Belastungs EKG (nach Gewicht, nicht nur pauschal), der Forderung DOSA usw. - so dass es sehr wohl Kameraden gibt, deren Gesundheitszustand sich seit der Musterung nicht geändert hat, aber die nicht FSSV sind.

Ist komisch - ist aber so.

ulli76

Die ausschließenden GZ für FSSV,FFSV und A500 sind identisch. Quelle müsste ich raussuchen.
Ergometrie ist nicht zwingend erforderlich und zumindest bei uns prüft der SanBereich nicht die DSA-Leistungen. Bisher hatte der DivArzt an dem Vorgehen nix zu meckern.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Ist nicht komisch, sondern stimmt so. Im Rahmen der Musterung wird der angehende Soldat einmal von Scheitel bis Sohle untersucht. Hierbei werden dann (u.a. wie von Tommie beschrieben) gemäß der ZDv 46/1 ggf. Fehlerziffern erhoben, die dann zu einem Tauglichkeitsgrad und Verwendungsausschlüssen führen.

Der Kamerad Tommie hat hier richtig dargestellt, dass gem. 46/1 die Körperlänge des Fragenstellers allein keinen Ausschluss für den Fallschirmsprung darstellt. Was ja nicht heißt, dass andere Gesundheitsziffern (Rücken, Gelenke etc.) bei der Musterung doch zu einem Verwendungsausschluss für Fallschirmspringen führen.

Fest steht allerdings auch, dass vor einer Kommandierung zum Fallschirmspringerlehrgang beim zuständigen Truppenarzt ZUSÄTZLICH die Untersuchung auf Fallschirmsprungtauglichkeit durchgeführt werden muss und dass der Soldat dafür dann auch verwendungsfähig erklärt werden muss. Neben einer erneuten Untersuchung der maßgeblichen Faktoren steht dann auch noch eine Röntgenaufnahme des Brustkorbes, besagtes EKG etc. an Sonderuntersuchung an, die NICHT bei der Musterung durchgeführt werden). Richtig ist auch, dass diese VERWENDUNGSuntersuchungen gemäß der fachlichen Anweisungen des Sanitätsdienstes erfolgen.

Tommie

OK, ich habe mich ein wenig "wischi-waschi" ausgedrückt!

Wir sind uns im Klaren, dass die Untersuchung auf Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit ein wenig genauer ist, als eine Musterung! Allerdings sind die relevanten Gesundheitsziffern die gleichen, was im Klartext heisst, dass zwar jemand, der A500 nicht als Verwendungsausschluß hat, letztendlich doch keine FSSVV bekommen kann, wie Du richtig gesagt hast, aber es wird nie dazu führen, dass jemand der für den Fallschirmjäger nicht tauglich ist, also A500 als Ausschluß hat, hinterher eine FSSVV bekommt! Und außerdem ist das bei der Frage, ob die Körpergröße von 2,04 m eine FSSVV ausschließt auch vollkommen unrelevant ;D ! Das tut sie nämlich immer noch nicht!

Und sein Problem liegt ja mal zunächst da drin, dass dann, wenn die zu vergebende Gesundheitsziffer III1 zum Ausschluß von A500 führen würde, erst gar nicht weiter über eine mögliche FSSVV diskutiert werden muss.

miguhamburg1

Ach ja ... die Prüfung, ob das DSA abgelegt wurde, hat der Disziplinarvorgesetzte zu prüfen und zu bestätigen. Damit hat der Truppenarzt nichts am Hut.

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