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Hallux Rigidus - Welche Gradation?

Begonnen von Polarfuchs, 11. März 2015, 01:57:28

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Polarfuchs

Ich hoffe, dass hier jemand im Forum ist, der mir weiterhelfen kann.
Bei mir wurde vor 6 Jahren Hallux Rigidus diagnostiziert und ich wurde auch zeitnah daran operiert.
Nun ist es so, dass mein Großzehengrundgelenk versteift ist. Ich habe bereits die ZDV 46/1 durchgeschaut und unter Punkt 73 den entsprechenden Abschnitt gefunden. Jedoch bin ich mir bei der Interpretation unschlüssig.

Gradation III besagt: Zehenverlust, -teilverlust oder -ein- steifung (außer Großzehe) und
Gradation VI besagt: Zehenverlust, -teilverlust oder Ein- steifung mehrerer Zehen (auch Groß- zehe).

Ich fühle mich bezogen auf die Art der Verletzung zu keiner der beiden Gradationen zugehörig )oder ich verstehe es einfach nicht).

Ich hoffe jemand kann mir durch Erfahrungswerte weiterhelfen.

Vielen Dank!!

Polarfuchs

Ich sollte vielleicht noch dazu schreiben, dass ich kein aktiver Soldat bin, sondern mich als Wiedereinsteller für die Offizierslaufbahn beworben habe.

ulli76

Offensichtlich die VIer-Gradation.
Kann man aber auch selber drauf kommen, dass man mit so einem Krankheitsbild nicht gerade einen Beruf ergreifen sollte, wo man regelmäßig laufen und marschieren muss.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: Horti am 11. März 2015, 01:57:28Gradation VI besagt: Zehenverlust, -teilverlust oder Einsteifung mehrerer Zehen (auch Großzehe).

Ich weiß nicht, warum Sie Ihren fall darin nicht wieder erkennen, denn für mich ist die Situation eindeutig! Gradation II gibt es bei Einsteifung einer Zehe außer der Großzehe, und wenn diese betroffen ist gibt es automatisch die Gradation VI! Ob diese Einsteifung jetzt das Produkt einer Erkrankung oder einer Operation, wie in Ihrem Falle, ist, wird komplett außen vorgelassen. Steif ist steif ;) !

Fakt ist, dass Sie mit einer Versteifung des Großzehengrundgelenkes nicht tauglich sind als Soldat, daher sind Sie auszumustern (= "T 5"!).

Polarfuchs

Danke für die Antworten aber inzwischen habe ich die richtige Stelle gefunden. Hallux rigidus ist in einer Anlage gesondert aufgeführt.


Tommie

Na ja, was wohl ;D ? "T 5" ... Ach ja, diese Diagnose ist in der Anlage 3.1, GNr. 71 mit Gradation VI bewertet, also für FWDL ein Ausmusterungsgrund! In der Anlage 3.2. für SaZ/BS ist es eine Gradation IV mit folgenden Ausschlüssen:

Zitat"A000, A100, A101, A102, A200, A201, A400, A500, A501, A600, A700, A800, A900, B000, B001, B100, B300, B401, B600, B601, B800, B801, B802, C000, C100, C300, C400, D100, D200, D300, D400, D500, D600, D700, G100, G200, G300, G400, H000, H100, H200, H300, H400, H500, H900, H901, I100, I300, I301, I302, I303, I304, I600, I601, M300, N300, N301, N600, N601, O500, O501, O600, O601, W000, W001, W002, W003, W004, W005, W202, W203, W204, W205, W501, W502, W503, W701, W702, X000, X100, X501, X502, X503, BDV"

Das heißt in der Praxis, dass man damit früher "T 3" war, was es jetzt nicht mehr gibt und daher auch ausgemustert wird ("T 5"), es sei denn man bringt eine sehr gefragte ATB von zivilberuflicher Seite her mit, dann gibt es eventuell "T 6", falls nicht noch andere Gesundheitsziffern dagegen sprechen! Nachdem das aber per se für Offiziersbewerber in der Regel nicht zutrifft und im Normalfalle genügend gesunde Bewerber zur Verfügung stehen, wird das wohl zur Ausmusterung führen.

Polarfuchs

Danke Tommie für die Antwort.
Dann ist das in der zdv aber sehr ungünstig formuliert...

In Anlage 1/1 steht:
§ 8 a des Wehrpflichtgesetzes unterscheidet die folgenden drei Tauglichkeitsgrade:
- wehrdienstfähig
- vorübergehend nicht wehrdienstfähig
- nicht wehrdienstfähig. 

Weiter steht dort:
Die Gradationen I, II, III und IV sind ausschließlich bei Befunden zu vergeben, die mit Wehr-dienstfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit einhergehen.

Im Zusammenhang mit den dort aufgeführten zulässigen ärztlichen Urteilen für die Einstellung als SaZ:
1. Dienstfähig und verwendungsfähig
2. Dienstfähig und eingeschränkt verwendungsfähig
3. Dienstfähig und verwendungsfähig mit erheblichen Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten
4. Vorübergehend nicht dienstfähig
5. Nicht dienstfähig

Daraus interpretiere ich, dass man mit der Gradation IV wehrdienstfähig ist und unter Punkt 2 oder 3 der ärztlichen Urteile fällt.

Die ganzen Zahlen/Buchstabenkombinationen kann ich nicht zuordnen. Also weiß ich nicht ob die Ausschlüsse mich betreffen. Vielleicht kann mir da noch jemand weiterhelfen.
Ich habe mich als Wiedereinsteller mit abheschlossem BWL Studium beworben und die Bundeswehr hat Bedarf im Logistik / Nachschubbereich geäußert.

Vielen Dank!

Polarfuchs

Jetzt habe ich eine Auflistung der Verwendungsnachweise gefunden die du gepostet hast und zum Ausschluss führen mit denen ich eben noch nichts anfangen konnte. Nachschub / Logistik ist ja zum Glück scheinbar nicht dabei!

ulli76

Offiziere werden allerdings nach Anlage 8 der ZDv 46/1 beurteilt. Und nein, es macht einfach keinen Sinn. Du wirst nur Probleme haben mit deinem Haxn.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: Horti am 11. März 2015, 16:16:31Im Zusammenhang mit den dort aufgeführten zulässigen ärztlichen Urteilen für die Einstellung als SaZ:
1. Dienstfähig und verwendungsfähig
2. Dienstfähig und eingeschränkt verwendungsfähig
3. Dienstfähig und verwendungsfähig mit erheblichen Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten
4. Vorübergehend nicht dienstfähig
5. Nicht dienstfähig

1. = T 1
2. = T 2
3. = T 6
4. = T 4
5. = T 5

Und Ihre Gradation IV führt maximal zu einem "T 6" für eine Bewerbung als SaZ, als FWDLer wären Sie ohnehin komplett raus (= "T 6"!). Mit einer solchen Tauglichkeit wird man nur dann eingestellt, wenn es keinen "gesunderen" Bewerber gibt, der sich auf eine solche Stelle bewirbt! das halte ich aber im Bereich der OAs für ein Gerücht ;) ! Und dann sollten Sie einmal nachdenken, was Ihnen die "ulli76" als Ärztin gepostet hat!

Polarfuchs

Ich wurde ja daran operiert und habe seitdem keinerlei Probleme mehr. Ich spiele auch wieder im Verein Fußball. Aber wie es scheint werden die Einzelfälle nich individuell geprüft sondern pauschal abgelehnt. Ulli76 müsste als Ärztin ja eigentlich auch bestätigen, dass nach einer op wieder alles gut ist. Aber ich werde einfach das Bewerbungsverfahren durchlaufen und schauen was dabei herauskommt. Mich wundert nur warum ich überhaupt eingeladen werde wenn das so ein riesen Problem ist. Schließlich ist das alles während meiner Dienstzeit passiert und somit auch in meiner G-Akte aufgeführt

ulli76

Nein, es ist nach einer OP nicht wieder alles gut.
Du schreibst ja selber, dass das Gelenk versteift wurde- und das ist ein Gelenk auf dem sonst ordentlich Belastung liegt. Mit der OP wird die ganze Fußstatik verändert und es gibt eine erhöhte Gefahr für die anderen Gelenke.
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Polarfuchs

Ok. Das klingt nich gut...
Wissen sie denn auch warum ich überhaupt eingeladen werde, wenn die Diagnose doch bekannt ist?!

Polarfuchs

Oder anders gefragt, besteht noch etwas Hoffnung, dass es doch noch gut für mich ausgehen kann oder ist das Thema für mich definitiv gegessen Ulli76?
Ich bedanke mich nochmals für die Antworten bisher

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