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Elternzeit

Begonnen von Jonny90, 22. Februar 2017, 19:09:45

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Jonny90

Hallo Zusammen,

ich habe eine für mich/uns sehr wichtige Frage. Meine Frau ist quasi gerade schwanger geworden. Sie ist zur Zeit SAZ 4 Mannschafter und hat DZE in 3 Jahren. Würde sie zB jetzt schwanger werden, währe die Dienstzeit ja nach der Elternzeit vorbei.

Meine Frage ist nun ob sie die Dienstzeit dann nachdienen muss. Was der Horror wäre, wegen der Entfernung und mit und fürs Kind wäre das ja alles nicht besonders schön. Sie hat weder Studium noch eine Ausbildung die länger als 6 Monate lief absolviert. Laut Gesetz müsste Sie doch dann nicht nachdienen oder?

Sorry wenn es das Thema vielleicht schon mal gab. Aber ich hoffe Ihr könnt verstehen wie wichtig diese Frage für uns ist.
Gibt es da jmd mit Erfahrung oder gibts es noch was zu beachten?

Vielen vielen Dank. Danke schonmal im vorraus. Vielen Dank.

dunstig

Doch, Elternzeit wird hinten an die Dienstzeit angehangen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Jonny90


Jonny90

Zitat von: dunstig am 22. Februar 2017, 19:11:02
Doch, Elternzeit wird hinten an die Dienstzeit angehangen.
wo steht das? wer sagt das?
Ginge es etwas ausführlicher? danke

F_K

@ Dunstig: MMn nur bei Fachausbildung über 6 Monate oder Studium.

Verordnung Elternzeit Soldaten und SG.

dunstig

Zitat von: F_K am 22. Februar 2017, 19:31:20
@ Dunstig: MMn nur bei Fachausbildung über 6 Monate oder Studium.

Verordnung Elternzeit Soldaten und SG.
Hast Recht, ich habe auch keine anders lautenden Quellen gefunden. Danke für die Richtigstellung. Bin nur von dem mir bekannten Umfeld ausgegangen.

Aber dann mal eine allgemeine Frage: Ein SaZ 4 kommt nach Grundausbildung, evtl. kurzer weiterer Ausbildung und Urlaub nach einem Jahr auf einen Dienstposten und kann dann quasi bis DZE in Elternzeit gehen (Anspruch auf Elterngeld mal außen vor)? Wird der Dienstposten dadurch frei oder ist dieser blockiert? Dadurch ergeben sich für Mannschaften ja durchaus interessante Gedankenspiele bzgl. Heimatnähe, Familie und Beruf, usw., sofern eh die Kinderplanung ansteht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

ZitatWird der Dienstposten dadurch frei oder ist dieser blockiert?

Der wird frei, weil die Soldatin/der Soldat keinen Anspruch darauf hat, auf seinem alten Dienstposten oder seiner alten Einheit weiter verwendet zu werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: F_K am 22. Februar 2017, 19:31:20
@ Dunstig: MMn nur bei Fachausbildung über 6 Monate oder Studium.

Verordnung Elternzeit Soldaten und SG.

Soldatengesetz
§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
Absatz 4 , Satz 1

Und auch zu beachten... Elternzeit wird max. bis DZE gewährt, wenn dieses vor Ablauf der max. Dauer der Elternzeit von 3 Jahren liegt.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

miguhamburg1

Bleibt nur die Frage, wie man denn quasi schwanger werden kann...

KlausP

Nicht "quasi schwanger" sondern "quasi gerade schwanger" geworden. Weitere Schlussfolgerungen überlasse ich dem Leser ...  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BSG1966

Zitat von: Jonny90 am 22. Februar 2017, 19:09:45
Meine Frau ist quasi gerade schwanger geworden. (...) Würde sie zB jetzt schwanger werden
...ist sie nun schwanger oder nicht?!
ZitatMeine Frage ist nun ob sie die Dienstzeit dann nachdienen muss. Was der Horror wäre, wegen der Entfernung und mit und fürs Kind wäre das ja alles nicht besonders schön
Warum macht man sich da nicht vorher drüber Gedanken?

HerrZog

Sich für 4 Jahre verpflichten, nach einem Jahr schwanger werden und plötzlich ist Dienst bei der Bundeswehr der totale Horror... Hauptsache es gibt genug Elterngeld.
Danke fürs Klischee bestätigen.
Dienstjahr: 10

d771072

Einen richtigen Zeitpunkt zum Kinder bekommen gibt es nie. Einen Grund zu sagen, aber gerade jetzt geht es nicht, gibt es immer. Akzeptieren wir es einfach, daß das jede Frau selbst entscheiden darf, ob sie schwanger wird.

BSG1966

Zitat von: d771072 am 23. Februar 2017, 09:50:17Akzeptieren wir es einfach, daß das jede Frau selbst entscheiden darf, ob sie schwanger wird.
Oh, das darf sie definitiv!

Akzeptiere sie auch, dass jeder Mensch die Konsequenzen seiner Entscheidung tragen muss. Sowohl die Konsequenz der Entscheidung zum gewählten Zeitpunkt ein Kind in die Welt zu setzen, als auch die Konsequenz der Entscheidung, vorher Verpflichtungen der Bundeswehr gegenüber eingegangen zu sein.

d771072

Sie muß auch mit den Konsequenzen leben. Keine Frage.
Aber man sollte sie nicht verteufeln, wenn sie als SAZ nach geraumer Zeit schwanger wird und dann Elternzeit bis DZE macht.

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