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Diabetes und Bundeswehr?

Begonnen von Sharpshooter, 18. Dezember 2012, 00:24:52

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Sharpshooter

Hey Leute,

hab mal ne kurze Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt:

Ein Freund von mir möchte unbedingt zur Bundeswehr, hat aber leider Diabetes Typ 1.

Besteht die Möglichkeit, dass er trotz dieser "Behinderung" eine Karriere bei der Bundeswehr anstreben kann???
Don't you mess with the best,
or you'll die like the rest!!!

KlausP

Seit wann ist Diabetes eine Behinderung? Vielleicht sollten Sie Ihre Wortwahl mal überdenken.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Diabetes mellitus vom Typ I führt immer zu einer Gersundheitsziffer 10 VI und damit auf jeden Fall zur Untauglichkeit und Ausmusterung! Von daher ist der Zug Bundeswehr für den Freund leider abgefahren!

Und diese Vorerkrankung bei der Musterung "vergessen" zu erwähnen oder absichtlich zu verschweigen wäre ein Einstellungsbetrug, der dann bei Entdeckung zur sofortigen Entlassung führen würde! Also auch keine gute Idee ;) !

Schamane

@ KlausP der Fragesteller schreibt, dass er eine Diabetes Typ I hat. Diese wird in der Regel mittels Insulinsubstitution eingestellt. Als Schwerbehindert gilt seit 2010 in der Stufe 20 %:
"Menschen mit Diabetes, deren Therapie eine Unterzuckerung auslösen kannund die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind." und dies ist eigentlich bei jeder Insulin aber auch bei oralen Antidiatikatherapien gegeben ist.
Somit ist der Terminus "Behinderung" angemessen.
Ansonsten hat Tommie schon geschrieben, dass eine Einstellung hier nicht möglich ist. Das es einzelne Ausnahmen gegeben hat und noch gibt stellt keine Ungültigkeit der Regel dar.

Sharpshooter

Erstmal Danke, dass ihr so schnell geantwortet habt...

Ja, Diabetes zählt als Behinderung, in manchen Fällen kann sogar eine 80%ige Behinderung vorliegen.

Was die Ausnahmen in der Einstellung bei der Bundeswehr betrifft, kann er also trotzdem einfach mal den Versuch wagen, sich zu bewerben, natürlich unter Angabe dieser "Behinderung"???
Don't you mess with the best,
or you'll die like the rest!!!

F_K

@ Sharpshooter:

Versuch macht klug - ist manchmal aber nicht der Mühe wert.

WENN Dein Freund ein "Alleinstellungsmerkmal" hat - die Bundeswehr ihn unbedingt haben möchte - dann könnte ggf. eine Bewerbung sinnvoll sein - wenn er nur über "normale" Qualifikationen verfügt (die andere Bewerber so auch haben - ansonsten aber tauglich sind) ist eine Bewerbung nicht erfolgversprechend.

Tommie

Nein, kann er nicht! Die Existenz eines Diabetes mellitus vom Typ I führt bei Angabe zur sofortigen Ausmusterung! Da hat der Musterungsarzt keine Wahl und keine Chance auf eine Ausnahmegenehmigung! Die Vorschrift (ZDv 46/1) ist da in der Gesundheitsziffer 10 absolut eindeutig!

Die Tatsache, dass es bei der Bundeswehr durchaus auch Diabetiker gibt, ist darauf zurück zu führen, dass man durchaus auch erst deutlich nahc der Einstellung zum Diabetiker werden kann. Und dann ist zu prüfen, ob der kamerad dienstunfähig ist, oder ob er unter gewissen Einschränkungen und ggf. auf einem anderen Dienstposten weiter beschäftigt werden kann! Eine Einstellung mit bekanntem Diabetes vom Typ I wird und kann nicht stattfinden!

ulli76

Nein, die Bewerbung wird er sich sparen können.
Eine Ausnahmegenehmigung wird maximal in Einzelfällen erteilt. Und da sprechen wir von absoluten Mangelverwendungen bei begrenzter Dienstzeit- Chancen könnte man vielleicht als Psychologe oder Psychiater oder vergleichbar haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schamane

Dito und selbst bei Psychologen und Psychiatern wird man dann eher ein Angestellten Verhältnis wählen. Von daher können sie sich die Mühe eigentlich sparen.

Holgi33

In meinem Beorderungstruppenteil habe ich einen Kameraden, SAZ 12, bei dem nach ca. 3-4 Jahren Diabetes festgestellt wurde.

Wenn ich unser Gespräch darüber jetzt richtige wiedergebe, dann wollte man ihn ausmustern, jedoch hat er es über den Truppenarzt und entsprechende aktuelle Gutachten erreicht, dass er seine SAZ 12 zu Ende bringen kann.

Er ist von einige Dingen befreit, vor allem vom Auslandseinsatz.

Tommie

Diese Vorgehensweise nennt sich DU-Verfahren! Das wird eingeleitet, wenn ein Sachverhalt, der zur Untauglichkeit führen würde (hier: GZ 10 VI!), entdeckt wird. Im Laufe dieses Verfahrens wird u. a. geprüft, ob es in der gesamten Bundeswehr keinen Dienstposten gibt, den der Kamerad besetzen könnte. Das ist bei Diabetikern üblicherweise nicht der Fall, so dass man ihn durchaus weiter beschäftigen kann. Das in diesem Falle natürlich eine Auslands- bzw. Tropendienstverwendungsfähigkeit nicht mehr gegeben sein wird, ist im Prinzip klar!

ulli76

Mit solchen Erkrankungen bei Soldaten ist das immer so ne Sache. Klar, hat nen SaZ 12 noch einiges an Dienstzeit vor sich, wenn die Erkrankung im 3./4. Jahr festgestellt wird. Das ist aber ein Risiko, was die Bundeswehr eingeht und die Regelungen mit den DU-Verfahren sind so, dass es, wenn es hart auf hart kommt, immer im Sinne des Soldaten ausgeht.

Mit solchen Erkrankungen kann man es sich de facto aussuchen, ob man gehen oder bleiben will.
So musste man nach einer Klage ja einen Kollegen ziehen lassen, der plötzlich nach dem Studium ne Gummiallergie entwickelt hatte- Begründung war, dass er noch nichtmal ne ABC-Maske tragen könne und damit wesentliche Anforderungen an das Soldatsein nicht mehr erfülle.
Einen Diabetiker kann man aber problemlos seine Dienstzeit zu Ende bringen lassen.

Nur eine Einstellung geht mit sowas nicht.

Achso- mir ist bisher ein einziger Fall bekannt, indem ein Spezialist als Seiteneinsteiger eingestellt wurde, obwohl ein Auslandseinsatz gesundheitsbedingt ausgeschlossen war. Und das müsste schon eine höhere Gradation gewesen sein- selbst mit IV-er Gradationen kann man unter Auflagen gehen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

InstUffzSEAKlima

Dass in Einzelfällen von einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. von der Eröffnung  eines DU-Verfahrens bei Bekanntwerden derartiger Gesundheitsveränderungen abgesehen wird, mag auch zum Teil daran liegen, dass bei den Betroffenen in der bisherigen Dienstzeit bereits ein hoher Aufwand an Ausbildung investiert wurde und eine Entlassung im Einzelfall sich nicht rechnen würde.
Ein richtig eingestellter Diabetiker sollte im Routine-Inlandsdienst eigentlich auch keine Probleme haben, vorausgesetzt, das Umfeld ist darüber informiert und kann erforderlichenfalls helfen (z.B. Unterzuckerung, Zuckerschock usw.).

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