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Bundeswehr ohne Schulabschluss und Ausbildung?

Begonnen von Skyy, 22. Mai 2013, 13:03:01

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Skyy

Hab jetzt schon so einiges durchgelesen aber dazu nicht wirklich was gefunden.
Ein Freund von mir hat in seinem Leben leider nicht alles richtig gemacht, interessiert sich aber jetzt für den Arbeitgeber Bundeswehr. Ist es ohne Schulabschluss überhaupt möglich? Im Karriere-Center habe ich immer nur die Auswahlmöglichkeiten mit mind. Hauptschulabschluss gefunden.
Danke schon mal im Vorraus falls mir jmd helfen kann :)

reppesiz

Soweit ich weiss klappt nur der Fwd.

P.S.: ein Freund oder Du?.Sei ehrlich.

KlausP

Ja, die Mannschaftslaufbahn ist möglich - Voraussetzung: Hauptschulabschluß oder gesetzliche Schulpflicht erfüllt. Allerdings wird dann aller Voraussicht nach nach 4 Jahren Schicht im Schacht sein und er ist wieder da, wo er jetzt steht, nur eben 4 Jahre älter und immer noch mit nix in der Hand.

ZitatVoraussetzungen für die Einstellung

Mindestalter SaZ:   17 Jahre (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten)
Mindestalter FWD:   18 Jahre
Schulabschluss:   Schulpflicht erfüllt / alle Schulabschlüsse

Quelle: www.bundeswehr-karriere.de

Zitat von: reppesiz am 22. Mai 2013, 13:06:40
Soweit ich weiss klappt nur der Fwd.

...

Nö!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BSG1966

Man kann halt auch einfach mal zur Abwechslung paar Sachen richtig machen. Zum Beispiel nen Schulabschluss machen.

BSG1966

Nicht, weil ich jetzt so geil auf Schulabschlüsse bin - aber ohne Abschluss wird mein bei der Bundeswehr MEIST nicht viel und das auch nicht lange und dann steht man wieder da.

Darüberhinaus weiß ich jetzt nicht, was das "nicht alles richtig gemacht" bedeutet - wenn BzR-Einträge daraus resultieren, ist das eh nochmal ne ganz andere Kiste.

Skyy

Zitat von: reppesiz am 22. Mai 2013, 13:06:40
Soweit ich weiss klappt nur der Fwd.

P.S.: ein Freund oder Du?.Sei ehrlich.

Ich hab mich im neue Mitglieder-Thread schon vorgestellt, ich hab sogar ne abgeschlossene Lehre als Informationselektronikerin :)
Hab am Freitag auch schon meinen Termin beim Wehrdienstberater :)


Zitat von: KlausP am 22. Mai 2013, 13:10:07
Ja, die Mannschaftslaufbahn ist möglich - Voraussetzung: Hauptschulabschluß oder gesetzliche Schulpflicht erfüllt. Allerdings wird dann aller Voraussicht nach nach 4 Jahren Schicht im Schacht sein und er ist wieder da, wo er jetzt steht, nur eben 4 Jahre älter und immer noch mit nix in der Hand.

ZitatVoraussetzungen für die Einstellung

Mindestalter SaZ:   17 Jahre (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten)
Mindestalter FWD:   18 Jahre
Schulabschluss:   Schulpflicht erfüllt / alle Schulabschlüsse

Quelle: www.bundeswehr-karriere.de

Zitat von: reppesiz am 22. Mai 2013, 13:06:40
Soweit ich weiss klappt nur der Fwd.

...

Nö!

Ok danke genau das wollte ich wissen :) für ihn wird's dann aber trotzdem langsam Zeit weil er immerhin schon 30 ist ^^
Und das ist glaub ich immernoch besser als arbeitslos daheim rumzusitzen ganz ehrlich ^^


Zitat von: BSG1966 am 22. Mai 2013, 13:18:57
Man kann halt auch einfach mal zur Abwechslung paar Sachen richtig machen. Zum Beispiel nen Schulabschluss machen.

Tjoar da haste Recht. Hab ich ihm auch gesagt als ich das vor paar Tagen erfahren hab, kenn ihn zwar schon einige Jahre aber wenn ich höre, dass jmd auf der Hauptschule war dann geh ich davon aus, dass er mit Abschluss dort weg ist und nicht nur mit Abgangszeugnis  :-\

Skyy

Zitat von: BSG1966 am 22. Mai 2013, 13:20:47
Nicht, weil ich jetzt so geil auf Schulabschlüsse bin - aber ohne Abschluss wird mein bei der Bundeswehr MEIST nicht viel und das auch nicht lange und dann steht man wieder da.

Darüberhinaus weiß ich jetzt nicht, was das "nicht alles richtig gemacht" bedeutet - wenn BzR-Einträge daraus resultieren, ist das eh nochmal ne ganz andere Kiste.

Im Sinne von er hatte genug Zeit mal seinen Abschluss nachzuholen und hätte vllt auch mal die Lehre fertig gemacht die er damals begonnen hatte. Ob er jetzt Einträge hat weiß ich bisher noch nicht, hoffs mal nicht für ihn ^^

Bregenz12

Fuer FWD und SaZ auf der Mannschaftsebene gilt: Mindestalter 17 Jahre, kein Hoechstalter, Schulabschluss erwuenscht, aber nicht zwingend erforderlich. - Also: Beratungstermin beim Karriereberater vereinbaren, bewerben und dann weitersehen.

KlausP

ZitatFuer FWD und SaZ auf der Mannschaftsebene gilt: Mindestalter 17 Jahre,

Nein. Siehe mein Beitrag weiter oben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bregenz12

Sorry KlausP, dass ist leider ein immer noch nicht korrigierter Fehler auf der Internet-Seite.

KlausP

Dann ist der Fehler mehrfach nicht korrigiert worden. Auch in den FAQ's zum FWD steht es so:

ZitatWelche Voraussetzungen muss ich für den Freiwilligen Wehrdienst erfüllen?

Frauen und Männer, die mindestens 18 Jahre alt sind oder es in Kürze werden, die Vollzeitschulpflicht beendet haben und Deutsche / Deutscher im Sinne des Grundgesetztes sind, haben die Möglichkeit sich für einen Freiwilligen Wehrdienst zu verpflichten. Daneben sind psychische und physische Eignung erforderlich. Näheres erklärt Ihnen Ihr/e Berater/in im Karrierebüro/Kreiswehrersatzamt.

Ein Rechtsanspruch auf Ableistung eines Freiwilligen Wehrdienstes besteht nicht.

Quelle: https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnrTwlt0AvLbEQyNAvyHZUBABSvHlt/#par2
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Ist leider auch falsch.
Im Wehrpflichtgesetz ist kein Mindestalter für den FWD angegeben, deswegen richtet man sich nach den SaZ.
Gibt auch bereits einige 17jährige, die aktiv im FWD sind.
Ich hoffe mal, wenn der Teil FWD ins SG übernommen wird, dass es dann auch klar drinsteht.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Cevko

Zitat von: Skyy am 22. Mai 2013, 13:24:11
Ok danke genau das wollte ich wissen :) für ihn wird's dann aber trotzdem langsam Zeit weil er immerhin schon 30 ist ^^


Dann wird er doch aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben?

Ich berufe mich jetzt auf gefährliches Halbwissen, aber nach meinem Kenntnisstand hat man nach Abschluss einer Lehre einen vergleichbaren Realschulabschluss (Mittlere Reife)

Gruß

KlausP

ZitatDann wird er doch aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben?

Nö, hatter wohl eher nicht.

ZitatIch berufe mich jetzt auf gefährliches Halbwissen, aber nach meinem Kenntnisstand hat man nach Abschluss einer Lehre einen vergleichbaren Realschulabschluss (Mittlere Reife)

Gruß

Sehr gefährliches Halbwissen. Die Zuerkennung von Schulabschlüssen ist Ländersache! Was in Ihrem Bundesland so sein kann, muss es ein paar Kilometer weiter im Nachbarbundesland nicht auch sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Skyy

Zitat von: Cevko am 22. Mai 2013, 14:28:04
Zitat von: Skyy am 22. Mai 2013, 13:24:11
Ok danke genau das wollte ich wissen :) für ihn wird's dann aber trotzdem langsam Zeit weil er immerhin schon 30 ist ^^


Dann wird er doch aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben?

Ich berufe mich jetzt auf gefährliches Halbwissen, aber nach meinem Kenntnisstand hat man nach Abschluss einer Lehre einen vergleichbaren Realschulabschluss (Mittlere Reife)

Gruß

Nö hat er nicht ... Manchmal frag ich mich ja schon was ich für Freunde hab ^^

Wenn man ne abgeschlossene Lehre mit nem Durchschnitt besser als 3,0 hat, hätte man glaub mittlere Reife, zumindest nach meinem Kenntnisstand. Ich komm aus RLP, kann ja echt sein dass es woanders nicht so ist.

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