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Bewerbung und Verwendung als Pilot

Begonnen von Lisa2003, 18. August 2020, 10:25:00

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Lisa2003

Hallo erstmal an alle,
ich fange am besten erstmal an meine Situation zu erklären.
Derzeit gehe ich noch zur Schule und mache nächstes Jahr mein Abitur, danach möchte ich zur Bundeswehr. Meine Wunschverwendung ist die als Pilotin. Ich weiß das ich mich dafür 16 Jahre verpflichten müsste. Da das für mich jedenfalls eine ziemlich lange Zeitspanne ist, hab ich mich gefragt ob es an sich sinnvoll wäre erstmal ein Jahr fwdl zu machen, um zu sehen ob der Beruf des Soldaten auch wirklich das richtige für mich ist. Ich habe mal gehört das man, wenn man fwdl macht, die Grundausbildung abbrechen kann, wenn man feststellt das es nicht der richtige Weg für einen ist. Jetzt wäre meine Frage wie das aussieht wenn man sich länger verpflichtet und während der AGA bemerkt das man damit nicht klar kommt?
Meine zweite Frage bezieht sich konkret auf die Ausbildung bzw. das Studium um als Pilot verwendet werden zu können. Da an meiner Schule kein Physik Kurs zustande gekommen ist, konnte ich Physik nicht wählen und deshalb fehlt mir der Physik Abiturstoff, bzw. kann ich ja keine Prüfung darin schreiben. Ist es dann überhaupt möglich als Pilot bei der Bundeswehr tätig zu sein?
Und wann sollte ich mich allgemein bewerben? Da ich mich ja für die Offizierlaufbahn bewerben möchte, brauche ich dafür ja mein Abitur, welches ich erst nächstes Jahr habe, jedoch kann ich mir irgendwie nicht vorstellen das ich mich erst so spät bewerben sollte.
Ich hoffe jemand kann mir bei meinen Fragen weiterhelfen.

MfG,
Lisa

F_K

Bewerben solltest Du Dich umgehend - sofort.
Abi wird dann nachgereicht.

Auch als OA kannst Du die ersten 6 Monate kündigen.

Kein Physik ist kein Problem

Schaue Dir auch Alternativverwendungen an - Pilot werden nur wenige.

Viel Erfolg.

Ralf

Auch als OA hast du 6 Monate Widerrufsfrist, von daher ist da kein Unterschied zum FWDL.
Wenn du Offizier werden willst, bewerbe dich gleich dafür. Schließt du nächstes Jahr dein Abi ab, dann bewerbe dich jetzt! Es dauert eine ganze Zeit lang, bis du am Eignungsfeststellungverfahren am ACFüKrBw teilnimmst und darüber hinaus musst du ach noch die Phasen II und III für das Flg-Eignungsfeststellungsverfahren absolvieren.
Der Regelstudiengang ist Aeronautics. Physikalische Kenntnisse sind aber auch schon sehr hilfreich für das Auswahlverfahrens. Du solltest dich dann im Selbststudium da weiterbilden. Auch wenn man es nicht im Abi hatte, kann man sich trotzdem als Luftfahrzeugführer bewerben.

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NovemberFox

Hey,

was genau möchtest du denn studieren? Möchtest du überhaupt studieren? Das wäre wichtig, um zu wissen, ob Physik vorteilhaft wäre oder nicht.
Auch stimmen die 16 Jahre Verpflichtungszeit nur für Transportpiloten. Jetpiloten werden Berufssoldaten, bleiben also "für immer" bei der Bw.
"Dad, when I grow up, i want to be a fighter pilot!"
"Sorry, son, but you can't do both."

F_K

Quelle?

BO41 ist lange Geschichte - und eine Einstellung als BOA die absolute Ausnahme.

Ralf

Nein, auch Jetpiloten können als SaZ (16) eingestellt werden, wenn auch nur im kleinen Umfang,, so wie auch als OffzMilFD. Der Rest wird als BOA (lang) eingestellt.
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NovemberFox

Soweit ich informiert bin, haben die Jetpiloten eine Verpflichtungszeit von 20 Jahren, sind aber im Grunde genommen Berufsoffiziere. Will heißen, nach 20 Jahren KANN man kündigen, verliert aber alle Vorteile, die man als Berufssoldat nach dem Ausscheiden so hat.
Und die Sache mit dem Aeronautical Engineering ist sowieso sehr interessant. Damals wurde mir gesagt, dass jeder Luftfahrzeugführer das studieren MUSS. Wie sich herausgestellt hat, ist das eine glatte Lüge gewesen.
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Tommie

Zitat von: NovemberFox am 19. August 2020, 10:42:33..., sind aber im Grunde genommen Berufsoffiziere. ...

Der Status "Soldat auf Zeit" und der Status "Berufssoldat" sind eindeutig definiert! Und ein SaZ ist kein BS, daher ist Ihre Aussage, die ich oben zitiert habe, glatter Müll!

F_K

Klarstellung:

Ein BS kann NICHT kündigen (ist ja kein Vertrag), er kann um Entlassung bitten und dieser Bitte ist (unter Voraussetzungen) statt zu geben.

Ralf

Zitat von: NovemberFox am 19. August 2020, 10:42:33
Soweit ich informiert bin, haben die Jetpiloten eine Verpflichtungszeit von 20 Jahren, sind aber im Grunde genommen Berufsoffiziere. Will heißen, nach 20 Jahren KANN man kündigen, verliert aber alle Vorteile, die man als Berufssoldat nach dem Ausscheiden so hat.
Und die Sache mit dem Aeronautical Engineering ist sowieso sehr interessant. Damals wurde mir gesagt, dass jeder Luftfahrzeugführer das studieren MUSS. Wie sich herausgestellt hat, ist das eine glatte Lüge gewesen.
Du liegt in mehrerlei Punkten falsch!
Nein, die Verpflichtungszeit sind 16 Jahre, das sind SaZ. BO-Anwärter werden mit Beginn der militärfachlichen Ausbildung zum Berufsoffizier übernommen, das sind Berufssoldaten (und keine miit 20 Jahren Verpflichtungszeit).

ZitatDamals wurde mir gesagt, dass jeder Luftfahrzeugführer das studieren MUSS. Wie sich herausgestellt hat, ist das eine glatte Lüge gewesen.
Mit solchen Aussagen würde ich sehr vorsichtig sein. Es ist richtig, dass zu diesem Zeitpunkt ALLE studieren sollten (und das ist auch heute noch der Fall bei den BOA, nicht jedoch bei den SaZ, doch die gibt es erst seit 2020) und das vorrangig AER, in Ausnahmefällen andere MINT-Fächer. Es ist also keine Lüge.
Dass man im Zuge der Bedarfsdeckung dann bei schwacher Studieneignung oder keiner Studieneignung trotzdem einstellt, ist der geringen Anzahl an geeigneten Bewerbern geschuldet. Trotzdem ist die Aussage richtig, dass alle BOA studieren sollen.
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NovemberFox

Sorry, aber bei deiner zweiten Anmerkung muss ich widersprechen.
Es gibt einen großen Unterschied zwischen "müssen" und "sollen". Mir wurde damals klipp und klar gesagt, entweder ich studiere Aeronautical Engineering oder ich kann kein Pilot werden. Da war nicht die Rede von "vorrangig" und "sollen". Dass ich dann an der Offizierschule Kameraden hatte, welche Geschichte oder gar nichts studieren sollten, hat mir gezeigt, dass zu mir wohl nicht die ganze Wahrheit gesagt wurde.
"Dad, when I grow up, i want to be a fighter pilot!"
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HubschrauBär

Wenn das Studium das Problem ist bleibt ja auch die Laufbahn als OffzmilFD.

Wie von Ralf ja kurz erwähnt mittlerweile auch bei den Strahlflugzeugführern.

Allerdings hier dann als BS und mit deutlich überschaubarerem Werdegang.

Ralf

Zitat von: NovemberFox am 19. August 2020, 16:51:07
Sorry, aber bei deiner zweiten Anmerkung muss ich widersprechen.
Es gibt einen großen Unterschied zwischen "müssen" und "sollen". Mir wurde damals klipp und klar gesagt, entweder ich studiere Aeronautical Engineering oder ich kann kein Pilot werden. Da war nicht die Rede von "vorrangig" und "sollen". Dass ich dann an der Offizierschule Kameraden hatte, welche Geschichte oder gar nichts studieren sollten, hat mir gezeigt, dass zu mir wohl nicht die ganze Wahrheit gesagt wurde.
Vielleicht gab es schon ausreichend Bewerber mit einer besseren flg Eignung, so dass Bewerber mit einer schwachen flg Eignung nur noch mit Studium eingestellt werden, weil dieses die eigentliche Bedarfsträgerforderung ist? Oder es gab so wenig AER geeignete Bewerber, dass der Studiengang drohte zu scheitern und die Bedarfsdeckung war bereits recht gut. Es kann durchaus einige Gründe geben, warum man einen nur mit Studium, aber einen anderen ohne einstellt.
Es gibt ja nur einen Einplaner Lw am ACFüKrBw, warum sollte der denn lügen? Welcher Grund kann denn da handlungsleitend gewesen sein? Oder es war eine Vertretung, die sich genau an die BTF gehalten hat?
Letztendlich kannst du dich auch jetzt erneut im dritten Studienjahr dafür melden/bewerben.
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