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Bewerbung mit gefälschten Zeugnissen

Begonnen von Kamerad_BW, 23. März 2015, 14:10:08

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Kamerad_BW

Guten Tag,

am Wochenende habe ich am Kneipentisch von einem Kameraden gehört, dass dieser sich mit gefälschten Abschlusszeugnissen vor einem Jahr bei der Bundeswehr beworben hat und angenommen worden ist. Da die Fälschung laut seiner Aussage beglaubigt wurde, war sie anscheinend dem Original sehr nah. Der Kamerad sagte außerdem, dass er eine SÜ2 damit bestanden hat. Als Gründe für das Fälschen gab er zahlreiche unentschuldigte Fehltage an.

Ich fand die Geschichte etwas kurios. Ich weiß zwar nicht wie eine SÜ abläuft, aber wird so etwas nicht geprüft? Kann man sich so tatsächlich eine Einstellung ermogeln oder war dass ganze nur Geschwätz? Ich würde mich aus purem Interesse auf Antworten freuen.

dunstig

Theoretisch ist es durchaus möglich, sich mit gefälschten Zeugnissen zu bewerben. Wenn die Fälschung entsprechend gut ist, kann man damit auch durchkommen. Ich würde aber dringendst davon abraten, da es einen klaren Einstellungsbetrug darstellt. Man fliegt also nicht nur aus der Bundeswehr raus und verliert seine gesamten Ansprüche, sondern muss ggf. Ausbildungsleistungen zurückzahlen und hat ein strafrechtliches Betrugsverfahren am Hals.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

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Kamerad_BW

Klar, der Einstellungsbetrug steht außer Frage. Ich dachte nur, dass so etwas eventuell auch behördlich (bei der Schule, Berufsschule o Ä., ich weiß nicht um welches Zeugnis es nun genau ging) hinterfragt wird.

dunstig

Wie stellen Sie sich das vor? Sollen jedes Jahr zehntausende Zeugnisse mit denen der Schulen abgeglichen werden? Wenn das dann noch jeder größere Arbeitgeber so handhaben würde, bekämen die Schulen aber ganz schön was zu tun. Deswegen werden die Zeugnisse bei der Bewerbung ja beglaubigt. Dass da auch mal was schief gehen kann, ist dabei leider nicht auszuschließen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Verteidiger

Meistens kommt sowas halt raus, in dem Menschen damit prahlen und meinen wie toll sie doch werden. Muss nur jemand mit kriegen der nicht gut auf den zu sprechen ist und ganz schnell ist der beim Chef und dann geht es los.
Genau wie Kameraden/Kollegen mit prahlen das sie ungerechtfertig einen gelben bekommen haben. Kommt nicht bei jedem gut an

ToMA

Zitat von: Kamerad_BW am 23. März 2015, 14:10:08
am Wochenende habe ich am Kneipentisch von einem Kameraden gehört, dass dieser sich mit gefälschten Abschlusszeugnissen vor einem Jahr bei der Bundeswehr beworben hat und angenommen worden ist. Da die Fälschung laut seiner Aussage beglaubigt wurde, war sie anscheinend dem Original sehr nah. Der Kamerad sagte außerdem, dass er eine SÜ2 damit bestanden hat. Als Gründe für das Fälschen gab er zahlreiche unentschuldigte Fehltage an.

Vielleicht sollte man einen (möglichen) Betrug melden? Würde so einer Meldung nachgegangen und die "Echtheit" überprüft werden?

Was für mich allgemein die Frage aufwirft, was "petzt" man und was kehrt man unter den Teppich (was ist eine Bagatelle (?), Kameraden werden nicht verpfiffen etc.)?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

F_K

Der "Soldat" in der gleichen Dienstgradgruppe ohne Vorgesetztenverhältnis kann sich diese (moralischen) Fragen stellen - der Vorgesetzte hat die Verpflichtung zur Dienstaufsicht, und im hier geschilderten Fall stehen Straftaten im Raum.

MaxD.

Zitat von: DadOA am 23. März 2015, 14:57:22
Zitat von: Kamerad_BW am 23. März 2015, 14:10:08
am Wochenende habe ich am Kneipentisch von einem Kameraden gehört, dass dieser sich mit gefälschten Abschlusszeugnissen vor einem Jahr bei der Bundeswehr beworben hat und angenommen worden ist. Da die Fälschung laut seiner Aussage beglaubigt wurde, war sie anscheinend dem Original sehr nah. Der Kamerad sagte außerdem, dass er eine SÜ2 damit bestanden hat. Als Gründe für das Fälschen gab er zahlreiche unentschuldigte Fehltage an.

Vielleicht sollte man einen (möglichen) Betrug melden? Würde so einer Meldung nachgegangen und die "Echtheit" überprüft werden?

Was für mich allgemein die Frage aufwirft, was "petzt" man und was kehrt man unter den Teppich (was ist eine Bagatelle (?), Kameraden werden nicht verpfiffen etc.)?

Also Dokumentenfälschung würde ich nichtmehr als Bagatelle bezeichnen.
Würde das aufjeden Fall melden. Völlig irrelevant, ob es sich nun tatsächlich um Betrug handelt oder nicht. Wer meint mit sowas prahlen zu müssen  :o

Pofi

Zitat von: Kamerad_BW am 23. März 2015, 14:10:08Ich würde mich aus purem Interesse auf Antworten freuen.

Oder steht eine SÜ ins Haus und jemand macht sich Sorgen  ::)

Rollo83


Pofi


Andi

Zitat von: MaxD. am 23. März 2015, 15:31:10
Also Dokumentenfälschung würde ich nichtmehr als Bagatelle bezeichnen.

Die mutmaßlich strafbare Falschbeurkundung hat aber nicht der Soldat begangen - da bleibt es beim Betrug - sondern derjenige Amtsträger, der die Beurkundung vorgenommen hat. Denn wir wissen ja seit "08/15": Erst der "Wilhelm" unten drunter macht es zur Urkunde. ;)

Gruß Andi
the rest is silence...

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F_K

@ Andi:

.. "wir" wissen, das es Urkunden ohne Unterschrift gibt.

Vermutlich hat ja der Straftäter eine schon verfälschte Urkunde zur Beglaubigung abgegeben - dort war schon die Urkundenfälschung vollendet.
Ob der Amtsträger dies hätte erkennen müssen, ist so nicht zu beurteilen.

Andi

Zitat von: F_K am 24. März 2015, 13:38:22
@ Andi:

.. "wir" wissen, das es Urkunden ohne Unterschrift gibt.

Aber keine amtlich oder notariell beglaubigten beglaubigten Abschriften (von einer Urkunde), da der Beglaubigungsvermerk immer eine Unterschrift beinhaltet.

Zitat von: F_K am 24. März 2015, 13:38:22
Vermutlich hat ja der Straftäter eine schon verfälschte Urkunde zur Beglaubigung abgegeben - dort war schon die Urkundenfälschung vollendet.
Ob der Amtsträger dies hätte erkennen müssen, ist so nicht zu beurteilen.

Wer weiß, das Verwaltungsverfahrensgesetz gibt ja eine klare Einschränkung wer was wann beglaubigen darf und wer was wann nicht beglaubigen darf.

Gruß Andi
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