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Bewerbung FA trotz Vorstrafe

Begonnen von X-Ray, 23. März 2015, 17:04:34

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X-Ray

Hallo,

ich hab ein kleines Problem. Ich wurde Anfang 2012 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tage verurteilt. Im Internet hab ich gelesen das dieses nicht
im Führungzeugnis eingetragen ist bis 90 Tage, somit habe ich beim Bewerbungsbogen angekreuzt das ich keine Vorstrafen habe. Ich habe mir jetzt zur Sicherheit ein
Führungszeugnis beantragt und dort steht der Eintrag mit der Körperverletzung. Hab ich überhaupt noch Chancen auf FA mit dem Eintrag und wenn ich eingeladen werde,
soll ich das denn sagen (was ich für Gut befinde, das es die Wahrheit ist), Danke für eure Hilfe.

dunstig

Schnellstmöglich mit dem Karriereberater in Verbindung setzen und die entsprechende Vorstrafe noch angeben und den Bewerbungsunterlagen nachreichen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

X-Ray

Zitat von: dunstig am 23. März 2015, 17:13:03
Schnellstmöglich mit dem Karriereberater in Verbindung setzen und die entsprechende Vorstrafe noch angeben und den Bewerbungsunterlagen nachreichen.

Konnte den Beitrag nicht mehr editieren, zumindest kein Button gefunden...

Ich hab schon eine Einladung erhalten.

Zur falschen Zeit am falschen Ort, weil ich Courage gezeigt habe und dazwischen ging als ein Mann eine Frau körperlich angegriffen hat. Nun wird mir das zum Verhängnis?

dunstig

Wenn schon eine Einladung erhalten wurde, dann bei der Nummer im KC anrufen, die auf dem Einladungsschreiben vermerkt ist. Dem Bearbeiter dann erklären wie die Sachlage ist und der wird dir dann mitteilen wie du weiter verfahren sollst.

Ob dir das ganze zum Verhängnis wird oder nicht, wird dir heir niemand sagen können. Ein Rechtsberater der Bundeswehr wird sich die Unterlagen angucken und dann entscheiden, wie weiter verfahren wird.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

X-Ray


dunstig

Wie oft soll ich es denn noch sagen. Schnellstmöglich den verantwortlichen Bearbeiter anrufen. Was denkst du macht es für einen Eindruck, wenn du zur Eignungsfeststellung kommst und die Prüfer dann sagen: "Ja Herr xyz, Sie haben uns bei der Bewerbung wichtige Details wissentlich vorenthalten. Unter diesen Voraussetzungen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht möglich und wir hätten Sie nie eingeladen. Außerdem macht es den Eindruck als wenn Sie sich eine Einladung erschwindeln wollten."

Also:

Zitat von: dunstig am 23. März 2015, 17:59:35
Wenn schon eine Einladung erhalten wurde, dann bei der Nummer im KC anrufen, die auf dem Einladungsschreiben vermerkt ist. Dem Bearbeiter dann erklären wie die Sachlage ist und der wird dir dann mitteilen wie du weiter verfahren sollst.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

X-Ray

Jo, hätte morgen sowieso angerufen. Trotzdem Danke für die Antworten

wolverine

Zitat von: X-Ray am 23. März 2015, 17:56:10
Zur falschen Zeit am falschen Ort, weil ich Courage gezeigt habe und dazwischen ging als ein Mann eine Frau körperlich angegriffen hat. Nun wird mir das zum Verhängnis?
Und? Gegen das krasse Fehlurteil in Berufung gegangen? Oder den anderen Sachverhalt, nachdem es eine Straftat war, letztendlich doch akzeptiert?
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X-Ray

Zitat von: wolverine am 23. März 2015, 18:12:00
Zitat von: X-Ray am 23. März 2015, 17:56:10
Zur falschen Zeit am falschen Ort, weil ich Courage gezeigt habe und dazwischen ging als ein Mann eine Frau körperlich angegriffen hat. Nun wird mir das zum Verhängnis?
Und? Gegen das krasse Fehlurteil in Berufung gegangen? Oder den anderen Sachverhalt, nachdem es eine Straftat war, letztendlich doch akzeptiert?

Leider nein, ich hatte mit ein Anwalt geredet und da der Typ mit ein Kumpel war und dessen Freundin gegen mich ausgesagt haben sahen die Chancen schlecht aus. Sie haben direkt Geld für Körperverletzung verlangt, daher war klar die wollten nur Geld. :(

DustinS

Notfalls bei dem Aktualisierungsgespräch angeben. Lieber noch da angeben als gar nicht!


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Cally

Schon klar, und das Mädchen, dass du heldenhaft beschützt hast wollte nicht für dich aussagen?

A-Bomb

Naja Cally, ich habe es schon selbst oft genug erlebt dass sich das streitende Paar schnell wieder verträgt und dann ein gemeinsames Feindbild hat wenn man eingreift. Vorher hat der Mann halt noch schön seine Alte verdroschen und als eingegriffen wurde sind beide gegen uns.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

X-Ray

Genau, die waren ein Paar. Wahrscheinlich bekommt die öfter Schläge zu Hause, das hat man nun davon wenn man Zivilcourage zeigt.
Naja lässt sich nicht ändern, hab eben mit KC telefoniert. Der Termin ist erstmal gecancelt und ich soll das Urteil schicken.
Was dann geprüft wird etc. (kann bis zu 6 Monate dauern Oo)

Æxit

Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem, deswegen mach ich mal keinen eigenen Thread auf. Ich will mich als Wiedereinsteiger Laufbahn Feldwebel bewerben. Leider habe auch ich eine Jugendsünde auf dem Kerbholz. Diebstahl und versuchter Diebstahl steht in meinem Führungszeugnis rechtskräftig seit 09/2013. Außerdem haben 'se mir den Führerschein abgenommen, weil ich trotz Fahrverbots gefahren bin.
Wie aussichtsreich ist eine Bewerbung ?

schlammtreiber

Zitat von: Æxit am 22. Februar 2017, 14:01:09
Wie aussichtsreich ist eine Bewerbung ?

Weniger aussichtsreich als bei "sauberen" Bewerbern, aber aussichtsreicher als bei Bewerbern, die es gar nicht erst versuchen  ;)
Semper Communis
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