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Bestandene Eignung in Köln

Begonnen von chbr, 11. April 2011, 21:05:45

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chbr

Hallo,

unser Sohn hat in Köln den Test vom 22.- 24.03.11 bestanden und vor kurzem kam per Post der Einstellungsbescheid. Er hat sich für das Studium Bildungswissenschaft in München entschieden.

Mich (als Mutter) verwirrt allerdings, dass er noch nicht seine schriftlichen Abiturprüfungen geschrieben hat. In Thüringen wird erst Anfang Mai das Abi geschrieben.
Im Schreiben wurde erwähnt, dass er lediglich am 01.07.11 die Kopien des Zeugnisses mit nach Hammelburg bringen soll. Spielt bei seinem Studium ein NC keine Rolle? Kann bei einem schlechten NC immer noch eine Absage erfolgen?

Weiterhin würden wir gerne wissen, welche Englischkenntnisse erforderlich sind. Unser Sohn hatte leider nur 5 Jahre Englisch und er ist sich nun unsicher, ob er noch einen Intensivkurs besuchen sollte, bevor er nach Hammelburg geht. Leider wird er auch nur eine 3 in Englisch erreichen.

Wie geht es nun eigentlich weiter? Das Studium beginnt ja lt des Schreibens erst am 01.10.12?

Vielen Dank für eure Antworten vorab!
chbr


Andi

Zitat von: chbr am 11. April 2011, 21:05:45
unser Sohn hat in Köln den Test vom 22.- 24.03.11 bestanden und vor kurzem kam per Post der Einstellungsbescheid. Er hat sich für das Studium Bildungswissenschaft in München entschieden.

Und für welche teilstreitkreft und Truppengattung?

Zitat von: chbr am 11. April 2011, 21:05:45
Mich (als Mutter) verwirrt allerdings, dass er noch nicht seine schriftlichen Abiturprüfungen geschrieben hat. In Thüringen wird erst Anfang Mai das Abi geschrieben.
Im Schreiben wurde erwähnt, dass er lediglich am 01.07.11 die Kopien des Zeugnisses mit nach Hammelburg bringen soll. Spielt bei seinem Studium ein NC keine Rolle? Kann bei einem schlechten NC immer noch eine Absage erfolgen?

Er wird an der Universität der Bundeswehr in München studieren. An den UniBw gibt es keinen NC, da hier grundsätzlich nur Offiziere und Offizieranwärter der Bundeswehr studieren.

Zitat von: chbr am 11. April 2011, 21:05:45
Weiterhin würden wir gerne wissen, welche Englischkenntnisse erforderlich sind.

Wofür erforderlich? Die Einstellung hat er ja bereits in der Tasche, wenn er das Abitur besteht.
Ansonsten wird er im Rahmen seiner Offizierausbildung eine Englischausbildung durchlaufen, die weit weniger verschult, als praktisch ausgelegt ist.

Zitat von: chbr am 11. April 2011, 21:05:45
Wie geht es nun eigentlich weiter? Das Studium beginnt ja lt des Schreibens erst am 01.10.12?

Wie: "Wie geht es nun eigentlich weiter?"
Er geht nicht zur Bundeswehr um dort zu studieren, er geht zur Bundeswehr um Soldat und Offizier zu werden und wird entsprechend ausgebildet. Wer in Kriegen kämpfen soll muss schließlich wissen wo das böse Ende der Waffe ist.

Gruß Andi
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chbr

Vielen Dank Andy!

Er hat sich für die Grenadiere entschieden.

Mir ist schon klar, dass er Soldat und Offizier wird. Meine Frage, wie es weitergeht, bezog sich eher auf die Ausbildung bis zum Studium. Sind ja doch einige Monate bis dahin.

Die Frage zu den Englischkenntnissen bezog sich letztendlich auf die Belehrung nach dem Einplanungsgespräch. Hier wurde explizit auf den Beisatz hingewiesen: "Bereits zu Beginn des Studiums ist deshalb ein besonderes Sprachniveau in Englisch nachzuweisen!"

Von einem besonderen Sprachniveau kann man bei ihm nicht wirklich sprechen, da er als erste Fremdsprache Französisch hatte und Englisch lediglich 5 Jahre lernte.

Würde mich über eine Antwort freuen!
chbr

schlammtreiber

Er muss in der Lage sein, englischsprachige Fachliteratur zu lesen und zu verstehen.
Je nach Fachrichtung des Studiums kann es eben sein, dass wichtige Quellen nur auf Englisch verfügbar sind.
Ob das bei Bildungswissenschaften der Fall ist vermag ich nicht zu sagen (Andi?) da ich fachfremd bin  ;)

Unabhängig davon, ob man im entsprechenden Studienfach mehr oder weniger Englisch braucht, muss dieser Brief mit dem Hinweis ja allgemein gehalten sein damit es für alle Fächer passt.
Semper Communis
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StOPfr

...für eine Verbesserung der Englischkenntnisse "bis zum Beginn des Studiums" im Oktober 2012 ist ja auch noch Zeit. Wann die Englischausbildung im Rahmen der Offizierausbildung beginnt weiß Andi sicher genauer.   
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Andi

Zitat von: chbr am 12. April 2011, 10:39:43
Mir ist schon klar, dass er Soldat und Offizier wird. Meine Frage, wie es weitergeht, bezog sich eher auf die Ausbildung bis zum Studium. Sind ja doch einige Monate bis dahin.

Er wird die Modulare Offizierausbildung durchlaufen, die vor dem Studium ansteht. Eine entsprechende Übersicht wird er erhalten haben oder noch erhalten. Ansonsten ist sie Bestandteil der Infobroschüren die er sicherlich vom Wehrdienstberater bekommen hat.

Zitat von: chbr am 12. April 2011, 10:39:43
Die Frage zu den Englischkenntnissen bezog sich letztendlich auf die Belehrung nach dem Einplanungsgespräch. Hier wurde explizit auf den Beisatz hingewiesen: "Bereits zu Beginn des Studiums ist deshalb ein besonderes Sprachniveau in Englisch nachzuweisen!"

Das ist richtig, denn diese bereits nachgewisenen Englischkenntnisse sind Voraussetzung, um das Studium zu bestehen. Allerdings absolviert er einen dreimonatigen Englischsprachlehrgang der mit dem Erreichen eines individuellen Standartisierten Leistungsprofils (SLP) in Englisch beendet wird. Dieses SLP muss erreicht werden, weil es für das Studium mit 5 Creditpoints angerechnet wird, das ist allerdings nicht wirklich ein Problem, wenn er nicht eine Englischallergie hat. ;)
Ich persönlich hatte zum Abitur meine wohlverdiente 5 in Englisch und habe mittlerweile das höchste SLP das es gibt und habe im internationalen Bereich keinerlei Probleme im täglichen Arbeiten, in Briefings und bin "verhandlungssicher", wie man es im zivilen nennen würde.

Zitat von: chbr am 12. April 2011, 10:39:43
Von einem besonderen Sprachniveau kann man bei ihm nicht wirklich sprechen, da er als erste Fremdsprache Französisch hatte und Englisch lediglich 5 Jahre lernte.

Um so besser, dann kann er während seines Studiums ein SLP in Französisch erwerben und seine Kenntnisse durch Französischunterricht ausbauen, was ihn für die Bundeswehr um so attraktiver macht.

Gruß Andi
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chbr

Vielen Dank für die Antworten! Also kann er seine kurze Zeit bis zum Beginn seiner Ausbildung am 01.07.11 noch geniessen und braucht keinen Englischkurs mehr zu besuchen.

Habe allerdings noch eine für euch vielleicht seltsame Frage. Unser Sohn hatte eine langjährige kieferorthopädische Behandlung, da ein Backenzahn nicht im Gebiss angelegt war. Vom Kieferorthopäden erhielt er nun das Schreiben, dass die Behandlung abgeschlossen ist. Weitergehend ist es aber erforderlich, dass er ein Implantat für diesen fehlenden Zahn erhält. Da die Zeit nun etwas knapp wird und die Termine beim Kieferchirurgen auch nicht grad leicht zu bekommen sind, kann das ein Problem werden. Im Schreiben der BW stand, dass er einen Nachweis für den Abschluss der Behandlung erbringen muss. Gilt dies dann auch für das Implantat?

Ich weiss, dass dies eine blöde Frage ist, aber ist schon wichtig. Unser Sohn hat sich nunmal sehr gefreut, dass er den Test bestanden hat und gleich angenommen wurde. Wäre schade, wenn es an so einer Sache hängen würde.

Liebe Grüße

chbr

Andi

Alle kieferorthopädischen Behandlungen müssen Abgeschlossen sin, sonst erfolgt keine Einstellung. Und dass das auch für das Implantat gilt dürfte klar sein. Die Bundeswehr hat keinen Bedarf Kosten für entsprechende Maßnahmen zu übernehmen oder behandlungsbedürftiges Personal einzustellen.

Gruß Andi
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chbr

Vom Kieferorthopäden erhielten wir bereits eine Information, dass die Behandlung abgeschlossen sei.

Somit besteht zwar jetzt eine Zahnlücke, allerdings war eine spätere Schliessung der Lücke nur vorgesehen aber kein Bestandteil der ursprünglichen Behandlung. Die Behandlung wurde also nur aus dem Grund durchgeführt, die anderen Zähne zu verschieben und so einen vernünftigen und ansehnlichen Zahnstatus zu erreichen.

Wir würden hier zwar gerne noch ein Implantat machen lassen, aber hierzu ist die Zeit sehr knapp. Wir haben noch einen Termin beim Kieferchirurgen gemacht, müssen aber sehen, ob dies noch realisierbar ist.

Kann die Zahnlücke noch zu eine Ablehnung führen? Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Zahnarzt oder Kieferchirurg von der Lückenschliessung abrät, weil das Wachstum des Kiefers noch nicht entgültig abgeschlossen ist? Da unser Sohn 19 Jahre alt ist, ist dies auch nicht grade abwegig. Wäre da ein gesondertes Schreiben vom Zahnarzt nochratsam?

ulli76

Wenn dein Sohn nicht noch schwerer krank wird, sich nicht größer verletzt oder das Abi nicht besteht hat er die Stelle sicher.
Das mit dem fehlenden Zahn wird er hoffentlich mit dem Arzt in der OPZ besprochen haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

chbr

Der Arzt hat bei der OPZ noch nicht mal in den Mund geschaut und es so auch nicht gesehen. Ansonsten sind die Zähne ja wirklich in Ordnung.

Mal sehn, was der Kieferchirurg sagt. Wenn er meint, dass er die Lücke noch schliessen kann, dann werden wir das noch in Angriff nehmen.

Vielen Dank für die Antworten.

chbr

lot

Wenn man seine (feste)Zusage von der OPZ bekommen hat, man darf am 1.7 anfangen und der Studienplatz ist auch sicher,
Vorraussetzung: 1.sich nicht schwer verletzen
                       2." nicht den goldenen Löffel klauen"
                       3. das Abitur bestehen.
In meinen Fall das Fachabitur.
(lange rede kurzer sinn...)
Spielt der Endjahresdurchschnitt da auch eine Rolle?
Hab mich in drei Fächern auf eine Note verschlechtert, d.h. von 2 auf 3!
Kann einen noch die Zusage aberkannt werden?

Andi

Nein, relevant ist dann nicht mehr der erreichte Abischnitt oder die Noten, sondern nur das Erreichen der Hochschul- oder Fachhochschulreife.

Gruß Andi
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