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Beförderung Antreten

Begonnen von christlw, 06. Juni 2022, 22:23:26

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christlw

Wahrscheinlich schon mal ein Thema gewesen:

Wenn man eine Woche vorher zum eigentlichen Tag bei einem Antreten befördert wird, bekommt man dann die Schulterklappen schon drauf und meldet sich mit neuem DG ab?
Und wenn ja, darf man sie dann für den Tag drauf lassen oder muss man sie direkt wieder abnehmen?

Ralf

Das ist eine Wirkungsbeförderung, sie wird erst mit dem Datum wirksam, das heißt, nein, man darf nicht den Dienstgrad an dem Tag führen und deswegen sich auch nicht mit neuem DGrad abmelden.
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BulleMölders

Habe ich auch noch nie erlebt, dass bei einer Beförderung in die Zukunft an dem Tag an dem die Beförderung ausgesprochen wird, die neuen Schulterklappen aufgezogen werden noch das man den neuen Dienstgrad an dem Tag führt.

Und ich bin mindestens drei mal in der Form befördert.
Test

Deepflight

Hab ich schon mal erlebt, ist dann aber ein Schadensfall, weil die Beförderung verfrüht erfolgt.
Unset stvKdr hat das mal verkackt und eine Wirkubgsbeförderum zum tt.mm.yyyy bereits 5 Tage vorher "scharf" durchgezogen und dem Soldaten die neuen Schulterstücke draufgeballert. War nicht do spassig in der Bearbeitung für ihn.


F_K

Ich kann BulleMölders da nur zustimmen - mit dem "Aufziehen" der Dienstgradschlaufen würden DV / KpFw eine Dienstpflichtverletzung begehen - warum sollten Sie dies machen?

(ich kenne es so, dass das eine Paar Schlaufen dann "in die Hand" gedrückt wird - oder im Umschlag der Urkunde dabei ist ..)

(Richtig ist, dann nach Mitternacht bzw. Morgens am Tag des Wirksamwerdens der Beförderung die Schlaufen selber aufzuziehen und sich dann ggf. mit neuem Dienstgrad zu melden).

200/3 ohne LoginDaten

Witzig...ich kenne es genau andersrum...und zwar aus mehreren verschiedenen Verwendungen/Truppengattungen und Einheiten :

Bei Beförderung/Ernennung vor dem Termin (weil z.B. eh grad ein größeres Antreten oder sonstiger Anlass stattfand und die Papierlage schon da war) wurden die Klappen vom Befördernden dennoch aufgezogen und jeder hatte irgendwie immer im Hinterkopf, dass man damit am Tag der Ernennung rumrennt (irgendwie analog zu Orden/Ehrenzeichen) und vom nächsten Tag bis zum Wirksamwerden wieder umrüstet.
Über die Jahre dutzende Male gesehen (und auch aus der "Egoperspektive" mehrmals erlebt) bei Mannschaftern, Unteroffizieren mit und ohne Portepee, Offizieren...kürzlich erst von einem B3 genau so durchgeführt..."Stress" gab es da nie. Abmeldung erfolgte natürlich noch mit dem alten Dienstgrad.

Mag sein, dass das nicht vorschriftenkonform ist, da habt ihr sicher recht...aber gang und gäbe ist es oftmals allemal.

Klappen so in die Hand oder in der Urkunde/Dokumentenfolie habe ich dagegen noch nie gesehen.

Aber wie gesagt, das sind nur meine Beobachtungen...

F_K

Wie von Deepflight richtig beschrieben - befördert man rechtswidrig ohne den Zusatz "mit Wirkung vom" so ist die Beförderung RECHTSWIRKSAM - und der Vorgesetzte darf den Schaden (je nach Datum ja einige hundert Euro) dann bezahlen.

Ein Tragen der "falschen" Dienstgradabzeichen ist ein Dienstvergehen - genauso wie das "Aufziehen" von falschen Dienstgradabzeichen.

Das "Beispiel" Orden / Ehrenzeichen trägt hier NICHT - denn dabei wird das Abzeichen / der Orden rechtmäßig verliehen - darf nur ggf. an dem Anzug nicht so getragen werden - und dafür gibt es aber extra die Bestimmung (Ausnahmeregelung), dass am Tag der Verleihung das Abzeichen / der Orden auch an DEM Anzug getragen werden darf.

Und warum ist das so? Genau, damit der zu Ehrende und der die Ehrung verleihende eben keine Dienstpflichtverletzung begeht ...

(Grundsätzlich: Nicht von eigenen Beobachtungen falsches Verhalten als "richtig" annehmen - sondern immer schauen, wie sind die Gesetze, die Vorschriften, sonstige Regelungen ... )

dunstig

Ist doch nichts neues, dass das in der Truppe übliche und über die Zeit gewachsene/manifestierte Vorgehen durchaus auch mal von der Vorschrift abweicht. Ich habe ebenfalls bereits beides mehrfach erlebt. Einerseits das "in die Hand drücken", andererseits das Aufziehen. Da ging es dann wohl um die "guten Wünsche" per Schulterklopfer, auf die man nicht verzichten wollte. Nach Antreten wurde dann von den Betroffenen einfach zurückgewechselt.

In allen Fällen war es aber immer "mit Wirkung".

Zitat von: F_K am 07. Juni 2022, 10:28:16
Wie von Deepflight richtig beschrieben - befördert man rechtswidrig ohne den Zusatz "mit Wirkung vom" so ist die Beförderung RECHTSWIRKSAM - und der Vorgesetzte darf den Schaden (je nach Datum ja einige hundert Euro) dann bezahlen.
Dürfte in der Praxis in beiden Fällen wohl praktisch nie vorkommen, da bei Verlesen der Urkunde auch der Passus "mit Wirkung" verlesen wird. Da ändert auch die Art der Übergabe der Schulterklappen nichts dran.

Daher @TE: Lass es einfach auf dich zukommen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

offtopic / Anekdote:

In der Praxis kommt bei Soldaten Fehlverhalten dann (leider) doch vor - meine Urkunde Beförderung zum Lt d. R. war ohne Vorliegen der Voraussetzungen von BAPers erstellt worden - ich wurde befördert - rechtswirksam - eine Schadensbearbeitung gab es im Nachgang.
(Die Voraussetzungen wurden dann natürlich später erfüllt).

Ich kann nur nochmal anraten, immer die Vorschriftenlage zu prüfen - ggf. ändert die sich nämlich auch mal.

Dann im Schadensfall zu sagen "haben wir immer schon so gemacht" ist halt nicht zielführend, wenn es immer schon falsch war oder erst später falsch geworden ist.

BulleMölders

Was man aber wieder sehen kann, es gibt eine eindeutige Rechtliche Form, und es gibt die Praxis. Und die weicht oftmals von der richtigen Form ab.

Deshalb kann hier niemand die richtige Antwort für die Praxis des TE geben. Deshalb mein Tipp an den TE, fragen sie ihre Vorgesetzten oder länger in der Einheit dienende Kameraden, wie es in ihrer Einheit gehandhabt wird.
Test

Ralf

Oder man hält sich einfach an die Vorschrift / rechtliche Vorgabe  ;)
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christoph1972

Zitat von: F_K am 07. Juni 2022, 10:53:38
offtopic / Anekdote:

In der Praxis kommt bei Soldaten Fehlverhalten dann (leider) doch vor - meine Urkunde Beförderung zum Lt d. R. war ohne Vorliegen der Voraussetzungen von BAPers erstellt worden - ich wurde befördert - rechtswirksam - eine Schadensbearbeitung gab es im Nachgang.
(Die Voraussetzungen wurden dann natürlich später erfüllt).

Ich kann nur nochmal anraten, immer die Vorschriftenlage zu prüfen - ggf. ändert die sich nämlich auch mal.

Dann im Schadensfall zu sagen "haben wir immer schon so gemacht" ist halt nicht zielführend, wenn es immer schon falsch war oder erst später falsch geworden ist.

Tatsächlich ist rechtlich gesehen, der Inhalt der Urkunde maßgeblich, denn die Urkunde ist das Dokument, aus dem sich die Beförderung bzw. ggf. und/oder die Statusänderung ergibt und deren Erhalt und Kenntnisnahme des Inhalts per EB bestätigt wird. Bis jetzt keine ich keinen Fall, wo ein Soldat sich beschwert hätte, er/sie/es wäre "falsch" befördert bzw. ernannt worden.

Da die Beförderungs- bzw. Ernennungsurkunden zentral im BAPersBw bis zu einer gewissen Besoldungsgruppe erstellt werden, kommt es, wenn es denn zu Fehlern kommt, dann ganz überwiegend im BAPersBw dazu. Der Brauch in manchen/vielen Einheiten, im Rahmen eines Appells die Beförderung auszusprechen, auch wenn es mit Wirkdatum ist, steht dem ja nicht entgegen. Das die "neuen Schulterklappen" vom Vorgesetzten und ggf. KpFw o. vgl. Fkt. aufgezogen werden und es dann den Schulterschlag gibt, ist halt eine Tradition.

Manchmal steht Tradition halt nicht ganz im Einklang mit der Vorschriftenlage ... oder auch Theorie (Vorschrift) und Praxis (Brauch/Tradition) unterscheiden sich manchmal. Sofern da kein Schaden entsteht, wird in aller Regel auch kein Hahn (die Schadensbearbeitung) danach krähen.

Da geht es eben auch um die Wertschätzung und Anerkennung, die häufig mit einer Beförderung verbunden ist. Da ist ein Appell eben schöner, als ein Termin im Büro ohne Publikum.

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

Offtopic:

Bei Soldaten ist eine öffentliche Beförderung eine Beförderung - eine Urkunde ist nicht notwendig.Dies ist anders als bei Beamten.

BulleMölders

Zitat von: Ralf am 07. Juni 2022, 11:18:25
Oder man hält sich einfach an die Vorschrift / rechtliche Vorgabe  ;)
Wird sicherlich in manchen Fällen schwierig. Wenn einem de KzS schon mal die OG Klappen auf die Schulter scheibt, obwohl der Termin der Beförderung erst zwei Wochen später ist.
Test

Ralf

Zitat von: BulleMölders am 07. Juni 2022, 12:52:58
Zitat von: Ralf am 07. Juni 2022, 11:18:25
Oder man hält sich einfach an die Vorschrift / rechtliche Vorgabe  ;)
Wird sicherlich in manchen Fällen schwierig. Wenn einem de KzS schon mal die OG Klappen auf die Schulter scheibt, obwohl der Termin der Beförderung erst zwei Wochen später ist.
Cora Publikum sagen: Herr Kap'tän, das was Sie da machen ist schlichtweg falsch und rechtswidrig.
Wetten, das schindet und hinterlässt nachhaltigen (in der nächsten BU) Eindruck?  ;D
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