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Abgeschlossene Berufsausbildung aber keinen Schulabschluss.

Begonnen von Nordholz, 28. März 2012, 11:13:23

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Nordholz

Ersteinmal ein freundliches "Hallo" an die community!

Hier mal ein paar Daten:
Ich bin 25,
habe keinen Schulabschluss aber
eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker.

Ich habe folgende frage und zwar war ich bei einem Beratungsgespräch beim Kwea, ich habe dort meinen wunsch geäußert zur Aufklärung (Fennek) gerne gehen zu wollen. Der Berater sagte mir das wäre soweit inordnung und hatte mir eine stelle als SpähFeldwebel im Truppendienst gezeigt! Nun zu meiner frage wo der Berater auch keine Antwort drauf wusste: Bei den Anforderungen steht drin das man eine Hauptschulabschluss oder einen anderen Bildungsstand und eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigt, habe ich durch meine abgeschlossene Ausbildung nicht den Stand der Hauptschule erreicht?
Meines erachtens ist doch ein Gesellenbrief mehr Wert?!

Viel Spaß beim antworten!

Mfg Nordholz


KlausP

Eine verbindliche Aussage wird wohl dazu nur Ihr Kultusministerium machen können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Ja, einer Berufsausbildung kommt ein "eigener Bildungswert" zu.

Wenn Du sagt, Du hast "keinen Schulabschluss", dann meinst Du wahrscheinlich "keinen qualifizierten Hauptschulabschluss"?
Du dürftest aber in jedem Fall die Schulfpflicht erfüllt haben (allein schon durch die Berufsschule) und evtl auch die Hauptschule abgeschlossen (ohne Quali etc, einfach in der 9. Klasse nicht durchgefallen) haben?
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

Nordholz

@KlausP Ja danke für den Tipp!

@ Schlammtreiber Nein ich habe keinen Hauptschulabschluss, habe damals ein Abgangszeugnis bekommen!
    was vielleicht noch wichtig wäre zu erwähnen ist das ich die Berufschule nicht beenden konnte da das Ausbildungsverhältnis ein paar Monate vor meiner Prüfung beendet wurde. Mir wurde jedoch gewährt meine Prüfung
Zum Kfz-Mechatroniker zu beenden. Ziemlich verzwickte Lage aber ändern kann ich es nicht!

Mfg Nordholz

Andi

Wenn du den Berufsschulteil einer dualen Berufsausbildung nicht beendet hast stellt sich mir persönlich die Frage, wie du - und noch dazu ohne Schulabschluss - die Berufsausbildung überhaupt erfolgreich abschließen konntest.
Ohne Schulabschluss wirst du - auch mit Beruf - leider keine andere Laufbahn als die Mannschaftslaufbahn einschlagen können.
Du solltest dich bei deiner ehemaligen Berufschule melden, um zu klären inweiweit dir Leistungen für einen Abschluss fehlen und wie du diese evtl. erbringen kannst.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Nordholz

@ Andi  Fakt ist ich habe meinen gesellenbrief!
Bei der Berufschule habe ich mich gemeldet da warte ich noch auf antwort!
Versuche jetzt gerade den Hauptschulabschluss anerkennen zu lassen!

Zudem sagte mir der Wehrberater das ich sehr wohl die Laufbahn des Fachunteroffiziers einschlagen könne
Da eine Abgeschlossen Berufsausabildung ausreicht!
Aber inwiefern Das Znwg beurteilt kann ich natürlich nicht sagen..

mfg

LwPersFw

#6
Ihnen wurde die Laufbahn der Fw des Truppendienstes angeboten, dazu gilt:

aus ZDv 20/7

"424. Für die Laufbahnen der Feldwebel des Truppendienstes, ... und des allgemeinen Fachdienstes
kann als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter eingestellt werden, wer

– das 17. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

– eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt (vgl. Anlage 9, Nr. 2)
und über einen förderlichen Berufsabschluss verfügt (vgl. Anlage 9, Nr. 8 )

oder

– das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt (vgl. Anlage 9, Nr. 3 )

und

– sich für mindestens acht Jahre zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet."

Aus der Anlage 9:

"2. Der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule (Hauptschulabschluss)
oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch:

– das Abschlusszeugnis einer Hauptschule am Ende der Klasse 9 oder 10,
– das Abschlusszeugnis einer Gesamtschule, einer Realschule oder eines
Gymnasiums über den Erwerb der Berufsbildungsreife bzw. der erweiterten
Berufsbildungsreife (Land Brandenburg),
– das Abgangszeugnis aus Klasse 10 einer Hauptschule, einer Realschule,
eines Gymnasiums oder der Jahrgangsstufe 10 einer Gesamtschule,
– das Abgangszeugnis aus Klasse 9 einer Realschule, eines Gymnasiums
oder der Jahrgangsstufe 9 einer Gesamtschule mit Versetzungsvermerk
nach Klasse 10 oder mit Zusatzvermerk, dass dieses Zeugnis
dem Abschlusszeugnis der Hauptschule gleichwertig ist,
– das Abschlusszeugnis einer Sonderschule mit einem Zusatzvermerk,
dass dieses Zeugnis dem Abschlusszeugnis der Hauptschule gleichwertig
ist,
– das Zeugnis über den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses,
– das Abschlusszeugnis einer Berufsschule oder einer einjährigen
Berufsfachschule mit einem Vermerk oder einer Zusatzbescheinigung
darüber, dass der erreichte Bildungsstand dem Bildungsstand
nach erfolgreichem Besuch der Hauptschule entspricht,
– das Abschlusszeugnis des Berufsgrundbildungsjahres (Berufsgrundschuljahres)
oder das Abgangszeugnis, wenn der dem Hauptschulabschluss
gleichwertige Bildungsstand darin ausdrücklich bestätigt ist.


In die Laufbahnen der Fachunteroffiziere kann auch übernommen werden,
wer die Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf bestanden hat.

Förderlich ist ein Berufsabschluss im Sinne dieser Vorschrift, wenn in
der Berufsausbildung auf der Grundlage von Regelungen, z. B. im dualen
Bildungssystem nach Berufsbildungsgesetz, durch Bundes- oder Landesrecht,
durch Handwerksordnung oder anerkannte standesrechtliche
Organisationen des Gesundheitswesens Kenntnisse und Fähigkeiten
vermittelt wurden, auf denen die Ausbildung für die vorgesehene militärische
Laufbahn aufbauen kann.

9. Bestehen Zweifel, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber die Voraussetzungen
für die Einstellung oder Übernahme in die angestrebte Laufbahn
erfüllen, so ist sie/er aufzufordern, hinsichtlich des gleichwertigen
Bildungsstandes eine Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde,
hinsichtlich der Berufsausbildung eine Bescheinigung der dafür zuständigen
Stelle (z. B. Handwerkskammer, Polizeipräsident) vorzulegen
.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

mailman

Zitat von: Nordholz am 28. März 2012, 12:12:07
@ Andi  Fakt ist ich habe meinen gesellenbrief!
Bei der Berufschule habe ich mich gemeldet da warte ich noch auf antwort!
Versuche jetzt gerade den Hauptschulabschluss anerkennen zu lassen!

Zudem sagte mir der Wehrberater das ich sehr wohl die Laufbahn des Fachunteroffiziers einschlagen könne
Da eine Abgeschlossen Berufsausabildung ausreicht!
Aber inwiefern Das Znwg beurteilt kann ich natürlich nicht sagen..

mfg

Ohne Berufsschulzeugnis ist der Gesellenbrief nicht viel Wert. Denn zum einen bekommt man nur über den Schnitt der Berufsschule eine evtl. mittlere Reife zuerkannt zum einen heißt es nicht umsonst "duales System".

ulli76

Ich würd 1. versuchen mit dem Zeugnis den Hauptschulabschluss anerkannt zu bekommen und 2. solltest du dich einfach für die Uffz-Laubahn bewerben. Das wird wahrscheinlich ne Einzelfallentscheidung. Ist doch recht selten, dass jemand ohne Schulabschluss überhaupt nen Ausbildungsplatz bekommt und die Ausbildung dann auch erfolgreich abschließt.
Zu verlieren hättest du ja nichts.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Jakkaru

#9
In manchen Fällen, wird durch einen bestimmten Notendruchschnitt in der Berufsschule, sogar ein höherwertiger Schulabschluss erreicht. Dieser ist dann auch auf dem Abschlusszeugnis vermerkt. So war es z.B. bei mir. Ich hatte "nur" die "Erweiterte Berufsbildungsreife" (Erweiterten Hauptschulabschluss). Durch abschließen der Berufsschule mit einem Notendurchschnitt besser als 3.0, hatte ich dadurch die Fachoberschulreife (Mittlere Reife) erlangt. Haben Sie also z.B. garkeinen Schulabschluss aber Ihre Berufsschule mit besser als 3,0 abgeschlossen, sollten Sie eigentlich mindestens damit die erweiterte Berufsbildungsreife haben. Haben Sie die Berufsschule mit einem Durchschnitt über 3,0 abgeschlossen, gilt dies gleichwertig mit einem Hauptschulabschluss.

Das ist jedenfalls mein Wissensstand von vor ca. 3 Jahren :D
Ein 2er

Aurignacien

Zitatwas vielleicht noch wichtig wäre zu erwähnen ist das ich die Berufschule nicht beenden konnte

Aber genau den Abschluß hat er nicht...
Neanderthals had bigger brains than us.

Jakkaru

Ja aber das verwirrt mich nu auch irgendwie. Man hat ja bekantlich eine theoretische und eine praktische Prüfung. Er sagt er hat seinen Gesellenbrief. In den fließen die Ergebnisse der theoretischen Prüfung doch mit ein. Also hätte er doch ohne Berufsschulabschluss keinen Gesellenbrief oder? Is mir alles zu hoch irgendwie... sowas hab ich noch nich gehört.
Ein 2er

Aurignacien

ZitatIn den fließen die Ergebnisse der theoretischen Prüfung doch mit ein. Also hätte er doch ohne Berufsschulabschluss keinen Gesellenbrief oder?

Ich muss sagen, ich verstehe das auch nicht ganz. Es stimmt schon was Du sagst, Synthic.

Noch dazu:

Zitatda das Ausbildungsverhältnis ein paar Monate vor meiner Prüfung beendet wurde

Wie erfolgte denn dann die praktische Prüfung? Warum wurde das Ausbildungsverhältnis überhaupt beendet?
Neanderthals had bigger brains than us.

Jakkaru

Zitatwas vielleicht noch wichtig wäre zu erwähnen ist das ich die Berufschule nicht beenden konnte da das Ausbildungsverhältnis ein paar Monate vor meiner Prüfung beendet wurde. Mir wurde jedoch gewährt meine Prüfung
Zum Kfz-Mechatroniker zu beenden.

"Beendet wurde". Heißt dann wohl so viel wie, gekündigt. Aus welchem grund auch immer. An der Prüfung durfte er also noch teilnehmen. Das wird alles immer konfuser :P

Da bleibt wohl nur noch die Rückfrage an die Berufsschule bzw. an die IHK.
Ein 2er

BulleMölders

Eigentlich ist es doch so, dass es eine theoretische und eine praktische Prüfung gibt und diese beiden sind Bestandteil des Gesellenbriefes.
Beide Prüfungen sind vor der Kammer abzulegen. Das in vielen Fällen die theoretische Prüfung in der Berufsschule abgelegt ändert daran nichts.
Wenn er trotz nicht beendeter Berufsschule und Ausbildung die Ausnahmegenehmigung bekommen hat beide Prüfungen abzulegen, wird er diese vor der Kammer abgelegt haben und wenn er sie bestanden hat den Gesellenbrief erhalten haben.

Ich habe meine theoretischen Prüfungen damals weder in der Berufsschule noch in der Handelskammer abgelegt, sonder in dem Sitzungssaal eine großen Handelskonzerns. Durchgeführt wurden sie von Mitarbeitern der Handelskammer.
Test

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