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Wiedereinsteller Lehrgangsfragen

Begonnen von wehr1895, 02. Februar 2023, 07:19:04

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wehr1895


Hallo zusammen, mir hat jemand erzählt Wiedereinsteller Oberbootsmann, dass ein bestehen der Bootsmanlehrgänge wie Grundlagen, allgemeiner Bootsmannlehrgang nicht bestehen werden muss ,da die Ausbildung die man mitbringt das ausgleicht und der DG bereits verliehen wurde, sondern nur die Teilnahme . Mann bekommt dementsprechend auch keine Benotung . Dieses soll auch von Personal so auf Lehrgängen kommuniziert werden.
Ist das korrekt? Wo steht das geschrieben? Ich kann mir das nicht vorstellen..

Gruß


KillBurn93

Wer als Bootsmann oder höher eingestellt wird muss die Lehrgänge in Plön nicht bestehen. Ein Nichtbestehen der Lehrgänge verhindert ja nicht mehr die Beförderung zum Bootsmann.
Die fachlichen Lehrgänge werden benotet und auf denen können Sie auch durchfallen.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

F_K

Notent/ Beurteilung (Beitrag) gibt es sehr wohl.

Richtig ist, dass ein Bestehen nicht zwingend ist.

... aber Vorbildfunktion, Dienstgrad, Alter, Ausbildung, Auftrag und Anstand sollten einen schon motivieren, bestmöglich abzuschließen....

Viel Erfolg.

wehr1895

Ok ja natürlich sollte der Anspruch ein anderer sein als nicht bestehen. Da hatte jemand tatsächlich Recht. Wie läuft das eigentlich mit den Lehrgangsablauf ab, können auch erst Fachlehrgänge absolviert und dann militärische ?

Ralf

Also: die Laufbahnprüfung im Lehrgang muss man nicht bestehen, da nimmt man nur teil.
Ergibt sich aber im Lehrgang (auch bei Wiederholung), dass die Lernziele dauerhaft nicht erreicht werden (können), kann auch hier eine Entlassung wegen Nichteignung (genauso wie bei jemanden, der zwei Mal an der Laufbahnprüfung scheitert) erfolgen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

wehr1895

Wer legt das wie fest, ob man geeignet ist oder nicht ? Gibt es dafür gewisse Punkte? Weil wenn ich von durchfallen gehört habe, lag es immer an den Prüfungsergebnissen und nicht daran wie er/Sie im Lehrgang war . Weil am Ende aller Tage zählt doch schriftlich und mündlich .

F_K

Lehrgänge bei der BW sind grundsätzlich so angelegt, dass ein Bestehen "einfach" möglich ist.

Also einfach machen! Viel Erfolg.

Al Terego

Zitat von: wehr1895 am 02. Februar 2023, 13:59:00
... wenn ich von durchfallen gehört habe, lag es immer an den Prüfungsergebnissen und nicht daran wie er/Sie im Lehrgang war

Ja und? Die Prüfung gehört nun einmal bei den entsprechenden Lehrgängen dazu. Wer da durchfällt kann vorher auch nicht der Held gewesen sein.

F_K

@ wehr1895:

Wie beurteilst Du den, wie jemand auf einem Lehrgang war? Anwesenheit? Aussehen?

Üblicherweise wird die Leistung anhand von Leistungsüberprüfungen beurteilt - dies können praktische Arbeiten, Lehrvorführungen oder mündliche / schriftliche Tests / Arbeiten / Klausuren sein - oder Mischungen davon.

Aber nochmal: Rechtlich / Formal findet für diesen Personenkreis keine Laufbahnprüfung statt - der Stoff muss aber unabhängig davon verstanden und verinnerlicht worden sein.
Mein eigener Anspruch war dies immer - zusätzlich natürlich der Anspruch, auch was die Beteiligung angeht, ein Vorbild zu sein und im Lernprozeß andere Kameraden bestmöglich zu unterstützen.

wehr1895

Moin
Möchte das Thema nochmal anschneiden.
Hintergrund ich kann nichts darüber finden  bezüglich einer Vorschrift wo das was FK geschrieben hat steht. Er hat folgendes geschrieben:
"Aber nochmal: Rechtlich / Formal findet für diesen Personenkreis keine Laufbahnprüfung statt - der Stoff muss aber unabhängig davon verstanden und verinnerlicht worden sein."
Man hört überall verschiedene Sachen aber es muss ja irgendwo stehen ?
Beste Grüße



KlausP

Um nur mal darauf zurückzukommen:

Zitat... Wie läuft das eigentlich mit den Lehrgangsablauf ab, können auch erst Fachlehrgänge absolviert und dann militärische ? ...

Die laufbahnrelevanten Lehrgänge plant das BAPersBw, darauf haben Sie keinerlei Einfluss.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wehr1895

Das ist mir mittlerweile bekannt. Habe ja auch schon nun ein paar Lehrgänge besucht

LwPersFw

Zitat von: wehr1895 am 15. Oktober 2023, 08:35:59
Moin
Möchte das Thema nochmal anschneiden.
Hintergrund ich kann nichts darüber finden  bezüglich einer Vorschrift wo das was FK geschrieben hat steht. Er hat folgendes geschrieben:
"Aber nochmal: Rechtlich / Formal findet für diesen Personenkreis keine Laufbahnprüfung statt - der Stoff muss aber unabhängig davon verstanden und verinnerlicht worden sein."
Man hört überall verschiedene Sachen aber es muss ja irgendwo stehen ?
Beste Grüße

Der WE wird wie alle Anderen während des Trainings benotet.

Wenn dann am Ende z.B. alle Arbeiten mit 5 benotet werden mussten...

... kann das von @Ralf Genannte zur Wirkung kommen.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Zitat von: wehr1895 am 15. Oktober 2023, 08:59:48
Das ist mir mittlerweile bekannt. Habe ja auch schon nun ein paar Lehrgänge besucht

Das dachte ich mir fast, aber es könnten ja auch Andere den Thread lesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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