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Lehrgang in Österreich/Langenlebarn

Begonnen von Pearlinha, 09. Februar 2013, 10:10:11

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Pearlinha

Moin liebes Forum,

ich hoffe ihr könnt mir helfen .... ich habe Donnerstagabend in meinem Urlaub erfahren das ich quasi jetzt schon wieder los muss weil ich in Österreich so einen ganz toll wichtigen Lehrgang besuchen soll  :o
Davon mal abgesehen das mir der Lehrgang nixs bringt außer Kosten,eine nervige Zugfahrt und einen abgebrochenen Urlaub hier meine Frage:
Wird das ganze über Trennungsgeld, Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkostenübernahme weiter vergütet? Die einen sagen ja-die anderen nein.
Leider konnte ich den ReFü nicht mehr erreichen, aber vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

MkG Pearly
02.01.2012
- Aga in Nienburg 7./EloKaBtl 912 -
01.04.2012
-Stamm 4./OpInfo 950

ulli76

Offenbar hat dein Chef entschieden, dass der Lehgang so wichtig ist, dass er den genehmigten Urlaub widerrufen hat.

Und natürlich bekommst du alles, was du auch für einen Lehrgang im Inland bekommst= Fahrtkosten, TG, Dienstausgleich (je nach Dienstzeiten) etc.. Und sogar z.B. Stornokosten für den Urlaub.

Warum solltest du für die Kosten selber aufkommen müssen, wenn der Dienstherr dich da hin schickt?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Pearlinha

Ich bin ja nicht weggefahren. Habe Heimaturlaub gemacht ;) Daher kann ich dem Dienstherr da nixs in Rechnung stellen.

Ich rege mich nur darüber auf das die das seid einem Jahr wissen das ich da hin soll und der Zuständige Ofw keine Kommandierungen schreibt. Passiert in letzter Zeit öfters das wir teilweise die erste Woche des Lehrgangs verpassen weil keiner etwas wusste  :o

Dann sind es doch nur Mehrkosten für mich - TG und Fahrtkosten bekomme ich jeden Monat. Einige Kamerdaen meinte eben das es noch einen weiteren Zuschlag gebe.

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ulli76

Nicht ganz: Du bekommst in den ersten 2 Wochen ja einen erhöhten Satz- und die 14 Tagen zählen bei jedem Lehrgang.
Kommt auch etwas drauf an, welche Art von TG du bekommst.
Ich bekomme z.B. am Heimatstandort TG nach §6 (=tägliche Heimfahrt) mit den entsprechenden Fahrtkosten. Für einen Lehrgang aber in der Regel nach §5, die An-und Abreise natürlich auch, aber meist keine Familienheimfahrten, weil die meisten Lehrgänge bei mir zu kurz sind. Und für die Lehrgänge eben den erhöhten Satz in den ersten 14 Tagen.
Wenn euer OFw da so rumtrödelt wäre wohl mal ein Gespräch mit ihm und/oder dem Chef angebracht.
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KlausP

ZitatIch rege mich nur darüber auf das die das seid einem Jahr wissen das ich da hin soll und der Zuständige Ofw keine Kommandierungen schreibt.

Da wäre schon längst eine Beshwerde fällig und über den Widerruf des Urlaubs in so einem Fall ebenfalls. Wenn man nämlich vorher weiss, dass man auf einen Lehrgang geht, reicht man für diesen Zeitraum natürlich keinen Urlaub ein. Die Dienstorganisation in dieser Einheit scheint ziemlich im Argen zu liegen ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Ich schließe mich Klaus an.

Das Widerrufen eines genehmigten Urlaubs ist nur aus dringenden dienstlichen Gründen möglich. Die Gründe müssen außerdem nicht nur dringend sein, sondern sie müssen auch nachträglich entstanden sein. Daher dürften Sie mit einer Beschwerde erfolgreich sein.

Ungeachtet dessen macht man bei einem Auslandslehrgang finanziell eigentlich immer ein plus. Reisekosten etc. werden natürlich erstattet, außerdem gibt es Auslandstagegeld. Sie werden vermutlich keinen einzigen Cent verlieren.


Pearlinha

Ich bekomme TG nach §3 und die dazugehörigen Heimfahrten. Ich weiß nicht wie sich das da auswirkt. Die Familienheimfahrt werde ich sicher auch noch bekomme da ich in ja in der zweiten Monatshälfte nach Hause fahre.

Wenn der Ofw nicht so getrödelt hätte, könnte ich für 99,- Hin-und Zurück fliegen (Düsseldorf/Wien) ... ich könnte den auffressen. Aber das hat das schon ganz richtig gemacht ... hat sich versetzen lassen :P

Chef hatte wohl schon einige Gespräche mit entsprechenden Stellen ... jetzt ist keiner mehr für uns zuständig und die 4./ wurde auf die anderen Bearbeiter aufgeteilt  ;D Verschlechterung  oder verbesserung? Wir werden sehen ...

Ich soll mich das ganze Jahr 2013 bereithalten. Meine Planung ist auf das ganze Jahr ausgelegt. Daher ist das schwierig mit dem Urlaub. OTon TEFhr: Wir machen das dann ganz spontan mit ihrem Urlaub!  Aber ich gebe dir Recht Klaus - wenn ich sowas vorher gewusst hätte, hätte ich ganz anders Planen können. Musste mir damit ich in 24h alles waschen kann die Waschmaschine und den Trockner der Nachbarin leihen ... ich fand das sehr peinlich ....
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KlausP

ZitatIch soll mich das ganze Jahr 2013 bereithalten. Meine Planung ist auf das ganze Jahr ausgelegt.

Das kann es aber auch nicht sein, schließlich hat jeder Soldat einen Anspruch auf planbare Freizeit. Gibt es bei euch eigentlich sowas wie einen Urlaubsplan? Schließlich steht sowas ja nicht umsonst in der ZDv 14/5, F 511 "Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pearlinha

Uh ich habe grade nach geschaut - ich habe gelogen. Ich kann im Juli Urlaub nehmen. Davor und danach bereithalten für die Lehrgänge.

Urlaubsplan - ja davon hab ich mal was munkeln hören. Aber das war es auch. Sobald ich wieder dabin wird das noch ein paar Gespräche mit sich führen. Ich habe auch sowas wie Familie die kann ich nicht einfach bei den Nachbarn abliefern wie meine Wäsche.

justice005: Ich glaube das Auslandstagegeld meinte meine Kameraden. Das macht für die Region Wien 30Euro am Tag aus. Oder eben die 70Euro für das Auslandsübernachtungsgeld (mit Nachweis). Da mir aber eine UNterkunft gestellt wird gibt es wenn dann überhaupt das Tagegeld. Oder bin ich da auf der falschen Fährte?
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justice005

Das Tagegeld variiert jenachdem, z.B. je nach Verpflegungsmöglichkeiten und/oder Unterkunft. Trotzdem wird sicher etwas übrig bleiben.

Was das Fliegen betrifft, würde ich einfach mal mit der Reisestelle reden. Das BwDLZ kann ohne Probleme einen Flug für dich buchen, ebenso wie es ein Bahnticket buchen kann. Man muss die Reisekosten nicht vorlegen. Allerdings wird das BwDLZ den Flug nur buchen, wenn er nicht deutlich teurer als eine Bahnfahrt ist. Das kann grade bei Wien problematisch werden, denn mit dem Flugticket ist es nicht getan. Denn der Flughafen in Wien ist sehr weit außerhalb der Stadt und es fallen dann noch weitere Kosten für die Fahrt in die Stadt an. Aber ich würde trotzdem mal mit der Reisestelle reden. Auf einer solchen Strecke dürfte Fliegen eigentlich kein Problem sein.


Pearlinha

Ich sehe grade das auf meiner Kommandierung  steht das ich nach Fürstenfeldbruck/Bayern kommandiert werde- der Lehrgangsort aber Langenlebarn/Österreich ist.  Wie wirkt sich das denn dann aus? Bin ich dann für die auf dem Papier nach wievor in Deutschland? Dann würde das Tagegeld ja wegfallen. Oder gilt bei so etwas die Dienststelle bei der ich mich befinde?

Flugpreise sind glaube ich sogar billiger! Eine einfache Fahrt kostet ca.200Euro. Hin- und Rückflug 200,- insgesamt. Da sollte doch was machbar sein. Das ist immer eine Ersparnis von 200Euro für die und für mich ca. 8h vergeudete Zeit :D
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bayern bazi

#11
kann sein das du von fursty aus im sammeltransport zu deinem lehrgang kommst - evtl soagar mit ner trall ;)

dann bist du an der schule der luftwaffe kommandiert - und diese schickt dich weiter auf LG ins ausland - dann kommandieren die dich weiter bzw haben den lehrgang selber in ihren fitteichn

ist das selbe als wenn du nach hochfilzen oder  einen anderen übungsplatz in A fährst


was für eine Ausbildung derfst denn besuchen ??

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Pearlinha

Wenn dann aber mit zwischen Stopp in Zürich nach Wien. Damit sich das auch lohnt einzuchecken :D

Nein im Ernst- ich muss direkt nach Langenlebarn/A. Das steht auf der Kommandierung als abweichender Lehrgangsort.

Ich mache da einen Lehrgang der sich "Laborgrundlagen" schimpft. Ich soll da wohl lernen wie ich Fotos entwickel und die dazugehörigen Chemikalien pansche :D
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Bad Attitude

Zu den Reisekosten!! Wir machen schon seit Jahren unsere Gebirgsflugausbildung in der Schweiz. Dort sind wir in der Regel, immer für eine Woche in einem Hotel untergebracht, was direkt von der TrpVerw bezahlt wird. Auch hier bekommen wir einen Auslandstagessatz. Jedoch kann es sein, dass dieser nicht unbediengt alle entstehenden Kosten deckt, da diese Sätze schon seit Jahren nicht mehr angepasst wurden. Die Differenz zu den gesetzlichen Tagessätzen, kannst Du aber dann bei der Steuererklärung geltent machen.
Das müsste es dann eigentlich auch für diesen Lehrgang in Österreich geben, da es nicht auf die Kommandierung, sondern auf den Lehrgangsort ankommt. Wir bekommen z.B. gar keine Kommandierungen, wenn wir in die Schweiz gehen!!!! Mach einfach nach Ende des Lehrgangs eine Reisekostenabrechnung, wo Du dann als Reiseziel Langenlebach angibst!!!!!

Pearlinha

So Update:

Ich bekomme KEIN Trennungsgeld (wir bekommen hier unendgeldliche Verpflegung) und KEINEN Auslandsverwendungszuschlag weil ich nach Bayern komandiert bin! Absoluter kack! Außer Spesen wirklich nixs gewesen. ..
Eine Heimreise bekommen wir auch nicht bezahlt weil der Lehrgang kürzer als 8 Wochen ist!
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