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Kopfbedeckung im Winter

Begonnen von shaolan, 27. Mai 2022, 10:11:00

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shaolan

Guten Tag allerseits,

ich finde leider nichts in der Anzugsordnung A1-2630/0-9804 über mein Anliegen.

Mir wurde vor einigen Monaten an meinem Standort das tragen der oliven Strickmütze "verboten". Hier beruft man sich auf die Kasernenordnung wo drin steht Barettpflicht. Wenn es "richtig kalt" wäre im Winter, so dürfte ich die Wintermütze tragen (umgangssprachlich Bärenfotze, ihr wisst denke ich welche ich meine).
Jetzt wollte ich dem mal genauer auf die Spur gehen muss zu meinem Erschrecken feststellen, dass in der genannten Vorschrift überhaupt nichts dazu steht?!

1. Was bedeutet "richtig kalt"?! Diese Aussage ist reine individuelle Gefühlssache. Ich hätte mir in der Vorschrift einen passus gewünscht der bspw. beschreibt dass das tragen von Winterbekleidung ab offiziellem Herbstanfang selbst entschieden werden kann.
bspw. das oftmals belächelte tragen der Feldjacken-Kapuze ist klar beschrieben "Die Kapuze darf witteurngsabhängig getragen werden."

Bei der Strickmütze steht jedoch überhaupt nichts zu drin, außer das es eine Abwandlung des Feldanzug Grundform ist, siehe Ziffer 216. Buchstabe A9 ...

Habe ich etwas übersehen? Oder gibt es eventuell eine andere Vorschrift die dies näher erläutert?
So bleibt mein Anliegen offen und wie gesagt reine Spekulation... richtig kalt... aha und wieso muss ich die "richtige" Wintermütze tragen und darf die Strickmütze oliv nicht anziehen?

F_K

Wenn die Kasernenordnung Barett anordnet - ist dies ein Befehl. ISSO.

.. damit ist die sonst zulässige Abwandlung halt "raus".

Deepflight

Hat @F_K vollkommen recht, zur Erläuterung, in der Vorschrift steht nämlich auch, dass der Vorgesetzte (und für den allgemeinen Kram in der Kaserne in dem Fall der KasKdt über die KasOrdnung) Festlegungen machen kann, z.B. zum Zweck eines gleichen, speich "uniformen" Anzug.
In dem Fall hat er die Abwandlung eben raus genommen.

Ich vermute mal das du noch nicht so lange Teil unseres Trachtenvereins bist, daher hier ein bissl aus dem Nähkästchen meiner Erfahrungen:
Im übrigen ist das Tragen des "Kaffeewärmers" in sehr vielen Liegenschaften im Tagesdienst (ausser zum Sportanzug) völlig unabhängig von irgendwelchen Kasernenordnungen nicht gerne gesehen oder schlichtweg verpönt. Da wird eher die Bärenfotze befohlen als das man das Ding aufzieht, wie gesagt, beim Sportanzug oder MilFit oder bei entsprechenden Lehrgängen mag das anders aussehen.
Insgesamt ist in den allermeisten Einheiten, die Barett tragen, alles ausser dem Barett nur im größten Notfall grade so akzeptabel ;)
Genauso wie Soldaten der Luftwaffe (zumindest die mir bekannten) das Schiffchen wie die Pest hassen und selbst in der SKB 1000 Mal lieber die Feldmütze tragen als das Ding. Ich kenn nur ganz ganz wenige Fälle, wo ein Lw-Sdt freiwillig Schiffchen trägt. Da wird eher in Kasernen, die keinen Flugbetriebsbereich haben die Kopfbedeckungspflicht abgeschafft als das man das Schiffchen anzieht.

Du siehst, manches was an erlaubten Abwandlungen in der Vorschrift steht wird in der Truppe entweder nicht genutzt (warum auch immer) oder durch die Vorgesetzten im Rahmen ihrer Kompetenzen verboten.
Frag mich nicht warum...ISSO....nennen wir es doch einfach "Usancen" der Truppe

shaolan

Verstößt das nicht gegen die Fürsorgepflicht bzw. gegen die Pflicht zur Gesunderhaltung?
Ich bekomme bei Temperaturen um den Nullpunkt mit Wind sehr oft ne Mittelohrentzündung wenn meine Ohren nicht bedeckt sind. Bedeutet ich muss mir sowas ernsthaft vom Truppenarzt quittieren lassen, dienstlich gelieferte Winterbekleidung auch tragen zu dürfen?
Mir fehlen echt die Worte

Al Terego

Wenn Du Deinem Disziplinarvorgesetztem die Situation meldest, wird er sicher einen Weg finden, dass Du die Wintermütze tragen darfst.

InstUffzSEAKlima

Aus der Praxis heraus betrachtet ist es doch so, dass im Routine-Tagesdienst der Aufenthalt im Freien innerhalb der Kasernen in der Regel auf die Wege zwischen den Gebäuden beschränkt bleibt.

Auch wenn das "innerbetriebliche" Treiben in den Kasernen der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, so gehört es zu den mil. Gepflogenheiten, dass die Soldaten, auch außerhalb geschlossener Formationen, militärische Kopfbedeckungen tragen. Die Strickmützen wurden ja früher auch nur als einsatzspezifische Sonder-/Zusatzbekleidung ausgegeben und im Grundbetrieb auch nie getragen, da -wie schon erwähnt- meist nicht erlaubt/geduldet.

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