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Handyladekabeladapter für Wolf 250 GD

Begonnen von Nico86, 23. April 2014, 11:01:14

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Nico86

Servus Kameraden!
Suche wie oben gesagt ein handyladekabeladapter für den wolf
Konnte im Internet nichts hilfreiches finden.
Lg

Büdi

Dürfen Sie denn ihr privates Handy im dienstlichen Fahrzeug laden?

Ich denke nicht

InstUffzSEAKlima

Es kann ja auch ein privates Fahrzeug sein, was z.B. über die VEBEG erworben wurde, steht ja nichts explizit von Dienst-Kfz.

Technisch gesehen haben diese Fahrzeuge eine normale Bordspannungssteckdose (keinen Zigarettenanzünder), also die kleinerern Stecker mit 12 mm Durchmesser und ein 24V-Bordnetz. Es steht zwar nicht da, welches Handy damit geladen werden soll, aber es ist stark davon auszugehen, dass es ein heute weit verbreitetes smartphone mit +5V-Eingang ist.

Marktüblich scheinen Ladekabel für diese Steckdosen nicht zu sein, aber ein Adapter auf normale Kupplung sollte kein Problem sein, den kann man auch selber anfertigen. Ladekabel mit DC/DC-Wandler für 24V-Eingang sind aber marktgängig, da dies die übliche Bordspannung von Nutzfahrzeugen ist.

InstUffzSEAKlima

Mal schnell im ebay nachgeschaut: Es gibt fertige Schnüre mit 12-24V-Eingangs(nenn-)spannung, ausgangsseitigen +5V auf kleinen USB-Stecker und einen Anschluß für wahlweise Zigarettenanzünder oder 12mm-Bordsteckdose.

Nico86

Vielen Dank.
Hätten sie dazu einen link?

InstUffzSEAKlima

Einfach die Suche bemühen: Ladekabel 24V <Gerätetyp>

Iceman0275

Moin zusammen,

ZitatDürfen Sie denn ihr privates Handy im dienstlichen Fahrzeug laden?

Ich denke nicht

Welches Gesetz/Dienstvorschrift sollte die Grundlage dafür sein? Wundern würde es mich nicht unbedingt, wenn es nicht erlaubt ist. Aber welcher Vorgesetzte würde in der Praxis jemanden zurechtweisen, weil er sein Handy geladen hat?

Gruß

Iceman


MMG

Kein Vorgesetzter sollte etwas dagegen habwn, denn ein Mobiltelefon kann im Ernstfall Leben retten.



justice005

Mir ist auch keine Vorschrift bekannt, die das verbietet.

Aber selbstverständlich darf das Handy während der Fahrt nicht benutzt werden, wie immer im Straßenverkehr.


InstUffzSEAKlima

Teilweise wird ja zu dienstlichen Zwecken auf private Fernmeldemittel zurückgegriffen, weil keine dienstlichen Verfügbar sind oder die vorhandenen keinen Aufbau der Verbindung in der konkreten Situation gestatten. Dieses Verhalten ist zwar nicht korrekt, da dienstliche und u.U. schutzbedürftige Informationen über dafür nicht vorgesehene Wege transportiert werden und zum anderen der Dienstherr keine Kostenerstattung leistet - aber leider gängige Praxis, mit dem eigenen Handy dienstliche Verbindungen zu führen. In Notfällen usw. kein Thema, aber nicht für den Routinedienst.

Büdi

Zitat von: Iceman0275 am 25. April 2014, 11:21:30
Welches Gesetz/Dienstvorschrift sollte die Grundlage dafür sein? Wundern würde es mich nicht unbedingt, wenn es nicht erlaubt ist. Aber welcher Vorgesetzte würde in der Praxis jemanden zurechtweisen, weil er sein Handy geladen hat?

> Diebstahl

(das ein Vorgesetzter nix dagegen hat bedeutet ja widerum nicht, dass er legal wäre)

Im übrigen ist mir das auch recht egal, wollte nur daran erinnern bevor nachher Threads kommen "ich bin privat mit dem dienstlichen Fahrzeug gefahren und soll xxx € Strafe zahlen"

funker07

Also Strafrechtlich wäre eher §248c StGB passend, der aber auch nicht wirklich zutrifft.
Im zivilen gab es da einen Fall, bei dem ein IT-Techniker gekündigt wurde, weil er für xx Cent Firmenstrom für sein privates Handy genutzt hat.

Da der (dem Dienstherren entstehende) Schaden so gering ist, dass er nicht wirklich beziffert werden kann (x ml Mehrverbrauch durch die Lichtmaschine, welche mit 5W zusätzlich belastet wird), würde ich da keine Probleme sehen.
Anders mag es aussehen, wenn das Handy nicht im Wolf, sondern am USB-Anschluss eines Dienstrechners geladen wird, dann sind wir meist bei einem IT-Sicherheitsverstoß, aber das ist hier ja nicht wirklich Thema.


In der Praxis wird ein Vorgesetzter wohl eher fragen, ob er sich das Ding leihen kann, als dir die Nutzung zu verbieten.

F_K

Lieber Funker07:

Zitatder aber auch nicht wirklich zutrifft.

Warum nicht?

GENAU für diese Fälle wurde dieser § geschaffen worden. (weil der "normale" Diebstahl da nicht greift ..)

ZitatDa der (dem Dienstherren entstehende) Schaden so gering ist, dass er nicht wirklich beziffert werden kann (x ml Mehrverbrauch durch die Lichtmaschine, welche mit 5W zusätzlich belastet wird), würde ich da keine Probleme sehen.

Wieso kann der Schaden nicht beziffert werden? Er ist aufgrund der VERLUSTE deutlich höher als beim Laden aus dem Stromnetz.

ZitatIm zivilen gab es da einen Fall, bei dem ein IT-Techniker gekündigt wurde, weil er für xx Cent Firmenstrom für sein privates Handy genutzt hat.

.. und ein Schelm, welcher nun an §55 SG denkt, zumindest in den ersten 4 Jahren der Dienstzeit ...


InstUffzSEAKlima

Dann müsste man auch den "Schaden" kalkulieren, den die Soldaten durch Kraftstoff-Mehrverbräuche erzeugen, in dem sie alles andere als material- und resourcenschonend Dienst-Kfz betreiben. Es sind ja nicht die eigenen Fahrzeuge, den Kraftstoff und Wartung/Inst zahlt ja der Dienstherr. Die allerwenigsten Vorgesetzten prüfen die tatsächlichen Betriebsleistungen ihrer Fahrzeuge und die Verbräuche auf Plausibilität. Da wird der Durchschnittsverbrauch im GBH ermittelt, da mit bei der Heftprüfung alles paßt und das war's. Hier besteht Einsparpotential noch und nöcher.

F_K

Lieber InstUffzSEAKlima,

Deine Anmerkung ist völlig sachfremd - auch wenn es "Steuerverschwendung in Milliardenhöhe" gibt, bleit ein Diebstahl ein Diebstahl, auch wenn es nur ein Cent ist.