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FW-Laufbahn im Pionier Fachdienst

Begonnen von Bavaria1987, 01. März 2017, 18:27:39

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Bavaria1987

Schönen guten Tag zusammen.

Ich habe mich als SAZ 12 beworben für die FW-Laufbahn im Fachdienst bei den Pionieren. Kurz zu mir: ich bin ausgebildeter Straßenbauer mit einigen Jahren Berufserfahrung und ich werde als Wiedereinsteller geführt da ich 2009 als GWDLer bei dem Sanis bereits bekanntschaft mit der Bundeswehr gemacht habe. Meine Eignungsfeststellung ist jetzt in einer Woche und mir fehlen noch ein paar detaillierte Infos.

Meine Frage bezieht sich also nicht auf den allgemeinen Auftrag der Pioniere, denn der ist mir bestens bekannt.
Ich würde gern wissen ob mir jemand etwas genauer das Tätigkeitsfeld von Pionieren im fachdienst erklären kann. Is zwar kein Muss, aber vielleicht ist ja sogar jemand dabei der diese Bereiche speziell vom Panzerpionierbatallion 4 in Bogen/Niederbayern und des Gebirgspionierbataillon 8 in Ingolstadt etwas beschreiben könnte.

Ich hab versucht mehr Informationen zu finden, doch die sind relativ sperrlich gewesen.

Vielen Dank schon mal im voraus.

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A-Bomb

Ich würde mal behaupten dass die Pios fast alle Fachdiener sind.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

Ralf

ZitatTeil A Fachliche Beschreibung



Pioniermaschineneinsatzfeldwebel (PiMaschEinsFw)

-     führen eine Teileinheit der Pioniertruppe mit gepanzerten, geschützten oder ungeschützten Pioniermaschinen,

-     erkunden, planen, richten ein und leiten Pioniermaschineneinsatzstellen im Erd- und Tiefbau,

-     beraten die verantwortlichen Führer vor Ort in allen Fragen des Aufgabenbereichs,

-     bearbeiten in den Zellen MilEng Bauaufgaben im Erd- und Tiefbau und überwachen den Baufortschritt und

-     nehmen Aufgaben in Weiterentwicklung, Konzeption, Rüstung und Ausbildung wahr.





Teil B Tätigkeit



           

B.1    Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen

PiMaschEinsFw

-     erkunden und führen Pioniermaschineneinsatzstellen und unterstützen bei der Erkundung von Einsatzstellen anderer Gewerke,

-     führen den Einsatz gepanzerter, geschützter und/oder ungeschützter Pioniermaschinen

+    beim Anlegen von Bausperren,

+    beim Überwinden von Sperren, Hindernissen, Einschnitten und Gewässern,

+    beim Bau von Feldbefestigungen und Härten von Gefechtsständen,

+    bei Baumaßnahmen an Straßen und logistischen Einrichtungen,

+    beim Bau von Feldunterkünften, Stützpunkten und Feldlagern,

+    bei der behelfsmäßigen Bauinstandsetzung,

+    Durchführung von Abbruch- und Abrissarbeiten,

+    bei Vorbereiten und Unterhalten von Zu- und Abfahrten zu Übergangsstellen,

+    bei Maßnahmen zur vorbeugenden Kampfmittelabwehr (Route Sanitation),

-     führen die Bauplanung und -leitung in ihrem Aufgabenbereich durch und unterstützen bei der Bauplanung und -leitung anderer Gewerke,

-     beraten Vorgesetzte hinsichtlich des Ansatzes von Kräften und Mitteln bei der Durchführung von Bauaufgaben in ihrem Aufgabenbereich,

-     überwachen die Einhaltung der Bestimmungen und Regelungen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung sowie zum Umweltschutz,

-     bilden Soldaten im Pioniermaschineneinsatz aus,

-     unterstützen bei der Durchführung von Bauaufgaben in anderen Gewerken,

-     unterstützen bei der Pioniererkundung und -aufklärung,

-     führen ihre Teileinheit bei der Erfüllung von allgemeinen und speziellen Pionieraufgaben im Rahmen der unmittelbaren Kampfunterstützung,

-     planen und leiten Sprengvorhaben,

-     leiten, führen durch und überwachen die Materialerhaltung und Materialbewirtschaftung für das Material ihrer Teileinheit.



B.2    Fertigkeiten und Kenntnisse

PiMaschEinsFw

-     beherrschen die Grundsätze der Pionierunterstützung und die Grundsätze des Zusammenwirkens mit Kampftruppe/anderen Truppengattungen,

-     kennen das Leistungsspektrum und die Leistungsfähigkeit eigner und verbündeter Pionierkräfte,

-     kennen die Gliederung, die Ausstattung und den Auftrag ihrer Einheit,

-     verstehen die Gliederung, die Ausstattung und den Auftrag ihrer Teileinheit,

-     beherrschen als fachlicher Spezialist den ihnen übertragenen Aufgabenbereich auf der Meisterebene,

-     können lage-, zweck- und zielbezogen Erdmassen- und Leistungsberechnungen durchführen und darauf basierend einen Bauzeitenplan anfertigen

-     beherrschen die grundlegenden Tätigkeiten des Pionierdienstes aller Truppen und der Pioniertruppe,

-     beherrschen die Grundsätze des abgesessenen Kampfes und das Schießen mit Handwaffen,

-     beherrschen die Bedienung der Führungsunterstützungsmittel ihrer Teileinheit,

-     beherrschen den Umgang mit den Pioniergerätesätzen,

-     beherrschen die besonderen Bestimmungen für den Marsch und Transport , Bergung und Abschub von Pioniermaschinen,

-     sind im Besitz einer Betriebsberechtigung für das Gerät ihrer Teileinheit,

-     sind im Besitz des Sprengausweises in den Berechtigungsklassen A, P und Z,

-     können den Führungsprozess ebenen gerecht anwenden und verstehen die Bedeutung des LVU und LVE,

-     kennen die grundlegenden Bestimmungen und Regelungen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung sowie zum Umweltschutz und können diese in Einsatz und Ausbildung anwenden und überwachen.



B.3.   Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen

Die Aufgaben im Grundbetrieb und Einsatz führen PiMaschEinsFw vorwiegend im Außendienst durch.

Notwendige administrative Tätigkeiten erfolgen im Innendienst.

Ihr Einsatz erfolgt überwiegend unter feldmäßigen Bedingungen:

-     Tätigkeit überwiegend im Freien bei Tag und Nacht unter allen Witterungsbedingungen,

-     hohe physische und psychische Belastung durch Gefechtssituationen und Lärmbelästigung,

-     Durchführung der Aufgaben auch unter engen zeitlichen Vorgaben,

-     im multinationalem Umfeld.

Der Umgang mit Waffen, Pionierkampfmitteln, Pioniergeräten sowie die feldmäßigen Bedingungen können unter Umständen eine gesundheitliche Belastung/Gefährdung darstellen.



Vor einer Verwendung im internationalen Einsatz sind die Bestimmungen zur Begutachtungen auf Auslandsdienst- und Tropendienstverwendungsfähigkeit vom 23. August 2011 (VMBL 2011) sowie die fachärztliche Anweisung "Ärztliche Begutachtung von Soldaten bzw. Soldatinnen, Beamten bzw. Beamtinnen und Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen der Bundeswehr vor Verwendung im Ausland -Auslandsdienstverwendungsfähigkeit-" (FA InspSan (D 40.01)) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.



B.4      Mögliche Verwendungen in Dienststellen

       B.4.1  Verwendung

-     in Einheiten der Pioniertruppe

-     in Zellen MilEng

-     an Ausbildungseinrichtungen

-     in Ämtern und Kommandobehörden



            B.4.2  Dotierung

-     Feldwebel - Oberstabsfeldwebel



B.5    Zivilberufliche  Aus- und Weiterbildung (ZAW)



             B.5.1  Ausbildungsmaßnahmen



-     Baugeräteführer/in

oder

-     Beton- und Stahlbetonbauer/in   



             B.5.2  Fortbildungsmaßnahmen



-     Geprüfte(r) Baumaschinenmeister/in (maßgeblich)

oder

-     Straßenbauermeister/in (maßgeblich)

oder

-     Geprüfte/r Polier/in FR Tiefbau (maßgeblich)

oder

-     Maurer- und Betonbauermeister/in (maßgeblich)
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LwPersFw

z.B.

https://youtu.be/xrKxUHIuXmY

Auf YouTube findet sich noch mehr...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Bavaria1987

Hallo und vielen Dank für die Antworten. Das ist genau das wonach ich gesucht habe, aber nur leider nie so ausführlich gefunden haben.

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KlausP

Zitat von: Bavaria1987 am 02. März 2017, 10:05:04
Hallo und vielen Dank für die Antworten. Das ist genau das wonach ich gesucht habe, aber nur leider nie so ausführlich gefunden haben.

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Das, was @Ralf eingestellt hat, kann Ihnen aber auch Ihr Karriereberater ausdrucken, spätestens der Einplaner nach erfolgreicher Eignungsfeststellung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bavaria1987

Zitat von: KlausP am 02. März 2017, 13:15:10
Zitat von: Bavaria1987 am 02. März 2017, 10:05:04
Hallo und vielen Dank für die Antworten. Das ist genau das wonach ich gesucht habe, aber nur leider nie so ausführlich gefunden haben.

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Das, was @Ralf eingestellt hat, kann Ihnen aber auch Ihr Karriereberater ausdrucken, spätestens der Einplaner nach erfolgreicher Eignungsfeststellung.
Hallo KlausP, daran hab ich Natürlich und schon gedacht. Der Wehrdienstberater hat mir nur im System gezeigt welche Stellen, die in naher Zukunft frei sind für mich in Frage kommen. Ich hab es natürlich versäumt genauer nach zu fragen, weil ich dachte, ich würde selbst einiges an Infos finden.
Zum Thema Einplaner hätte ich noch ne Frage. Werde ich an dem Tag, falls alles bestanden, fest eingeplant für eine jeweilige Stelle, oder ist das dann mehr ein aufzeigen von Optionen aus denen die für mich passend sind? Ich hatte es als festes einplanen verstanden.

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KlausP

Zitat... Werde ich an dem Tag, falls alles bestanden, fest eingeplant für eine jeweilige Stelle, ...

Wenn eine Stelle frei ist, werden Sie auch darauf eingeplant. Ob das dann Ihr Wunschstandort und/oder Ihr Wunschtermin ist, steht auf einem anderen Blatt, das ist dann Ihre Entscheidung.

Zitat... Der Wehrdienstberater hat mir nur im System gezeigt welche Stellen, die in naher Zukunft frei sind für mich in Frage kommen. ...

Daran sollten Sie sich aber nicht festklammern! Die können schon längst besetzt sein, bis Sie beim Einplaner sitzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bavaria1987

Also ich mach mir natürlich keine Illusionen. Es ist mir vollkommen bewusst dass ich mich nicht auf einen Wunschstandort ein schiessen darf. Es waren Natürlich viele Stellen die er mir in ganz Deutschland gezeigt hat mit der passenden Verwendung und die beiden in meinem ursprünglichen Post (Ingolstadt und Bogen) waren halt die Heimat nahesten die ab Anfang 2018 frei würden. 

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Mister84

Das was Ralf eingestellt hat (Dienstpostenbeschreibung?), wollte ich auch von meinem Karriereberater haben. Der sagte mir, das ich das vom Einplaner bekomme. Aber um sich auf möglich fragen vorzubereiten, wäre das durchaus Sinnvoll.  :-\

Habt ihr hier im Forum sowas schonmal eingestellt?

Ralf

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Ralf

Wenn der gemeint ist:
ZitatTeil A Fachliche Beschreibung

Militärkraftfahrlehrerfeldwebel Rad (MKL FW R) bilden in einer Kraftfahrgrundausbildungsstelle der Streitkräftebasis Soldaten und Zivilbedienstete der Bundeswehr aus, die eine Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Bundeswehr

für Rad - Fahrzeuge (Rad – Fzg) erwerben sollen. Weiterhin werden Militärkraftfahrlehrerfeldwebel an der Fahrlehrerausbildungsstätte der Bundeswehr zur Aus- und Weiterbildung von kraftfahrtechnischem Fachpersonal und im 

Ausnahmefall auch von Kraftfahrern der Bundeswehr (KfBw) eingesetzt. Im Rahmen freier Kapazitäten unterstützen sie andere Dienststellen und Einheiten bei der weiterführenden Kraftfahrausbildung und der Verkehrssicherheitsarbeit. 

 

Teil B Tätigkeit

B.1      Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen

MKL FW R

·         bilden Angehörige der Bundeswehr, in einer Kraftfahrgrundausbildungsstelle im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Verteidigung, zu Kraftfahrern der Bundeswehr von Rad - Fzg zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern aus,

·         vermitteln die, für die Erteilung der DFE der Bundeswehr für Radfahrzeuge, erforderlichen Kenntnisse in den gesetzlichen und den Besonderen Bestimmungen der Bundeswehr (BesBestBw) sowie der Fahrzeugtechnik,

·         bilden die Fahrschüler an Rad – Fzg in der Bedienung, Technischen Durchsicht, der Durchführung der Pflege- und Fristenarbeiten der Materialerhaltungsstufe (MES) 1 und Fahrzeugtechnik praktisch aus,

·         gestalten ihre Unterrichtung nach den methodischen Grundsätzen der Erwachsenenbildung,

·         erstellen die Ausbildungsnachweise ihrer Fahrschüler,

·         führen Lernerfolgskontrollen durch und werten diese aus,

·         überprüfen im Zusammenwirken mit dem Militärkraftfahrschulleiteroffizier (MKFLOffz MilFD SK) die Kenntnisse und Fertigkeiten der Fahrschüler zur Feststellung der Prüfungsreife,

·         übernehmen das Ausbildungsfahrzeug als verantwortliche(r) Fahrzeugführer/in,

·         sind militärische Vorgesetzte seiner/ihrer unterstellten Fahrschüler, bzw. weisungsbefugt gegenüber Zivilbediensteten der Bundeswehr,

·         unterstützen im Rahmen freier Kapazitäten andere Einheiten/Dienststelle bei Einweisungen und Überprüfungen von Kraftfahrern auf unbekannten Fahrzeugtypen und im Rahmen der weiterführenden Kraftfahrausbildung und Verkehrssicherheitsarbeit.



B.2    Fertigkeiten und Kenntnisse

MKL FW R verfügen über gründliche Kenntnisse:

·         in der Verkehrspädagogik einschließlich der Didaktik 

·         der Verkehrsverhaltenslehre einschließlich der Gefahrenlehre 

·         der maßgebenden gesetzlichen Vorschriften und den Besonderen Bestimmungen der Bundeswehr

·         der umweltbewußten und energiesparenden Fahrweise,

·         der Fahrphysik,

·         verfügen über ausreichende Kenntnisse der Kraftfahrzeugtechnik sowie über ihre zugewiesenen Ausbildungsfahrzeuge,

·         die Fähigkeit und Fertigkeit, inhaltlich richtig, auf die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung bezogen und methodisch überlegt unterrichten zu können,

·         Erfahrung in der vorbeugenden Materialerhaltung sowie Beherrschung des Technischen Dienstes an Rad - Fzg,

·         die Fähigkeit und Fertigkeit Dienstfahrzeuge der Klassen, für die sie die Fahrlehrerlaubnis erworben haben, sicher, gewandt und umweltschonend im öffentlichen Straßenverkehr sowie im Gelände zu fahren.

 

B.3.   Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen

MKL FW R werden eingesetzt

·         in der theoretischen Unterrichtung und der praktischen Fahrausbildung in der Kaserne der Bundeswehr,

·         in der praktischen Ausbildung zu unterschiedlichen Tageszeiten, an unterschiedlichen Arbeitsplätzen und bei verschiedenen Witterungsbedingungen,

·         unter erschwerten Arbeitsbedingungen in der praktischen Ausbildung im und am Fahrzeug durch:

o   konstruktive Besonderheiten des Fahrerhauses,

o   Einwirkungen von Lärm, Temperatur, Schwingungen und Vibrationen,

o   sich verändernde Witterungs-, Straßen- und Verkehrsbedingungen,

o   Unsicherheiten der Fahrschüler und

o   mögliche Gefährdungen durch Witterungseinflüsse, kritische Verkehrssituationen, Fehlverhalten der Fahrschüler und sonstige von außen einwirkende Einflüsse.

Als Voraussetzung ist der Nachweis der Verwendungsfähigkeit als MKL FW R nach dem allgemeinen Umdruck Nr. 80 ,,Fachdienstliche Anweisungen des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr" (D 30.01) nachzuweisen.
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