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Zuschuß für Bahncard 100

Begonnen von Lady Aleya X, 05. Juni 2007, 19:56:24

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Lady Aleya X

He ho!

Also.. als SaZ bekommt man ja die Heimfahrten nicht bezahlt. Da man ja doch hin und wieder nachhause fahren würde, würde es ganz schnell teuer werden. Darum hatte ich mir überlegt mir eine Bahncard 100 zuzulegen.
Das Problem nur... mit rund 3000 Euro ist sie nicht gerade billig.
Da man damit jedoch auch Dienstreisen damit kostenlos fahren kann würde es mich interessieren ob die Bahncard 100 von der Bundeswehr bezuschusst wird und wenn ja in welcher Höhe.
Ich habe schon von einigen Seiten etwas munkeln hören, jedoch noch nichts genaueres. Weiß hier vielleicht jemand mehr?

Gruß Aleya

(Ich weiß das in den FAQ steht das die Bancard mit 50% bezuschußt wird. Ich bin mir aber nicht sicher ob das auch für die Bahncard 100 gilt)

mailman

Ich weiß von einer Bahncard 50 von einer 100er hab ich nichts gehört. Die 50er ist m. W auch an bestimmt Bedingungen  gebunden.

Die gabs glaub ich bloß für verheiratete oder sowas. Ich muß mal nach der Quelle suchen.

Marauder

#2
Gibt es. Nennt sich genau Mobility BahnCard 100
Mit 3000 bist du ja noch recht niedrig. Laut Bahn.de sind es 3400 für 2 Klasse.


mailman

Ich meine den Zuschuß für Soldaten.

Ich weiß bloß das die Zuschüße für die Bahncard 100 nicht die Zuschüße für die Bahncard 50 übersteigen dürfen.

Am besten wartest du bis Dienstantritt und redet mit deinem Refü.

Lady Aleya X

He ho!
Zitat von: mailman am 05. Juni 2007, 19:58:35
Ich weiß von einer Bahncard 50 von
Der Bund zahlt in den Besoldungsgruppen A3-A6 (in Ausnahmefällen auch A7) 50% der Anschaffungskosten der Bahncard 25 oder Bahncard 50.
Dementsprechend ist mir das auch klar. Aber bei mir würde sich selbst ohne Zuschuß eine Bahncard 100 rechnen.. darum würde nur die für mich in Frage kommen.

@ Marauder... und weißt du auch was der Bund mit dazu bezahlt? ;D

Gruß Aleya


...ah okay wenn sie die Zuschüße nicht übersteigen dürfen, heißt das das ich nicht mehr als 100 Euro Zuzahlung bekommen würde.. bei 3400 Euro nicht sehr viel..

Chuckie85

Nein, für die Bahncard 100 gibt es keine Zuschüsse. Ein paar meiner Kameraden hatten dasselbe Problem.
Einer davon fährt jede Woche von Flensburg nach München runter, in solchen Extremfällen rechnet es sich.

Schaff dir lieber erstmal eine Bahncard 50 an, da bekommst du ja die Hälfte wieder. Meist ist es so, dass man öfter am Wochenende mal in der Kaserne bleibt, wenn man länger fahren muss. Anfangs bin ich meine 800 km auch alle 2 Wochen gefahren, mittlerweile hat sich das auf ca einmal im Monat reduziert.

Lady Aleya X

He ho!
Zitat von: Chuckie85 am 05. Juni 2007, 20:16:39
Schaff dir lieber erstmal eine Bahncard 50 an, da bekommst du ja die Hälfte wieder.
Die besitze ich schon und öfters als 1 mal im Monate wollte ich auch gar nicht nachhause, es würde sich trotzdem für mich lohnen mir eine zuzulegen, sonst würde ich wohl kaum fragen...
Aber danke, dann weiß ich jetzt immerhin das von der Seite nicht dazu kommt.

Gruß Aleya

Chuckie85

Es besteht aber die Möglichkeit, die Bahncard 100 in Raten abzubezahlen. Das hatte ich grad noch vergessen zu schreiben.

Lady Aleya X

He ho!

Zitat von: Chuckie85 am 05. Juni 2007, 20:20:57
Es besteht aber die Möglichkeit, die Bahncard 100 in Raten abzubezahlen. Das hatte ich grad noch vergessen zu schreiben.
Was hat das jetzt damit zutun? Ich bin gerade leicht verwirrt...

Gruß Aleya

Chuckie85

War nur ein Tipp meinerseits... Ich dachte, der würde dir bei der Finanzierung der 100er möglicherweise helfen.  ;)

Lady Aleya X

He ho!
Zitat von: Chuckie85 am 05. Juni 2007, 20:26:02
War nur ein Tipp meinerseits... Ich dachte, der würde dir bei der Finanzierung der 100er möglicherweise helfen.  ;)
Nö, es geht ja nicht um die Finanzierung, nur da die Bundeswehr ja auch davon profitiert....egal, ist geklärt.

Gruß Aleya

Warmduscher

VMBl 1996 S. 103, 2004 S. 31

1. Anspruchsberechtigter Personenkreis
Aufgrund § 31 Soldatengesetz 1 wird
a) Soldaten auf Zeit bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6,
b) verheirateten Soldaten auf Zeit der Besoldungsgruppe A 7, sofern die Entfernung zwischen Dienstort und gemeldetem Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Kaufs der Bahncard mindestens 200 km beträgt (Tarifentfernung lt. Kursbuch der Deutschen Bahn AG oder kürzeste verkehrsübliche Fahrstrecke von Ortsmitte zu Ortsmitte),
c) Soldaten einer ausländischen Streitkraft mit entsprechendem Dienstgrad, soweit sie militärische Ausbildungshilfe aufgrund eines Projekterlasses erhalten,
ein Zuschuss zu einer von der Deutschen Bahn AG auf ihren Namen ausgestellten Bahncard gewährt.

2. Leistungsumfang, Höhe des Zuschusses
2.1 Der Zuschuss wird für die BahnCard 25 oder die BahnCard 50 oder die BahnCard 100 (jeweils ohne Zahlungs- und/oder Kreditfunktion) gezahlt. Der Kauf der ,,DB/Citibank VISA Bahncard'' (mit VISA Zahlungs- und Kreditkartenfunktion) sowie eine vorläufige Bahncard wird nicht bezuschusst.
2.2 Der Zuschuss beträgt für die BahnCard 25 oder die Bahn-Card 50 die Hälfte des jeweiligen Preises der BahnCard zweiter Klasse.
2.3 Der Erwerb der BahnCard 100 liegt im Ermessen der/des Berechtigten. Der hierfür zu gewährende Zuschuss darf die in Nummer 2.2 festgelegte Höhe des Zuschusses für die Bahn-Card 50 nicht überschreiten.
2.4 Der Zuschuss wird nur für eine Bahncard pro Anspruchsberechtigten und Geltungsdauer gewährt.
2.5 Ist die voraussichtliche Dauer der Anspruchsberechtigung (Nummer 1) kürzer als die Geltungsdauer der Bahncard, wird für jeden Kalendermonat der voraussichtlichen Anspruchsberechtigung nur der hierauf entfallende Anteil des Zuschusses gewährt (z. B. bei einer Restdienstzeit von 5 Kalendermonaten 5⁄12 des Zuschusses nach Nr. 2.2). Dies gilt nicht, wenn die Dienstzeit über das Ende der Anspruchsberechtigung hinaus noch mindestens 6 Monate fortdauert.

[...]

4. Regelung für Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Grundwehrdienst, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst oder eine Wehrübung leisten
4.1 Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, können mit dem Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten auch Fahrscheine für beliebige Urlaubs- und sonstige Privatreisen nach den für die Bahncard 2. Klasse geltenden Tarifbestimmungen an den Fahrkartenausgaben und Agenturen der Deutschen Bahn AG lösen.
4.2 Für Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht eine Wehrübung von länger als 12 Tagen Dauer ableisten, werden die Kosten der Bahncard im Rahmen der Fahrkostenerstattung (Reisebeihilfe) für Familienheimfahrten berücksichtigt.



Damit hier mal Klarheit herrscht...

Lady Aleya X

He ho!

Vielen Danke, jetzt weiß ich bescheid, doch drängt sich bei mir noch eine Frage auf... es heißt ja das man bei Dienstfahrten ab einer bestimmtem Entfernung in der 1.Klasse fahren darf.
Da mann die Bahncard 50 ja dementsprechend auch während Dienstfahrten nutzt, wird dann auch eine Bahncard 50 1.Klasse mit 50% bezuschußt?

Gruß Aleya

mailman

Denke nicht, da die Dienstreisen ja nicht immer so weit weg sein werden.
Ich würde sowieso selber fahren oder bei Kameraden mitfahren.

Das erspart einem viel Streß und man behält die Nerven.

Lady Aleya X

He ho!
Zitat von: mailman am 05. Juni 2007, 20:49:15
Ich würde sowieso selber fahren oder bei Kameraden mitfahren.
Habe ich auch schon dran gedacht, aber ..
1. ist das ne Staustrecke
2. bräuchte ich dafür ein Auto
3. ist die Bahncard 100 von der Rechung her doch um etwa 20% günstiger in diesem Falle
4. naja.. vielleicht finden sich ja einige aus meiner nähe, dann kann man das versuchen *g

Gruß Aleya