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Zivile Kleidung mit Deutschlandflagge / Amtszeichen

Begonnen von Hades, 10. Dezember 2019, 09:34:24

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Hades

Hallo,

die Frage bezieht sich wie o.g. auf keine Laufbahn sondern allgemeine Interesse. Ich selber sehe immer zivile aber auch aktive Soldaten die in der Freizeit mit Uniformen rumlaufen, natürlich ohne Dienstgradabzeichen, Namenschild ect. , aber halt mit der Deutschlandflagge. Jetzt habe ich auch hier schon gelesen, dass man T-Shirts nach DZE mitnehmen darf.

Allerdings habe ich hier https://www.bundeswehr-community.info/wbb/index.php/Thread/1649-Darf-man-das/?pageNo=1 gelesen, dass man auch keine Uniformen mit der Deutschlandflagge tragen darf. Ist dies korrekt?

Habe mir die Kommentare durchgelesen , aber wenn ich nur mal als Beispiel Karneval nehme und sehe wie viele da mit BW Sachen rumlaufen mit Flagge müssten die sich ja angeblich alle Strafbar machen. Ich meine habe noch nie die Polizei gesehen, die solche Leute ermahnt oder schlimmeres.

Wo kein Kläger da keine Strafe, aber was mich auch interessiert , gibt es wenn diese Vorschrift korrekt ist, auch "alte" Hasen oder aktive Soldaten die sowas ein Dorn im Auge ist und diese verklagen würden?

Mit freundlichen Grüßen

F_K

Nochmal: EINZELNE Uniformteile alleine sind keine Uniform (z. B. ein T-Shirt zu einer blauen Jeans) - es kommt auf den Gesamteindruck an.
Das aktive Soldaten in ihrer Freizeit in Uniformen (Ausnahme DA) rumlaufen, bestreite ich hiermit - und bitte um Gegenbeweis.

Hades

Ok, dann Missverständnis meinerseits im Bezug auf den Begriff Uniform, dennoch wird in dem Forum geschrieben, dass Tshirts, Pullover ect. mit Deutschlandflagge als EINZELND auch nicht getragen werden darf. Beispiel ; Jogginghose zivil mit Bundeswehr T-Shirt oder wie das bereits genannte Beispiel an Karneval. Kenne nämlich ein 2 Soldaten (aktiv) die privat auch mal das ein oder andere Bundeswehr einzeln tragen.

Dies war auch meine Hauptfrage ob es erlaubt ist oder nicht  ???

F_K

@ Hades:

Auch hier TRENNEN: Dem (aktiven) Soldaten ist es als Teil seiner Dienstpflichten verboten, "univil" zu tragen.
Dem "normalen" zivilen Bürger (kein Soldat) ist dies möglich.

Das Fehlverhalten als Soldat "univil" zu tragen, wird dienstrechtlich "verfolgt", eine Straftat ist es nicht.

Hades

Verstanden. Macht Sinn mit aktiven Soldaten  ???

Aber ich weiß nicht ob Sie den Post auf den anderen Forum wahrgenommen haben ( nicht böse gemeint).

Dort geht es ja AUCH um zivile Leute wo gesagt wird , dass dies ein Amtszeichen ist und somit eine Amtsverletzung ist.

Allerdings ist der Thread dort schon bisschen älter, weiß ja nicht ob sich die Rechtslage dazu geändert hat, dennoch werde ich aus den angegebenen Paragraphen die dort genannt wurden nicht schlau.

F_K

@ Hades:

Lies Dich bitte ein.

Wie könnte man ein "Amt verletzten"?

Ein Amtsgebäude kann man beschädigen ...

Also bitte die Gesetze nachlesen, ggf. einen Kommentar dazu lesen, oder die Vorlesungen zu dem Gesetz lesen - dann sollte es klar werden.

dunstig

Vereinfachte Antwort: Es kommt drauf an.

Pauschal ist z.B. das Tragen der Feldbluse als Zivilist nicht verboten und in der Regel problemlos möglich. Selbiges gilt für andere Uniformteile. Die Hoheitsabzeichen haben damit im Grunde nichts zu tun.

Denn: Interessant wird es erst, wenn für Außenstehende der Eindruck entstehen könnte, dass es sich hierbei um eine "echte" Uniform und damit Amtsträger (ja, Soldaten sind streng genommen keine Amtsträger, aber für die vereinfachte Darstellung sollte es reichen) handelt. Besonders interessant wird es dann noch, wenn derjenige versucht, Amtshandlungen durchzuführen, die normalerweise ausschließlich den eigentlichen Amtsträgern vorbehalten sind. Dann kommt man langsam in nicht erlaubte Bereiche ;)

Daher: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein pauschales Verbot für Zivilisten, Uniformteile zu tragen, gibt es nicht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Hades

@dunstig

danke für Ihre Antwort , dann weiß ich Bescheid.

@F_K

man hätte es auch wie Dunstig machen können und es für einen Laien erklären können, man kann halt nicht alles wissen. Aber , werde mich mal reinlesen was alles unter Amtsträgern zu verstehen ist ;)

F_K

Die Darstellung von Dunstig ist halt arg verkürzt, und im Internet haben sich schon Tausende die Mühe gemacht, es Laien zu erklären (Tutorials, Vorträge, Bücher, ...) - warum sollte ich dies erneut machen?

Unproomn

Wie würdet Ihr es denn interpretieren, wenn die eigene RK, HSchKp o.ä. sich ihr Wappen auf die dienstlich gelieferten Unterhemden (also die neuen mit Fahne) drucken lässt? Würde man das privat bspw. beim Wandern tragen, würde es ja nicht unbedingt suggerieren, dass man gerade Soldat ist. Andererseits aber ja schon, dass man tatsächlich irgendwas mit der BW zu tun hat und sich nicht einfach nur ne gebrauchte Feldmütze im NATO-Shop gekauft hat. Andererseits wiederum, wenn mans nur im Dienst tragen würde, könnte man sich den Druck auch wieder sparen, weils dann eh nie jemand außerhalb des Waschraums sieht.

Unproomn

Ergänzung: Andererseits gibts ja auch Sportshirts mit dem eckigen Tarnmuster ("Sportskamerad") und alles mögliche, womit man mitunter vielleicht mal im Zivilleben erkennt, dass jemand mit der Bundeswehr zu tun hat. Das an sich ist kein Problem, oder? Man darf das schon zeigen, solange man nicht "im Dienst" wirkt? Oder geht es darum, dass kein dienstlich geliefertes Teil, ob Hose oder Feldmütze, jeweils außerhalb von Kasernen mit irgendeiner Zivilkleidung gesehen werden soll?

Dann allerdings müsste man die auffälligen grünen Rucksäcke, die man zumindest bis vor kurzem gerne an Freitagen und Sonntagen an Bahnhöfen gesehen hat, eigentlich auch wegpacken...

slider

Hierfür gibt es Regelungen innerhalb der Bundeswehr. Grundsätzlich ist der Mix aus dienstlich gelieferter Kleidung und privater Kleidung nicht erlaubt. Es gibt aber definierte Ausnahmen, wie beispielsweise den dienstlich gelieferten Rucksack in Kombination mit Zivilkleidung oder zivile Motoradschutzbekleidung in Kombination mit dem Feldanzug. Ansich gelten diese auch wieder nur für An- und Abreise zum/vom Dienst.

F_K

Nochmal:

- SOLDATEN dürfen gemäß Anzugordnung kein "Univil" tragen, grundsätzlich nicht (Ausnahmen für Schutzbekleidung und ähnliches, siehe letzten Post).
- Zivile Vereine (hier RKs) können lustige "Wappen" haben, ein Wappen im Sinne militärischer Tradition (Wappenrolle) sind diese NIE
- Daher dürfen SOLDATEN (ggf. Reservisten im Dienstverhältnis) solche Wappen auch nicht an / auf der Uniform tragen.

... wenn Zivilisten (keine Soldaten) lustige Fantasiewappen auf Unterbekleidung drucken und tragen wollen - ist ein freies Land ...

Unproomn

Gut, dann frage ich konkret: Dürfen HSchKp ihren beorderten Reservisten solch ein Shirt mit Wappen auf dem Rücken drucken und diese das dann irgendwo in der Öffentlichkeit tragen? Immerhin ist das ja eine tatsächlich existierende Einheit.

Darf ich aus Punkt 3 folgern, dass diese Shirts dann eben NICHT im Dienst getragen werden dürfen (und sei es nur, wenn im Hochsommer beim abendlichen Beisammensein Anzugerleichterung angeordnet wird)?

F_K

Konkret:

- Wenn eine mil. Einheit (eigentlich Verband) ein "Wappen" haben möchte, ist dies adD zu beantragen und dann in die Wappenrolle einzutragen.
- Das Bedrucken von T-Shirts wird sicherlich NICHT aus Haushaltsmitteln zu bezahlen sein.
- Wappen auf T Shirts sind für Soldaten nicht zulässig (selbst wenn es ein dienstlich genehmigtes Wappen wäre, siehe Anzugsordnung).

... ja, in der Praxis gibt es ggf. Bekleidungsstücke mit Wappen, die auch getragen werden.

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