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Z/E Schein Übernahmegarantie ?=

Begonnen von airforce83, 01. Juli 2013, 20:12:55

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airforce83

Hallo

hab ne frage.

hab mich im öffentlichen dienst beworben und beginne ab 1.9. eine ausbildung in der verwaltung.

der bfd und die vormerkstelle sagten mir das man als saz12 mit e/z schein eine übernahmegarantie bei erfolgreicher prüfung
bei der jeweiligen behörde hat.

stimmt das?
kann mir einer das gesetzt dazu sagen wo das expliziet drin steht?

vielen dank
finde nämlich nix

Ralf

Was hat denn der Berater, der das gesagt hat, auf deine inhaltsgleiche Frage geantwortet?
Du hast doch sicherlich sowas hintergefragt?
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airforce83

hallo ralf ,

leider is das schon ein wenig her das war einmal ne info veranstaltung.
und einmal per telefon.

:)

hab leider nicht expliziet nach einem paragrafen gefragt

dacht vielleicht kennt sich hier jemand aus

da ich einen neuen bfd berater habe der leiter keine ahnung hat hoffe ich hier auf hilfe :)

Ralf

Schau mal im SVG 39 nach.
U.a.
Zitat"Die Inhaber eines Eingliederungsscheins, eines Zulassungsscheins oder einer Bestätigung nach § 10 Abs. 4 Satz 4 sind auf die nach § 10 Abs. 1 und 2 vorbehaltenen Stellen einzustellen, im unmittelbaren Anschluss an den Vorbereitungsdienst nach bestandener beamtenrechtlicher Laufbahnprüfung zu Beamten auf Probe zu ernennen und als Beamte oder dienstordnungsmäßig Angestellte anzustellen oder als Angestellte in das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, wenn sie die beamtenrechtlichen, dienstordnungsmäßigen oder tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllen. ..."

Die Frage ist halt, ob es auch genügend Stellen gibt.
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Ralf

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airforce83

http://www.buzer.de/gesetz/538/al0-17987.htm


Ohha

Da wurde was geändert dein Text ist der alte

Sehr ich das richtig das früher man auf Probe übernommen wurde
Und nun bei dem neuen Text man als Beamter auf Lebenszeit übernommen wird ?
Weil da steht

" auf unbestimmte zeit ";)


christoph1972

Zitat von: airforce83 am 02. Juli 2013, 06:53:09
http://www.buzer.de/gesetz/538/al0-17987.htm


Ohha

Da wurde was geändert dein Text ist der alte

Sehr ich das richtig das früher man auf Probe übernommen wurde
Und nun bei dem neuen Text man als Beamter auf Lebenszeit übernommen wird ?
Weil da steht

" auf unbestimmte zeit ";)



Nein, das Laufbahnrecht wird damit nicht ausgehebelt. Du erwirbst das Recht nach bestandener laufbahnrechtlicher Probezeit vom Beamten auf Probe zum Beamten auf Lebenszeit ernannt zu werden.

Freie Planstellen Deiner Behörde vorausgesetzt.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Nachtmensch

Laut Aussage des BFD müssen die Anwärter auf einer Vorbehaltsstelle in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden,  sofern gesundheitlich nichts dagegen spricht.  Deshalb sollte man sich genau überlegen ob man auf die Hälfte der sogenannten Abfindung verzichtet und den Z-Schein zieht oder sich auf eine freie Stelle bewirbt und dafür riskiert nicht übernommen zu werden. Da die Länder ja absolut pleite sind,  ist es möglich das einem nach dem Vorbereitungsdienst nur eine Angestelltenstelle angeboten wird.  Die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr bilden nur noch im Angestelltenverhältnis aus.

Aus meiner Sicht den Z-Schein nehmen und eine Beamtenstelle auf Lebenszeit haben. Die Chance ist sehr hoch eine Vorbehaltsstelle zu bekommen.

airforce83

genauso sah ich es ja auch
hab ja den Z schein.

also bin ich beamter auf lebenszeit direkt nach der ausbildung nachdem der amtsarzt das ok gegeben hat und bin nie beamter auf probe? :)

Nachtmensch

Du wirst mit Sicherheit auch Beamter auf Probe sein. Danach erst die Verbeamtung auf Lebenszeit bekommen. Dir ist nur sicher das du übernommen werden musst, nach bestehen der Ausbildung. Warum solltest vom Beamten auf Probe nicht zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden?

airforce83


KlausP

Zitat von: airforce83 am 02. Juli 2013, 09:51:38
Dann hätten die ja das gesetz so lassen können ?

Diese Frage kann Ihnen aber nur einer beantworten - der Gesetzgeber.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

christoph1972

Nöhö.

Wegen dem AGG und dazu ergangenen Urteilen wurde das (Beamten-)Laufbahnrecht geändert.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Aliki

Es kommt ja darauf an, was man im ÖD machen möchte.
Da Polizisten so gut wie überall noch als Beamte eingestellt werden und nach der Ausbildung ich glaube bis auf Berlin auch überall zu 100% übernommen werden, wäre es hierbei ja dann ,,rausgeschmissenes'' Geld den Z-Schein zu nehmen.

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