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Zahnschmerzen am Wochenende, wie nun weiter verfahren?

Begonnen von Gast08, 20. Juli 2018, 02:49:07

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Gast08

Guten Morgen liebe Community,
Derzeit plagt mich, dass ich ohne jegliche Ankündigung Zahn- bzw Zahnfleischschmerzen habe. Ich habe das Gefühl, dass meine Weisheitszähne hinten links mein Zahnfleisch aufreißen. Auch wenn ich bei der Marine bin, wurde bei der Untersuchung keinerlei Anlass gefunden diese zu entfernen.
Nun befinde ich mich in der ZAW. Heute ist mein freier Tag und bin nun zu Hause.
Mir ist bewusst, dass ich normalerweise die nächst-legende Kaserne aufsuchen muss für solche Angelegenheiten. Doch ich habe keinen Führerschein, sprich die Reise zur Kaserne (ca. 65 km entfernt) könnte sich als äußerst schwierig gestalten.
Könnte ich dort anrufen und nachfragen, ob ich hierbei einen zivilen Zahnarzt in meiner Umgebung aufsuchen kann?
Auch wenn dies jetzt kein richtiger Notfäll wäre?
Ich bekomme leider überhaupt kein Auge zu.

Ich danke euch zutiefst.

Ralf

Da gibt es doch auch ein kleines Merkblatt dazu, das während der GA ausgeteilt wird.

Und hier steht auch was: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,24465.msg219948.html#msg219948
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Helft mit, dass es so bleibt.

Gast08

Vielen Dank. Ich habe die nächst-legende Zahnarztgruppe angerufen. Sie meinten ich kann zum zivilen Arzt.
Dort bekomme ich eine Überweisung ausgestellt.
Ich habe auch alles wichtige aufgeschrieben wie auf dem Merkblatt beschrieben für die zivilen Zahnärzte.

InstUffzSEAKlima

Wichtig ist auch, dass der Zivilmediziner dich nicht einfach "krank schreiben" kann, wie er es bei einem zivilen Arebitnehmer machen kann. Wenn die Dienstfähigkeit nicht gegeben sein sollte, erhältst du in jedem Fall Unterlagen zu Vorlage beim TrArzt, der dann über das weitere Vorgehen und ggf. den Status heimkrank befindet. Allerdings hat da der Chef das letzte Wort bzw. kann dies aus dienstlichen oder Fürsorgegründen auch ablehnen.

KlausP

Zitat... Allerdings hat da der Chef das letzte Wort bzw. kann dies aus dienstlichen oder Fürsorgegründen auch ablehnen. ...

Nicht schon wieder! Der Chef kan da gar nichts "ablehnen". In der Vorschrift ist genau vorgegeben, wie da zu verfahren ist. Aber das haben wir nun schon x-mal durchgekaut.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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