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Zähne ziehen für eine Übung ja? nein? bzw. VJTF, NRF, etc.

Begonnen von HeerMarLuft, 13. Mai 2018, 09:22:35

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HeerMarLuft

Guten Tag Kameraden, ich habe vor kurzem den 90/5 Laufzettel für VJTF abgearbeitet, nun war ich beim Zahnarzt und dieser will das mir 3 Zähne gezogen werden. Kann ich dies ablehnen? Und wenn ja, was sind die folgen?  Denn ich bin nicht bereit mir Zähne ziehen zu lassen für eine Übung in der wir Panzer nach Norwegen verlegen. Da diese zähne gesund sind und ich auch keine Beschwerden habe frage ich euch als Kamerad wozu ihr mir raten würdet, und wie ihr handeln würdet.

Mit freundlichen Güßen

Euer Kamerad

Al Terego

Zitat von: HeerMarLuft am 13. Mai 2018, 09:22:35... Da diese zähne gesund sind und ich auch keine Beschwerden habe ...

Sorry, aber da passt doch was nicht. Irgendwas muss doch da sein, der Zahnarzt will Dir die Zähne doch nicht zum Spaß ziehen.

HeerMarLuft

Soweit ich weiß sollen mir zwo Zähne vorne gezogen werden, und ein Backenzahn. Für VJTF werden allerdings wie ich mitbekomme bei vielen zähne gezogen, ausschließlich Weisheitszähne.

KlausP

Ich würde mich weigern, mir gesunde Zähne ziehen zu lassen. Da dürfte mir der Zahnklempner schon die entsprechende sanitätsdienstliche Weisung zeigen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

tank1911

Für 90/5 Einsatz sind schon viele Weisheitszähne über die Wupper gegangen, um Ausfällen vorzubeugen...da gibt es wohl auch Weisungssicherheit. VJTF ist ja eine einsatzgleiche Verpflichtung mit entsprechendem EPV. Aber andere Zähne...da muss schon was faul sein (mit oder an den Zähnen).

Al Terego

Zitat von: HeerMarLuft am 13. Mai 2018, 09:55:27
Soweit ich weiß sollen mir zwo Zähne vorne gezogen werden, und ein Backenzahn.

Also Backenzahn würde ja auf Weisheitszahn hindeuten, dass wäre ja noch nachvollziehbar, aber Schneidezähne, da muss dann doch was mit den Zähnen sein. Was meinst Du denn mit "Soweit ich weiß"? Der Zahnarzt muss Dir doch erklärt haben, was er vor hat.

HeerMarLuft

Zitat von: KlausP am 13. Mai 2018, 09:58:33
Ich würde mich weigern, mir gesunde Zähne ziehen zu lassen. Da dürfte mir der Zahnklempner schon die entsprechende sanitätsdienstliche Weisung zeigen.

Was könnte mich denn erwarten wenn ich dies ablehne?

ulli76

Du bekommst keine Tauglichkeit für die Übung.

Aber der wird dir doch nicht einfach so Zähne ziehen wollen. Da muss doch irgendwas dran kaputt sein und zwar so, dass man es anders nicht beheben kann.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

HubschrauBär

Also grundlos wird der Zahnarzt keinen Zahn entfernen wollen.
Weisheitszähne wären eine Idee. Passt aber zu den Schneidezähnen nicht.

Hier würde ich nochmals das Gespräch mit dem Zahnarzt suchen und eine genaue Aufklärung einfordern.

Aus persönlicher Erfahrung: Wenn es wirklich medzinisch Notwendig ist (z.B. Zysten, etc) lieber früher als zu spät handeln.
Wenn hier etwas auf die lange Bank geschoben wird kann es z.B. dazu führen, dass am Ende großräumig Material im Kiefer entfernt werden muss.
Dazu kommt, dass die Versorgung mit Implantaten durch den Dienstherrn wirklich gut ist. Gegen geringfügige Zuzahlungen wird hier auch das best verfügbare Material verwendet.

Wie schon erwähnt wird eine stumpfe Verweigerung dazu führen, dass die Verwendungsfähigkeit nicht zuerkannt wird.
Sollte das ein langfristiges Problem sein, wird sich der DV Gedanken darüber machen müssen ob er den Dienstposten nicht besser mit jemand tauglichem besetzt.


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funker07

Für den BA 90/5 muss eine Dental Fitness Class erreicht werden, die besagt, dass innerhalb der nächsten Zeit (12 Monate?) kein zahnmedizinischer Notfall zu erwarten ist.
Wenn dafür die Zähne raus sollen, ist etweder etwas bereits jetzt nicht in Ordnung, dein Kiefer ist zu klein oder die Weißheitszähne beginnen das Zahnfleisch zu durchstoßen und damit eine Entzündungsgefahr zu werden.

Vor einigen Jahren haben wohl viele Zahnärzte die Weißheitszähne pauschal ziehen wollen, jetzt höre ich so etwas immer seltener.

Lass dir die Gründe nochmal erläutern, ggf kannst du dir eine Zweitmeinung holen, ansonsten würde ich dazu tendieren, dem Zahnarzt zu vertrauen - der hat schließlich Zahnmedizin studiert und wohl auch etwas Erfahrung auf seinem Gebiet.

Ob der Eingriff duldungspflichtig ist, können hier bestimmt einige beurteilen, ich bins nicht...auch, wenn ich aus dem Bauch heraus ja sagen würde.

LwPersFw

ZitatVor einigen Jahren haben wohl viele Zahnärzte die Weißheitszähne pauschal ziehen wollen, jetzt höre ich so etwas immer seltener.

Nicht haben wohl... sondern dies war "gelebte Praxis".

Mir wollte der Doc auch alle Weißheitszähne ziehen, nur weil ich in eine integrierte Verwendung in ein NATO-Land sollte...
Und dies obwohl ich keinerlei Probleme mit den Zähnen hatte... rein "vorbeugend".

Und anscheinend verfahren manche Zahnärzte immer noch so, ohne jede Differenzierung !

Ich habe mich dagegen gewehrt und habe trotzdem meine 90/5 bekommen.

Denn ... es ist ein Unterschied ob der Soldat z.B. in einen mehrmonatigen Dschungelkrieg in Afrika soll... z.T. Tage... Wochen...von einem vernünftigen Zahnarzt entfernt...

Oder eben, wie hier, nur zu einer Übung in ein NATO-Land mit hervorragender medizinischer Versorgung....für den absoluten
Zufall, dass ausgerechnet während der Übung die Weißheitszähne so sehr erkranken, dass sie entfernt werden müssen...

Niemand muss sich unter diesen Bedingungen gesunde Zähne "vorbeugend" ziehen lassen.

Und ich habe und würde es auch wieder auf eine Auseinandersetzung mit Zahnarzt und ggf. Chef ankommen lassen.

Denn für undifferenzierte Eingriffe in einen gesunden Körper gibt es, mit Ausnahme des Impfens und des Seuchenschutzes, keine Duldungspflicht.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Zitat... Niemand muss sich unter diesen Bedingungen gesunde Zähne "vorbeugend" ziehen lassen.

Und ich habe und würde es auch wieder auf eine Auseinandersetzung mit Zahnarzt und ggf. Chef ankommen lassen. ...

Genau das wollte ich mit meinem obigen Beitrag ausdrücken. Wenn mein Chef mir das befehlen wollte, würde ich den Beschwerdeweg bis zum Ende ausprobieren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

tank1911

Mich wundert es ein wenig, dass hier die ganze Zeit von einer Übung gesprochen wird. VJTF ist keine Übung. Klar stehen zunächst die multinational gemeinsamen Übungen wie Norwegen konkret im Vordergrund...aber die Soldaten der VJTF stehen bis Ende 2020 in fest definierten Rufbereitschaftszeiten als schnell verlegbarer Eingreifverband der NATO im Rahmen der NRF zur Verfügung und sind daher u.A. im Rahmen 90/5 so zu behandeln, dass es jederzeit egal wie lange und wohin "los gehen" kann. Ob das prophylaktische Zähneziehen richtig oder falsch ist, sollten die Fachleute vor eben genanntem Hintergrund beurteilen. Es gab immerhin auch schon Soldaten, die aufgrund von Zahnproblemen repatriiert wurden... 

LwPersFw

"
Zitataber die Soldaten der VJTF stehen bis Ende 2020 in fest definierten Rufbereitschaftszeiten als schnell verlegbarer Eingreifverband der NATO im Rahmen der NRF zur Verfügung und sind daher u.A. im Rahmen 90/5 so zu behandeln, dass es jederzeit egal wie lange und wohin "los gehen" kann."

D.h. die Soldaten gehen absehbar nicht in einen scharfen Einsatz wie z.B. Mali...
Sie üben und stehen "Stand by"... und das im NATO-Gebiet...

Also kein Grund "vorbeugend" in einen gesunden Körper einzugreifen.

Und sollte der TE kranke Zähne haben, muss er sowieso behandelt werden, unabhängig von der 90/5...

Und auch "die Fachleute" haben sich an den Artikel 2 Abs 2 Satz 1 GG zu halten. Die Einschränkungen für uns Soldaten sind da eng begrenzt.

"Der Soldat muss ärztliche Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen; das Grundrecht nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt. § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes bleibt unberührt. Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Behandlung ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflusst, so kann ihm eine sonst zustehende Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Behandlung, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten verbunden ist, eine Operation auch dann, wenn sie einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet. Ärztliche Untersuchungsmaßnahmen, die einer ärztlichen Behandlung oder einer Operation im Sinne des Satzes 6 gleichkommen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Soldaten vorgenommen werden. Nicht als ärztliche Behandlung oder als Operation im Sinne des Satzes 6 und nicht als Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit gelten einfache ärztliche Maßnahmen, wie Blutentnahmen aus dem Ohrläppchen, dem Finger oder einer Blutader oder eine röntgenologische Untersuchung."

Als ich den Zahnarzt damals darauf hingewiesen habe, war das Thema gesunde Zähne ziehen ganz schnell "nicht so gemeint" und vom Tisch.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

tank1911

ZitatD.h. die Soldaten gehen absehbar nicht in einen scharfen Einsatz wie z.B. Mali...
Sie üben und stehen "Stand by"... und das im NATO-Gebiet

Bei NTM von ein paar Tagen sollte man das schon anders sehen, sonst kann man das Ganze gleich sein lassen  :)

Ansonsten sehe ich das genauso mit den Zähnen, wenn halt nichts faul ist...

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