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Wohnsitz in der Kaserne melden?

Begonnen von PioMin, 16. Januar 2009, 19:29:48

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F_K

... ein SOLDAT ist gesetzlich verpflichtet sich an seinem Standort zu melden. BGB.

Endlich verstanden?


LuftwaffenSLD

Zitat von: F_K am 13. Dezember 2012, 20:19:16
... ein SOLDAT ist gesetzlich verpflichtet sich an seinem Standort zu melden. BGB.

Endlich verstanden?

Nö, nicht unbedingt im geschilderten Fall. Zum Beispiel für NRW gilt: Meldegesetz für das Land NRW, § 24 Abs. 1 & 2!!!

Endlich verstanden?

Weiß

#48
@F_K

"Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort" steht im BGB. Du kannst nicht einfach Paragraphen verdrehen und umformulieren. Das BGB regelt nicht das MeldeG
Ich hab zwar inzwischen auch eingesehen, dass die Rechtslage in den meisten Fällen eindeutig ist aber diese Rechtslage hat nichts mit dem BGB zu tun.
In keinem der Urteile wird dieser Paragraph als Grundlage für die Meldung herangezogen.
Die Meldung eines Wohnsitzes ob Haupt oder Neben ist durch das MeldeG geregelt und nicht durch §9 BGB.
Das wort "Wohnsitz" im BGB bezieht sich wie in einigen threads vorher akribisch auseinanderklamüsert wahrscheinlich nicht auf den Wohnsitz im Sinne des MeldeG.

@Andi
Ich habe überhaupt kein Problem damit meine Steuern zu bezahlen. Ich will meine Steuern aber dort bezahlen wo ich Wohne und nicht wo ich Arbeite/Diene.
Ich habe keinerlei persönlichen Bezug zu der Gemeinde in der ich Diene und verlasse auch nie die Kaserne aus privaten Gründen.
Es interessiert mich auch nicht ob der Gullideckel oder die Straße in dieser Gemeinde zuerst repariert wird sondern jener welcher vor meiner eigenen Haustür!


ZitatIch weiß nicht was in deiner Welt so los ist, aber in meiner erhält sich jede staatliche Struktur durch Steuern. Und die Erhebung eben dieser zum Selbsterhalt ist eines der unbestreitbarsten Rechte des Staates überhaupt. Und wie diese Steuern dann innerhalb der staatlichen Strukturen verteilt werden ist ebenfalls elementarer Bestandtel unseres Staatsaufbaus (föderales System) und damit direkt der freiheitlich demokratischen Grundordnung auf die du mal einen Eid geleistet hast.
Vielleicht solltest du deine leicht naiv anmutende Mentalität mal mit ein wenig Realismus anreichern.

Genau aus Deinen genannten Gründen bin ich mal stolz als Soldat mit Leib und Seele der Bundeswehr beigetreten. Die Bundeswehr denunziert sich aber leider selbst immer mehr zum Privatwirtschaftlichen Arbeitgeber und entwickelt sich in Richtung Söldnerarmee. Dass ist Realismus. Wer dass noch nicht mitbekommen hat ist vielleicht naiv und unreif aber bestimmt nicht ich.
Wenn man irgendeiner Sache erstmal mit einer gehörigen Protion Skepsis gegenübersteht ist dass für mein Verständnis genau dass Gegenteil von Naivität!


Edit:
Zitat deutlicher hervorgehoben.

Weiß

Übrigens an alle anderen die scheinbar nicht den ganzen Thread lesen.

Die einzigen Juristisch fundierten und Qualifizierten Antworten bis jetzt findet Ihr auf Seite 2. Besonders die von justice005 und spiritus und wolverine.

LuftwaffenSLD

Nachtrag: Auszug aus dem MG für das Land NRW (andere Bundesländer möge jeder selbst suchen)

§ 24 (Fn 9)
Beziehen einer Gemeinschaftsunterkunft
(1) Eine Meldepflicht nach § 13 Abs. 1 und 2 wird nicht begründet, wenn

1. ein Einwohner, ohne aus der bisherigen Wohnung auszuziehen, eine Gemeinschaftsunterkunft bezieht, um

a) Grundwehrdienst, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluß an den Grundwehrdienst, Wehrdienst als Soldat auf Zeit mit einer auf insgesamt nicht mehr als zwei Jahre festgesetzten Dienstzeit, Wehrdienst als Eignungsübender, Wehrübungen oder unbefristeten Wehrdienst,

b) Grenzschutzgrunddienst, Grenzschutzübungen, unbefristeten Grenzschutzdienst oder Vorbereitungsdienst als Polizeivollzugsbeamter des mittleren Dienstes im Bundesgrenzschutz oder

c) Zivildienst

zu leisten,

2. Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit mit einer auf insgesamt mehr als zwei Jahres festgesetzten Dienstzeit und Beamte des Bundesgrenzschutzes, soweit sie nicht zu dem Personenkreis nach Nr. 1 Buchstabe b gehören, aus dienstlichen Gründen für eine Dauer von bis zu 6 Monaten eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen und sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.

KlausP

In Mecklenburg-Vorpommern hat der § 24 Landesmeldegesetz folgenden Wortlaut:

Zitat§ 24
Ausnahmen von der Meldepflicht

(zu § 15 Melderechtsrahmengesetz)

Eine Meldepflicht wird nicht begründet, wenn

1. ein Einwohner, der für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht,

    a)   um Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1465) zu leisten,
    b)   um Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1346) zu leisten,
    c)   um eine Dienstleistung nach dem Soldatengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482) zu erbringen oder
    d)   um Polizeivollzugsdienst zu leisten,

2.  Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Beamte des Bundesgrenzschutzes aus dienstlichen Gründen für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen und sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

So,

stellen wir mal emotionslos fest, dass Wehrdienst nach Wehrpflichtgesetz, sowie Zivildienst AUSGESETZT ist.

Bleibt also der "normale" Soldatenfall:
- hier werden Kommandierungen zu (mehrmonatigen) Lehrgängen ausgenommen,
selbstverständlich meldet sich der Soldat an SEINEM Standort an, auch wenn er mehrere Monate auf Lehrgängen "anderswo" sein wird - dies begründet keine Ausnahme von der MeldePFLICHT.

justice005

Zitatstellen wir mal emotionslos fest, dass Wehrdienst nach Wehrpflichtgesetz, sowie Zivildienst AUSGESETZT ist.

Naja, dann müssen wir aber auch emotionslos feststellen, dass der freiwillig Wehrdienstleistende sehr wohl nach dem Wehrpflichtgesetz Wehrdienst leistet und daher nicht der Ummeldepflicht unterliegt.

Was in der ganzen Meldediskussion auch nicht berücksichtigt wird, ist die Tatsache, dass nicht jeder Soldat verpflichtet ist, in der Gemeinschaftsunterkunft zu leben. Wer zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft nicht verpflichtet ist, nutzt die Kaserne nur als Arbeitsplatz und unterliegt daher ganz bestimmt nicht der Meldepflicht.

Daher bezieht sich die Verpflichtung, sich an seinem Standort anzumelden, logischerweise nur auf Soldaten, die

- SaZ oder BS sind und
- jünger als 25 jahre sind und
- nicht von der Pflicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit sind.

Der § 18 Soldatengesetz (Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft) ist ein Bundesgesetz, welches auf gleicher Stufe mit dem § 9 BGB steht.

Was den verschwindend kleinen Rest betrifft, der noch übrig bleibt, beziehe ich mich auf die Ausführunge auf der vorherigen Seite.




KlausP

ZitatNaja, dann müssen wir aber auch emotionslos feststellen, dass der freiwillig Wehrdienstleistende sehr wohl nach dem Wehrpflichtgesetz Wehrdienst leistet und daher nicht der Ummeldepflicht unterliegt.

Genau. Und deshalb interessieren mich die Einlassungen des "Herrn" schon lange nicht mehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 23:49:53
Ich hab zwar inzwischen auch eingesehen, dass die Rechtslage in den meisten Fällen eindeutig ist aber diese Rechtslage hat nichts mit dem BGB zu tun.

Falsch, du willst dass sie damit nichts zu tun hat. ;)
Wie die Rechtslage ist habe ich doch schon geschrieben: Melderecht liegt (noch) in der Zuständigkeit der Länder, bis das Bundesmeldegesetz in Kraft tritt. Das BGB greift mit dem §9 in das Recht der Länder zur Regelung aber ein, indem es für Soldaten - also Personen in einem besonderen Dienstverhältnis des Bundes - eine Sonderregelung festlegt, deren Ausgestaltung allerdings wieder den Ländern obliegt.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 23:49:53
In keinem der Urteile wird dieser Paragraph als Grundlage für die Meldung herangezogen.

Das wäre auch herleitungstechnisch falsch, weil der jeweilige Paragraph des jeweilig geltenden Landesmeldegesetzes und die dazugehörenden Ausführungsbestimmungen hier die spezifischen Normen sind.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 23:49:53
Die Meldung eines Wohnsitzes ob Haupt oder Neben ist durch das MeldeG geregelt und nicht durch §9 BGB.
Das wort "Wohnsitz" im BGB bezieht sich wie in einigen threads vorher akribisch auseinanderklamüsert wahrscheinlich nicht auf den Wohnsitz im Sinne des MeldeG.

Doch natürlich und warum das so ist wurde von mir bereits genannt: "Kopfpauschale" für Erstwohnsitzgemeldete für die Kommunen. oder grober gefasst: Zuteilung von Steuermitteln aus der Einkommensteuer für Kommunen mit Bundeswehrstandorten.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 23:49:53
Ich habe überhaupt kein Problem damit meine Steuern zu bezahlen. Ich will meine Steuern aber dort bezahlen wo ich Wohne und nicht wo ich Arbeite/Diene.

Eben, du hast ein Problem damit deinen bürgerlichen Pflichten nachzukommen. Aber die idee "ich zahle Steuern nur wo ich will" ist natürlich total innovativ.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 23:49:53
Ich habe keinerlei persönlichen Bezug zu der Gemeinde in der ich Diene und verlasse auch nie die Kaserne aus privaten Gründen.
Es interessiert mich auch nicht ob der Gullideckel oder die Straße in dieser Gemeinde zuerst repariert wird sondern jener welcher vor meiner eigenen Haustür!

Das ist schön für dich, interessiert nur keine Sau.
Kannst ja der Stadt München Geld spenden. ;)

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 23:49:53
Genau aus Deinen genannten Gründen bin ich mal stolz als Soldat mit Leib und Seele der Bundeswehr beigetreten. Die Bundeswehr denunziert sich aber leider selbst immer mehr zum Privatwirtschaftlichen Arbeitgeber und entwickelt sich in Richtung Söldnerarmee. Dass ist Realismus. Wer dass noch nicht mitbekommen hat ist vielleicht naiv und unreif aber bestimmt nicht ich.
Wenn man irgendeiner Sache erstmal mit einer gehörigen Protion Skepsis gegenübersteht ist dass für mein Verständnis genau dass Gegenteil von Naivität!

Stimt, hast du total recht. Ich bin der Meinung der verwirrte Herr, der da in deinem Heimatbundesland neulich für die Ermordung eines Staatsanwalts im Gerichtssaal verurteilt wurde hat - bezogen auf seine Lebenssituation - ziemlich genau so argumentiert.

Aber Hauptsache du hältst dich noch für voll zurechnungsfähig. Klingt alles ziemlich pathologisch...

Gruß Andi
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

LuftwaffenSLD

Ein reales Beispiel, mit approximierten Zahlen:
Eigene Wohnung in Entenhausen, 3 Monate AGA (A-Dorf, GU),  3 Monate Stammeinheit (B-Dorf, GU) 2 Monate UL (C-Dorf, GU),3 Monate FL (D-Dorf, GU), 1 Monat Englisch (E-Dorf, GU), 5 Monate Fachlehrgang...

Wann muss sich hier der Soldat (SaZ 12) ummelden? Erstmal gar nicht!!! Quelle: Zitiertes Gesetz und Anruf beim Einwohnermeldeamt, als mich die Sachlage betraf.

Macht doch nicht immer alles so kompliziert.

justice005

Zitat(B-Dorf, GU) 2 Monate UL (C-Dorf, GU),3 Monate FL (D-Dorf, GU), 1 Monat Englisch (E-Dorf, GU), 5 Monate Fachlehrgang...

Das alles sind Kommandierungen und fallen daher aus der Diskussion sowieso raus...



Weiß

Zitat von: Andi am 14. Dezember 2012, 11:25:31
Doch natürlich und warum das so ist wurde von mir bereits genannt: "Kopfpauschale" für Erstwohnsitzgemeldete für die Kommunen. oder grober gefasst: Zuteilung von Steuermitteln aus der Einkommensteuer für Kommunen mit Bundeswehrstandorten.

Das ist die Begründung warum Gemeinden ein Interesse an Einwohnern mit gemeldeten Hauptwohnsitz haben. Aber nicht die für §9 BGB.
Du schmeisst einfach alles Durcheinander und suchst Dir hier und da das beste für Deine Argumentationskette zusammen und bringst es miteinander in Verbindung.

(das nennt man übrigens "Falsche Argumente Taktik" aus dem Buch "Verbotene Rethorik") ;-)

Ich halte mich im übrigen selber für extrem Zurechnungsfähig! Wenn ich dass Bußgeld bezahlen muss, dann bezahl ich dass auch und werde meinen Hauptwohnsitz auch brav ummelden.
Aber nicht bevor nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Danke übrigens für die Beleidigung weit unter der Gürtellinie! Mich jetzt mit jemanden zu vergleichen der Staatsanwälte umbringt ist ein wenig übertrieben. Aber sei es drum.
Es ist jetzt Wochenende und ich hab ehrlich gesagt keine Lust mich hier beschimpfen zu lassen. 



justice005

ZitatDu schmeisst einfach alles Durcheinander und suchst Dir hier und da das beste für Deine Argumentationskette zusammen und bringst es miteinander in Verbindung.

Dazu neigt er gelegentlich... ;)

@ weiß:

Jetzt mal Butter bei die Fische:

1a)Wie alt bist du?
1b) Hast Du eine oder mehrere Wohnungen, wenn ja wo?
1c) Wohnst du in der Kaserne?
1d) Wo bist du bisher gemeldet?
1e) In welchem Bundesland spielt das ganze?

2a) Wie ist der Stand des Bußgeldverfahrens? Gab es schon einen ablehnenden Widerspruchsbescheid mit Begründung?
2b) Läuft die Rechtsmittelfrist noch?


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