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Wiedereinstieg nach Dienstunfähigkeit

Begonnen von Hans Wurst, 16. Mai 2017, 09:27:55

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Hans Wurst

Guten Morgen,

Zu meiner Person:

01.10.2012 bei der Bundeswehr angefangen (SaZ4) als Fallschirmjäger.

01.12.2015 Entlassung aus der Bundeswehr aufgrund von Dienstunfähigkeit.

Mittlerweile mache ich eine Ausbildung im Bereich der Logistik und besuche eine Abendschule an der ich mein Fachabitur nachhole.

Mittlerweile überlege ich natürlich wo ich nach meiner Ausbildung verbleibe.
Ich mochte die Bundeswehr immer, Fallschirmjäger war allerdings das falsche auf Dauer.
Ich hätte Lust im Fachdienst im Bereich der Logistik zu arbeiten.

Wie stehen die Chancen wenn man dienstunfähig war?
Hat jemand einen ähnlichen Werdegang ?
Erfahrungen ?

Danke



dunstig

Nunja, solange der Grund für die Dienstunfähigkeit besteht, wird das nichts mit einer Einstellung.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Da man als DU nur entlassen wird, wenn es in der Bundeswehr keine Verwendung gibt, die man noch ausführen kann, sehe ich die Chancen schlecht. Sie wollen mir doch nicht weismachen, dass die Einschränkungen, die zu Ihrer DU führen, in etwas mehr als einem Jahr auf wundersame Art verschwunden sein sollen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hans Wurst

Zitat von: KlausP am 16. Mai 2017, 09:34:42
Da man als DU nur entlassen wird, wenn es in der Bundeswehr keine Verwendung gibt, die man noch ausführen kann, sehe ich die Chancen schlecht. Sie wollen mir doch nicht weismachen, dass die Einschränkungen, die zu Ihrer DU führen, in etwas mehr als einem Jahr auf wundersame Art verschwunden sein sollen.

Das Problem besteht nicht mehr, es war übrigens ein psychischer Grund und kein physischer. Dieser entstand durch die damaligen Verwendung

Hans Wurst

Was ich vergessen habe, eine erneute Bewerbung wäre erst für 2019 geplant.

Andi8111

Offenbar war der beratende Arzt aber der Meinung, dass Sie Verwendungsübergreifend nicht mehr einsetzbar sind, sonst wäre dem DU nicht stattgegeben worden, sondern eine Versetung auf einen anderen DP erfolgt. Grundsätzlich sehe ich das Problem im Folgenden: Wenn ein Mannschaftssoldat bei dem Aufgabenspektrum das erwartbar sein sollte, bereits aus psychischen Gründen ausfällt, ist er für keine höhere Laufbahn geeignet. Ausbildungskosten und Mühen des Bundes sich viel zu umfangreich um am Ende wieder einen ins DU zu schicken. Kein Gutachter würde ausschließen, dass es nochmal passiert.

KlausP

Dann bewerben Sie sich eben nächstes Jahr und Sie werden erfahren, ob die BW Sie wieder haben will. Ich vermute aber, dass Sie mit dieser Vorgeschichte nicht eingeladen werden. Das ist aber nur meine persönliche Meinung, die Entscheidung liegt dann beim medizinischen Dienst das KC.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Das wird schwierig. Wäre es jetzt z.B. das Knie aufgrund des Infanteristendaseins gewesn, was etwas lädiert war- ok. Ist halt mit Ruhe ausgeheilt.
Psychische Geschichten sind ja eher mal verwendungsübergreifend.
Hast du denn wenigstens eine Therapie gemacht wo am Ende irgendwas von "Problem behoben, Patient stabil" steht?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Mason2013

Moin,
Ich weiß aus eigener Erfahrung das es sehr wohl möglich ist.
Lg

Ralf

Zitat von: Mason2013 am 25. Mai 2017, 19:48:51
Moin,
Ich weiß aus eigener Erfahrung das es sehr wohl möglich ist.
Lg
Ach so, du hattest genau den selben Grund wie der TE und identische Behandlungen etc.  ::)
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Verteidiger

Probieren Sie es doch aus. Mehr als ablehnen kann die Bundeswehr nicht.

Mason2013

Ich war genau wie er Dienstunfähig wegen Psychischer Gründe. Bin jetzt seit drei Jahren wieder dabei. Geh zum karriereberater, der wird dir erklären wie du vorgehen kannst.

Andi8111

Sagt ja keiner, dass die Einstellungsbehörde nicht auch einmal Fehler macht.


Andi8111

Warum glauben eigentlich Fachfremde immer, alles besser zu wissen?
Die Definition von "Dienstunfähig" umschreibt die Verwendungsunfähigkeit auf IRGENDEINEM Dienstposten in der Bundeswehr auf Dauer.
Also man kann innerhalb der Streitkräfte NICHTS tun und das auf DAUER. Wenn abzusehen ist, dass der Zustand, der fraglich zur DU führen soll, innerhalb einer gesetzten Frist, das können mitunter 4 Jahre sein, innerhalb der Dienstzeit abzustellen ist und der Soldat wieder in den Dienst eingegliedert werden kann, ist KEIN DU Verfahren einzuleiten.

Also entweder waren Sie nie DU oder die Einstellungsbehörde hat einen Fehler gemacht.

So einfach ist das. Und Ihre unqualifizierten Beiträge lassen mich wahrlich lachen.

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