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Wiedereinsteller (widerruf)

Begonnen von lost, 09. Juli 2011, 20:48:40

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lost

Hi Leute,

ich war von 06-08 in der Bundeswehr und habe mich im Oktober 2010 nochmal beworben, und wurde auch genommen.
Meine erste Dienst Woche habe ich schon hinter mir wurde am 04.07.2011 wieder eingestellt. (SaZ 08) Nun meine Frage kann ich das Widerrufen?
In einer Belehrung von der Bundeswehr steht , das ich 6 Monate Probezeit habe und noch kein SaZ bin erst nach den 6 Monaten. drunter steht :
Das ich nach meiner Ernennung zum Soldaten auf Zeit das ganze nicht mehr widerrufen kann. Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich das ganze in den 6 Monaten Probezeit noch abbrechen kann oder nicht!!
Der hintergrund meine Frage ist der, das ich mir doch nicht mehr so sicher bin ob ich das möchte!

vll könnt ihr mir ja helfen?!

Ralf

Wenn du eine Widerrufsverpflichtungserklärung abgegeben hast (und so sieht das aus wie du das schreibst) kannst du machen: ja.
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lost

#2
hi erstmal danke für deine Antwort,
ich schreibe jetzt mal genau hin was auf meinem Zettel steht.



Mir ist bekannt, das ich zunächst für eine Dienstzeit von 6 Monaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit
berufen werde und dass diese Dienstzeit bei Bewährung auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt wird. Der Festsetzung kann
ich nicht mehr widersprechen.

Mit ist (ferner) bekannt, dass ich nach meiner Ernennung zum Soldaten auf Zeit die Verpflichtungserklärung  nicht mehr
widerrufen kann und auf Antrag nur dann vorzeitig entlassen werde, wenn für mich das Verbleiben im Dienst wegen
persöhnlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besonder Härte bedeuten würde.
Im Übrigen ist mir bekannt, das die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit auf Antrag nur verkürzt werden kann,
wenn dies im dienstlicher Interesse liegt.

KlausP

Steht da was von "widerrufliche Verpflichtungserklärung"? Wenn ja, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Wenn nicht, könnten Sie noch vor Ihrer Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ erklären, dass Sie nicht SaZ werden wollen.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

lost


widerrufliche Verpflichtungserklärung steht da nicht auf meinem Zettel, da steht
Verpflichtungserklärung
bei der Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit

das bedeutet also das ich mich noch in den 6 Monaten Probezeit noch entscheiden kann oder?

Mein problem ist das ich mir total unsicher bin es ist ein hin und her in meinem Kopf seit diesem Montag als ich meinen
Dienst angetreten hab. Kann kaum schlafen, essen oder sonstiges.




KlausP

Nein, können Sie nicht, jedenfalls nicht, wenn Sie schon in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen worden sind. Nur der Dienstherr könnte Sie innerhalb der 6 MKonate entlassen, wenn Sie die Erwartungen nicht erfüllen. Das ist mit diesem Satz gemeint:

ZitatMir ist bekannt, das ich zunächst für eine Dienstzeit von 6 Monaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit
berufen werde und dass diese Dienstzeit bei Bewährung auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt wird. Der Festsetzung kann
ich nicht mehr widersprechen.

Wenn Ihre SaZ-Ernennung in dieser Woche schon stattgefunden hat, dann war es das.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

lost

Ich wurde noch nicht in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, soweit ich weis macht das doch der Chef des Standortes oder?
und bei dem war ich noch nicht.

KlausP

Ich weiss nicht, in welcher Einheit Sie Dienst leisten. Im Allgemeinen macht das der Bataillonskommandeur.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

lost

Ich danke ihnen für ihre Antworten,
ich werde morgen heute und morgen nochmal darüber nachdenken und mich dann entscheiden.
Bei dem Bataillonskommandeur war ich noch nicht,
also hätte ich ja noch die Möglichkeit Auszusteigen wenn ich das möchte.
danke nochmal für die Antworten

KlausP

Wenn Sie sich gegen den Dienst bei der Bundeswehr entscheiden, sollten Sie sich Montag früh umgehend um einen Termin bei Ihrem Spieß und/oder Ihrem KpChef kümmern.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Na, da haben wir ja mal wieder einen, der unbedingt zur Bw zurück wollte, das EFV erfolgreich absolviert hat, und dann nach der ersten Woche Zweifel bekommt, ob die Bundeswehr das Richtige für ihn ist.

Irgendwie, scheint mir, dass es doch möglich sein müsste, diese unsicheren Kantonisten beim EFV auszusortieren...

Ralf

Was ist EFV?
Ich kenne die EVF=Eignungs- und Verwendungsfeststellung.
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ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

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gert79

hey Leute , mir gehts genauso , ich würde auch wieder raus wollen ! Bin ab 4.7.2011 wieder dabei , aber ich hab gemerkt das ich echt zu alt bin für die ganze Schei...e !!! (31)

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