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Welche Fahrzeuge mit welcher FS-Klasse?

Begonnen von SHVGmbh, 19. Juli 2006, 12:12:42

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SHVGmbh

Tach zusammen!

Eigentlich wollt ich nur mal wissen mit welcher Führerschein Klasse ich welche Fahrzeuge des Heeres fahren darf!
Und überhaubt: Der "zivile" Führerschein gilt beim Bund wahrscheinlich gar nicht oder?

Es wäre hilfreich wenn ich dazu ein Link bekäme etc.

Vielen Dank im vorraus

MFG
SHVGmbh

schlammtreiber

Zitat von: SHVGmbh am 19. Juli 2006, 12:12:42
Eigentlich wollt ich nur mal wissen mit welcher Führerschein Klasse ich welche Fahrzeuge des Heeres fahren darf!

Klasse F beispielsweise für Kettenfahrzeuge (wenn ich mich recht erinner) und BCE entsprechend für Radfarhzeuge mit Anhänger usw

ZitatUnd überhaubt: Der "zivile" Führerschein gilt beim Bund wahrscheinlich gar nicht oder?

Das ist richtig. Du musst einen militräischen FS machen, allerdings: wenn Du z.B. schon den zivilen BCE hast und brauchst den militärischen, dann musst Du ihn nicht komplett neu machen sondern es gibt einen sog. "Umsetzerlehrgang", eine kurze Einweisung in die Skurrilitäten militärischer Fahrgewohnheiten.

Wusstest Du, daß man nur mit Einweiser rückwärts einparken darf, und der Einweiser dabei eine Warnweste tragen muss?  ;D

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mailman

G gibts noch für Radpanzer glaub ich

Und dann gibts noch was für Krane

SHVGMbh


Huey

Du solltest als Führerscheininhaber eigentlich wissen, was sich hinter den Klassen verbirgt:

A1: Motorrad mit Leistungsbeschränkung (bis 34 PS)
A: Motorrad
B: Auto
C: LKW
D: Omnibus
E: Anhänger für die jeweilige Klasse (also BE=Auto und Anhänger...)
F: Kettenfahrzeuge
M+L: Landwirtschaftliche Maschinen und Baugeräte.


Du darfst bei der Bw erst einmal gar nichts fahren.

Du musst eine Einweisung auf die Typenklasse machen:
Das bedeutet, das du einen "Kurzlehrgang" von meist 1 Woche machen musst, in dem kurz auf das wesentliche des milit. Verkehrs eingegangen wird.

Danach darfst du-nach entsprechender Einweisungs-und Überprüfungsfahrt auf dem jeweiligen Fahrzeug-dieses bewegen.

Das bezieht sich aber nur auf die Klassen, die du bereits zivil hast.


SHVGmbh

Danke bis hierhin!

Eins noch: Ich besitze die klassische Variante des zivilen Führerscheins sprich die Klassen M, L, B.

Welche Fahrzeuge der Bundeswehr dürfte ich demnach, nach der militärischen Einführung, fahren?

Für diese Fahrzeuge wäre dann ein Link für entsprechende Daten zum Vorteil...

Danke euch im Vorraus

mailman

Ohne Einweisung darf man meines Wissens die Fahrzeuge des Fuhrparkservice fahren (also Opel Astra Smart usw)

Mit Einweisung und B-kurz darfst du dann solche Sachen wie Wolf und VW Bus fahren.

SHVGmbh

Ein bissel mager an Informationen!

Aber trotzdem vielen Dank euch allen!

Wenn ihr mir doch noch mehr Informationen geben könnt bin ich jederzeit erfreut darüber!

Hilfreich wären mir im jedenfalle ein paar Links da ich mit diesen Informationen arbeiten muß...

SHVGmbh

Nabend zusammen!

Ich wirbel das Thema nochmal auf da wir in meinem Bekanntenkreis uns nicht einigen können und brauchen jetzt eure eindeutige Hinweise:

Wer die FS Klasse B besitzt darf nach der kurzen Einführung folgende Fahrzeuge fahren:

VW Iltis
Wolf gl

usw. halt alle Fahrzeuge die die Marke von 3,5 t nicht übersteigen...

Ist das korrekt?
Ich brauche richtige Daten als Beweis...

VIELEN DANK IM VORRAUS

BPz M88

Mit Fahrerlaubnisklassen der Bw verhält es sich genauso wie mit den "zivilen" Fahrerlaubnisklassen "neu".

hier mal ein link: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm

Ausbilder

Na, so ganz richtig ist das nicht. Nur weil jemand einen FS B hat, darf er noch lange nicht alles fahren.

Fakt ist, dass ein ziviler "B" Dich maximal dazu berechtigt, die mittlerweile in der Bundeswehr vorhandenen Fahrzeuge des Fuhrparkservices zu fahren (Opel, Ford, Skoda, VW......) - das mittlerweile auch ohne militärischen FS.

Um ein nicht handelsübliches Kfz wie z.B. einen Wolf zu fahren, brauchst Du neben dem militärischen Führerschein zusätzlich eine Einweisung auf dieses Kfz.
Heißt: wenn Du den FS B beim Bund machst, jedoch nur auf VW-Bus, Astra und Golf geschult wurdest, bewegst Du niemals einen Wolf, sondern nur die anderen Kutschen.

Also: für jedes Fahrzeug muss zum einen die Fahrerlaubnis gemacht sein und zum anderen eine Einweisung erfolgen.

Wer bspw. den FS F für Kettenfahrzeuge macht, darf auch nicht  "einfach so" jeden Panzer bewegen.

BPz M88

#11
Habe mich unglücklich ausgedrückt ???

Die Fahrerlaubnisklassen der Bw entsprechen den FE-Klassen zivil "neu"  entsprechend der Beschaffenheit der Fahrzeuge hinsichtlich,Gewicht, Ausführung/Typ usw.
Die Bw hat auch einige zusätzliche FE-Klassen wie z.B. F (KettenFz) oder G (gepanzerte Rad-Fz)

Wie Ausbilder schon richtig schrieb, heißt es nicht, wenn du einen ziv. Führerschein hast, daß du nun alle Fahrzeuge der Bw dieser Klasse bewegen darfst.
Grundsätzlich muß jeder Kraftfaher eine Fahrerlaubnis der Bw der jeweiligen FE-Klasse besitzen um Bw-Fz fahren zu dürfen (Ausnahme "B-FO" Ausbildung und Einweisung auf
Fuhrparkservice-Fz).
Zusätzlich erfolgt auf jeden Fz-Typ eine theoretische und eine praktische Einweisung mit anschließender Überprüfung durch einen Fahrlehrer bzw eines Kraftfahrfeldwebels.

gecon

Zitat von: Ausbilder am 26. August 2006, 22:53:57
Wer bspw. den FS F für Kettenfahrzeuge macht, darf auch nicht  "einfach so" jeden Panzer bewegen.

Wäre schon lustig wenn man auf nem Wiesel den Führschein gemacht hat und dan PzH2000 fahren darf.

Zum Thema:

Generell musst du selbst wenn du im Zivilen meinet wegen alle Führscheine hast - diese ggf. noch einmal extra für die Bw machen.

B wird mittlerweile an den Standorten selbst durch einsprechend Ausgebildete Leute ausgebildet - evtl. brauchst du dann nur noch auf einzelne Fahrzeuge eine extra Einweisung und Überprüfung - dies ist dann aber Standortmäßig geregelt - zum Beispiel durften in Schwarzenborn zwar mit Bw-B Klein-Kfz bewegt werden, aber für Mehrsitzer wie Sprinter, Vito, etc. wurde Aufgrund der Unfallhäufigkeit vom Technischen Offizer eine extra Einweisung und Überprüfung befohlen.

C+CE werden in der Regel in Fahrschulen der Bw ausgebildet und du darfst dann nur den LKW fahren auf dem du die Einweisung bekommen hast, für alle anderen brauchst du eine extra Einweisung und Überprüfung.

C1 + C1E das gleich wie bei C+CE

A auch auf extra Fahrschulen (beinah unmöglich dort einen Platz zu bekommen)

F Kettenfahrzeuge ist noch einmal in extra Gewichtsklassen unterteilt, machst du zum Beispiel Fahrschule auf einer PzH darfst du nach entsprechender Einweisung und Überprüfung eigendlich alles fahren was Ketten hat - da sie in der höchsten Gewichtsklasse ist. Machst du dagegen auf Wiesel, welcher in der niedrigsten Gewichtsklasse ist wirds schon dünner. Grundsätzlich kann man sagen, Gewichtsklassen abwerts darfste fahren - aufwährst brauchste nur nach neuem Führerschein für die entsprechende Gewichtsklasse.

G Gepanzerte Radfahrzeuge - zum Beispiel Fuchs, gehört zu F dazu.

D - Bus logischerweise auch nach extra Führschein.

gecon

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