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Vorsicht bei Anwartschaftsversicherungen!

Begonnen von Richie1985, 17. November 2016, 15:09:55

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Richie1985

Hallo Kameraden,

Da es immer wieder Thema ist für angehende Soldaten, habe ich mich entschlossen hier heute meine, leider negativen, Erfahrungen mal mitzuteilen.

Ich habe mich heute mit meinem persönlichen Versicherungsberater zusammengesetzt zwecks der anstehenden Anwartschaft und der Pflegepflichtversicherung. Leider war mein Vertreter nicht sehr gut informiert, was die ganze Thematik angeht. Speziell das Thema Anwartschaft musste ich ihm mehr oder weniger erläutern. Zuerst wollte er mir weis machen, dass die kleine Anwartschaft den Gesundheitszustand nicht konserviert, das tue nur die Große! Weiterhin könne man nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung später in die Große wechseln. Soweit so schlecht! Außerdem hatten die Angebote über die kleine und große Anwartschaft einen ungewöhnlich hohen Preis. Die kleine sollte 28€ kosten, die Große satte 102€ (jeweils inkl. PPV). Nach näherem Betrachten der Vertragsunterlagen habe ich dann gesehen, dass es sich gar nicht um eine reine AWV gehandelt hat, sondern um eine Restkostenversicherung für Beihilfeberechtigte. Das habe ich ihm dann auch erstmal so erklärt und er ist ohne Unterschriften wieder gegangen. Besorgniserregend war dann im Gesprächsverlauf, dass er das wohl so schon einigen Soldaten verkauft hat.
Es ist wohl auch bei vielen Versicherungsberatern/verkäufern weiterhin der Irrglaube vertreten, dass man als Soldat Beamter ist. Ich musste ihm auch erklären, dass ich bei Dienstantritt kein "Beamter auf Probe" bin, sondern "Eignungsübender" und auch noch kein Zeitsoldat...

Also man muss echt sehr vorsichtig sein, weil es eben sehr speziell ist, was man als Soldat an Versicherungen braucht. Im Zweifelsfall den Unterricht nach Dienstantritt abwarten und sich dort von den Spezialisten beraten lassen.

Auf dem Infoblatt stand außerdem auch, dass man als Eignungsübender noch gar keine AWV abschließen kann, sondern erst, wenn man den Status SAZ hat. Dieses Blatt hatte sich mein Vertreter offensichtlich auch nicht richtig durchgelesen  ::) Er redete auch immer davon, dass man eine Anwartschaft haben MUSS. Natürlich ist es ausdrücklich zu empfehlen, aber eben kein MUSS!

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sollte ich natürlich auch abschließen, ich habe mich aber erstmal dagegen entschieden, weil ich schon eine BU-Versicherung habe und ich die ersten 2 Jahre sowieso nur innerhalb Deutschlands auf den Laufbahnlehrgängen bin und nicht in den Einsatz gehe, wo ich mit Kriegsverletzungen rechnen müsste. Sollte ich also nun in diesen ersten beiden Jahren aus irgendwelchen Gründen dienstuntauglich werden, würde meine "normale" BU ja einspringen. Korrigiert mich hier bitte, wenn ich falsch liegen sollte. So habe ich das jedenfalls meinem Berater auch klar gemacht, dass da für mich momentan noch kein Bedarf besteht.

Ich kann nur jedem empfehlen, sich an Versicherungsberater zu wenden, die auch tagtäglich mit Soldaten zu tun haben und wissen was man braucht, haben MUSS/SOLLTE!

MkG
Daniel


N0rdlicht

Das mit der BU ist leider nicht richtig. Die Hürde zur DU ist niedriger als die zur BU. Das bedeutet, wenn Ihnen eine DU bescheinigt wird, heißt es nicht, dass Sie auch BU sind. Als Beispiel: Sie sind Personalfeldwebel (nur angenommen) und können aufgrund einer Erkrankung keine körperliche Belastung ausführen. Daraufhin wird Ihnen eine DU bescheinigt. Die BUV guckt sich Ihren Fall an und erkennt, dass Sie den Beruf des Soldaten nicht mehr ausführen können. Stellt jedoch im Anschluss fest, dass Sie durch Ihre Kenntnisse als Personalfeldwebel in einem Unternehmen noch in der Personalabteilung arbeiten können. Somit sind Sie nicht BU.

Was ich jedoch nicht weiss, aber das kann bestimmt einer der Profis hier sagen, was ist wenn der Grund der zur DU führte so groß ist, dass eine BU gerechtfertigt wäre? Zahlt dann auch die BU oder spielt die BU aufgrund des Dienstverhältnisses garkeine Rolle?

Richie1985

Also ich habe meinen Berater da heute auch nochmal drauf angesprochen und er meinte, dass die BU ja immer den aktuellen Beruf absichert. Heißt also: Wenn ich meinen aktuell ausgeübten Beruf, in dem Fall Soldat, nicht mehr machen kann, zahlt die BU...

In meinem Fall: gelernter Elektroinstallateur geht in den Fachdienst Elektrotechnik bei der Marine

N0rdlicht

Wenn das so ist, mag das okay sein. Ich würde jedoch selber nochmal in die Bedingungen gucken, ob sich da nicht noch irgendein Nebensatz versteckt.

Richie1985

Diese BU habe ich schon seit 2002 (Beginn meiner Ausbildung). Muss ich mal in meinen Unterlagen gucken, was ich da noch finde...

wolverine

Das ist doch der Kern der ganzen Diskussion: Grundsätzlich ist man als erwachsener Mensch selbst dafür verantwortlich, welche Verträge man schließt. :-\ Es gibt nicht pauschal den allein seligmachenden "guten" Vertrag. es kommt doch immer auf die Bedingungen, Kosten und Ausschlüsse an. und nicht zuletzt auf das eigene Sicherheitsbedürfnis.
Eine Versicherung, die für mich gut erscheint, kann einem anderen zu teuer oder zu wenig umfangreich sein. Und wenn ich meine, dass der Berater ein Depp ist, muss ich mir einen neuen suchen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

LwPersFw

Zitat von: Richie1985 am 17. November 2016, 17:32:56
Also ich habe meinen Berater da heute auch nochmal drauf angesprochen und er meinte, dass die BU ja immer den aktuellen Beruf absichert. Heißt also: Wenn ich meinen aktuell ausgeübten Beruf, in dem Fall Soldat, nicht mehr machen kann, zahlt die BU...

In meinem Fall: gelernter Elektroinstallateur geht in den Fachdienst Elektrotechnik bei der Marine


Genau das ist DAS 1. entscheidene Merkmal was eine DUV/BUV aufweisen muss :

Es ist die bei Eintritt der DU/BU ausgeübte Tätigkeit/Beruf versichert.
Besteht die Versicherung auf Angabe einer Berufsbezeichnung..."Soldat" angeben.

2. ergänzendes Muss-Merkmal :

Der Vertrag enthält keine "Verweisungsklausel" im "Kleingedruckten" !

Diese Klausel besagt...vereinfacht... ist der Versicherte noch in der Lage in einer anderen Tätigkeit/Beruf zu arbeiten  und die Versicherung kann ihn z.B. darauf verweisen, dass er nach ärztlicher Einschätzung, nach Entlassung als Soldat, noch als Lagerarbeiter tätig sein könnte...

...ist die Versicherung leistungsfrei !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Richie1985

Ich habe nochmal die Bedingungen gelesen und dort steht:

Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?

1. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachgewiesen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübten Beruf auszuüben, keine andere Tätigkeit konkret ausübt, die der bisherigen Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht und eine zumutbare Umorganisation des Betriebes (bei Selbstständigen) bzw. eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes nicht möglich ist.

2. Wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachgewiesen sind, außer Stande ist, ihren bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübten Beruf auszuüben, keine andere Tätigkeit konkret ausübt, die der bisherigen Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht und eine zumutbare Umorganisation des Betriebes (bei Selbstständigen) bzw. eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes nicht möglich ist, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit.

3. Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus, und werden später Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, so kommt es bei der Anwendbarkeit der Absätze 1 und 2 darauf an, dass die versicherte Person außer Stande ist, eine Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Unter dem Punkt: Wann zahlen wir nicht, steht in Kurzform: Bei vorsätzlichen und absichtlich herbeigeführten Verletzungen und aktive Teilnahme am Kriegsgeschehen. Wohl aber, wenn man sich aufgrund von geistigen Störungen selbst verletzt. Aber ich denke, diese Klauseln haben alle normalen BU-Versicherungen...




Ich habe jetzt natürlich nur das abgeschrieben, was mMn Relevanz hat... Interessant ist ja die Stelle mit der "bisherigen Erfahrung, Ausbildung und bisheriger Lebensstellung"!!

Eine konkrete Verweisungsklausel habe ich nicht in den Unterlagen gelesen.


Für mich sieht das ganze so aus:
-der aktuell bei Versicherungsfall eingetretene Beruf ist abgesichert
-aus dem Passus mit der Lebensstellung muss die andere ausgeübte Tätigkeit vom Verdienst her dem entsprechen, was vorher verdient wurde.

Oder wie ist das mit der Lebensstellung zu interpretieren?

Vielen Dank im voraus für eure Einschätzungen, aber ich werde das natürlich auch noch mal mit meinem Versicherer durchsprechen. Ist nur vorteilhaft noch ein paar andere Meinungen zu hören  ;)

LG
Daniel

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