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Vorgesetztenverordnung und Eignungsübende

Begonnen von Arabascan, 18. März 2017, 10:03:50

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Arabascan

Guten Tag!
Ich hätte eine Frage, die sich auf einen Grundausbildungszug bezieht, in dem Eignungsübende und 'reguläre' Rekruten (SaZ) gemeinsam ausgebildet werden. Ist es in so einem Zug rechtens, dass ein Eignungsübender mit dem Dienstgrad Feldwebel oder höher einem Rekruten (Soldat/Jäger/ähnliches) Befehle erteilt? Und egal ob ja oder nein: Durch welches Gesetz genau ist dieses festgelegt?

Ich vermute, dass noch kein Befehlsgewalt vorliegt, da beide die gleiche Zeit in der Bundeswehr sind und aus diesem Grund noch kein Vorgesetztenverhältnis besteht, habe dazu aber noch nicht den passenden Gesetzestext gefunden.
Vielen Dank im Voraus!

CIRK

Na ja, grundsätzlich kann ein Eignungsübender gem. Paragraph 4 der VVO sehr wohl Vorgesetzter sein.

F_K

VorgV ist die richtige Abkürzung der Vorgesetztenverordnung.

Die Paragraphen 4, 5 und 6 können zur Anwendung kommen.

Andi

Zitat von: CIRK am 18. März 2017, 10:09:24
Na ja, grundsätzlich kann ein Eignungsübender gem. Paragraph 4 der VVO sehr wohl Vorgesetzter sein.

Wieso kann? Er ist es?
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KlausP

Sind Sie Soldat? Dann sollten Sie aber schon über die Vorgesetztenverordnung unterrichtet worden sein, das ist eines der ersten Themen in der Grundausbildung.

ZitatIch vermute, dass noch kein Befehlsgewalt vorliegt, da beide die gleiche Zeit in der Bundeswehr sind und aus diesem Grund noch kein Vorgesetztenverhältnis besteht, habe dazu aber noch nicht den passenden Gesetzestext gefunden.

Da werden Sie auch nichts finden, weil die geleistete Dienstzeit nirgends in der VorgV erwähnt ist. https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/svorgesv/gesamt.pdf
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KillBurn93

Normalerweise sind Lehrgangsteilnehmer untereinander gleichberechtigt. Ausbilder sehen es ungern wenn sich Teilnehmer über andere Stellen, mit Hilfe ihres Dienstgrad.
Und ich kenne es auch nur das dann steuernd eingegriffen wird durch das Ausbildungspersonal.
Aber grundsätzlich sind sie Vorgesetzte mit allen Rechten und Pflichten.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

wolverine

Zitat von: KillBurn93 am 18. März 2017, 11:28:23
Aber grundsätzlich sind sie Vorgesetzte mit allen Rechten und Pflichten.
Sie sind Vorgesetzte! Nicht weiter. Alles andere mag eine Frage des persönlichen Führungsstils sein. Spätestens wenn etwas passiert ist und der anwesende höhere Dienstgrad nichts gemacht hat, werden auch die ganz kleinlaut werden, die sonst irgendetwas "nicht so gerne sehen".
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KlausP

ZitatNormalerweise sind Lehrgangsteilnehmer untereinander gleichberechtigt. Ausbilder sehen es ungern wenn sich Teilnehmer über andere Stellen, mit Hilfe ihres Dienstgrad.

Dazu findet sich in der Vorgesetztenverordnung aber auch nichts!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Die Stellung des EÜ ergibt sich aus § 87 Abs 1 Satz 5 SG.

Daraus ergibt sich, dass er den SaZ gleichgestellt ist.

Die Befehlsbefugnis ergibt sich dann aus § 1 Abs 3 SG i.V.m. der VorgV.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

... es stellt sich auch niemand "über andere" - es handelt sich um eine gesetzliche Pflicht.

mailman02

Das ganze kann es ja auch auf Lehrgängen geben ohne Eignungsübende. Hab schon Bilder von Lehrgängen gesehen, da waren auch Lt, Fw usw. gemischt. Ist doch nichts anderes.


ulli76

In der GA besteht halt die Besonderheit, dass die mit höherem Dienstgrad noch gar nicht wissen, was für Rechte und Pflichten sie mit diesem Dienstgrad haben.

Ob diese Besonderheit von den Betroffenen dann angemessen eingeordnet wird, werden dann schon die Vorgesetzten, im Zweifel der DV, klären.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mailman02

War bei uns "Damals" auch ähnlich. Das war lange vor der Zeit der UA/FA Btl. da machten die Zeitsoldaten ihre AGA noch mit den normalen GWDL. Da gab es auch EÜ die meinten sich nicht am Stuben und Revierreinigen beteiligen zu müssen.

Im 1.Zug wurde das durch die Vorgesetzten gelöst, der 3. Zug löste es "eigendynamisch".

Deepflight

Ich sehe das so wie meine Vorredner, wer den DG trägt hat auch erstmal die Pflichten und ich denke mal auch die Rechte der VorgV zu beachten.
Die zutreffenden Stichworte wurden von meinen Vorrednern ja zu genüge genannt...

Da man die VorgV in der AGA wohl kaum schon kennen dürfte und es auch unkameradschaftlich wäre, da auf irgendwelchen Paragraphen runzureiten ist man gut beraten, kleine Brötchen zu backen.
Noch dazu ist man sonst fix unten durch...

Mal ganz unabhängigndavon das einen das Ausbildungspersonal im Zweifelsfall da sicherlich deutlich einbremst.
In den Videos "Die Rektuten" sieht man recht gut, dass die Ausbilder die EÜ genauso behandeln wie jeden anderen Lehrgangsteilnehmer.


Im Endeffekt eine interessante Frage, die aber -schon durch gesunden Menschenverstand - nur mit "kleine Brötchen backen" zu beantworten ist.
Denke man kann aber durchaus erwarten das ein EÜ versucht einzugreifen, wenn grade Mist im Anflug ist...im Zweifelsfall durch Information des Ausbildungspersonals (Stichwort geistige Reife)

F_K

@ Deepflight:

Wohl eher Blindflug, oder?

Die VorgV wird, eben wegen der Bedeutung, in der GA bzw auf dem Lehrgang, gleich am Anfang unterrichtet.

Richtig ist, das die Befehlsbefugnis ein Element ist, es aber z. B. ja noch einen dienstlichen Zweck geben muss, und der kommt auf einem Lehrgang für Teilnehmer eher selten vor.

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