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Vermögenswirksame Leistungen während und nach Dienstzeit / in BFD

Begonnen von Atheros, 21. Februar 2013, 11:45:09

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Atheros

Hallo Kameraden!

Ich frage mich beim genauen Studieren meiner Bezügeabrechnung, was es eigentlich mit diesem Posten "VermBG Bausparen" zu tun hat, in meinem Falle 40,00- €. Ich gehe davon aus, dass es hier um die Vermögenswirksamen Leistungen geht, der gleiche Beitrag geht zumindest laut Bausparkontoauszug monatlich auf mein Bausparkonto ein. Aber wieso wird dieser von meinem Brutto abgezogen und vermindert daher mein Netto? Eigentlich soll dies doch eine Leistung durch meinen Arbeitgeber sein, aber so erbringe ich doch schon selbst diese Leistung, obwohl ich ja bereits privat auf mein Bausparkonto einzahle. Kann mir das jemand erklären?

Desweiteren befinde ich mich gerade im BFD und im Mai beginnt die Zahlung meiner Übergangsgebührnisse zu 90% aufgrund Vollzeitbildungsmaßnahme. Was wird dann aus den Vermögenswirksamen Leistungen bzw. diesem Betrag von 40,00- €? Wird der weiterhin vor Netto abgezogen?

AriFuSchr

also der Bruttoabzug macht keinen Sinn, denn der Zuschuss des Arbeitgebers zu den Vermögenswirksamen Leistungen ist steuer- (und ggf. sozialversicherungs-) pflichtig.

Der Nettoabzug macht Sinn, schließlich wird der Betrag ja auf Deinem Bausparkonto gutgeschrieben.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Ralf

Der Arbeitgeber zahlt 6,25 pro Monat ein, das ist der Arbeitgeberanteil. Die 40,- Einzahlung haben Sie beim Abschluss veranlasst, dass sie gleich durch den Arbeitgeber überwiesen wird. Diesen Betrag könnten Sie auch anpassen.
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Atheros

Sorry, hab mir da etwas missverständlich ausgedrückt. Die 40 € werden von "gesetzliches Netto" abgezogen und vermindern den Auszahlungsbetrag.

Atheros

Wo tauchen diese 6,25 € AG-Anteil denn auf? Die finde ich nirgendwo in meinen Kontoauszügen vom Bausparkonto. Lediglich mein eigener Sparbetrag und die Vermögenswirksame Leistung von 40 € gehen dort regelmäßig ein.

Ralf

Könnten auch 6,50 sein. Also bei mir tauchen sie auf dem KtoAuszug der Bausparkasse auf.
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Fw1993

Da muss Deine Bausparkasse ein stück Papier (nachweis über Bausparvertrag) schicken, sonst passiert da nix.

Fw1993


Atheros

Ah okay, dann passt das! Danke sehr!  :D

Bleibt dieser AG-Anteil und der Sparbetrag von 40 € während der Zahlung der Übergangsgebührnisse bestehen oder fällt beides/eines davon weg?

Und bei wem kann ich diesen Sparbetrag ändern? Muss ich meine WBV dafür mal anrufen?

AriFuSchr

es ist so, dass Du für die Sparleistungen nach § 13 Abs. 2 (5.) VermBG zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage bekommen kannst.

Antragsgebunden - an entsprechende Einkommensverhältnisse gebunden - der Höhe nach auf max. 470,-- € für die genannte Anlageart begrenzt.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

LuftwaffenSLD

Ich finde es bemerkenswert, dass du gar keine Ahnung hast was alles so mit deinen Bezügen passiert und was DU beantragt bzw. angewiesen hast.
Ja, dein Sachbearbeiter bei der WBV ist dafür zuständig.Die VL kònnen dann beim neuen Arbeitgeber abgefùhrt werden.  Grundsätzlich sollte auch nichts dagegen sprechen von den Übergangsgebührnissen abzuführen. Nicht vergessen dies aber auch mit der Bausparkasse zu besprechen;-)

Atheros

Richtig, ich habe absolut keine Ahnung... ich bin in der Vergangenheit ziemlich naiv mit den Einzelheiten umgegangen. Jetzt arbeite ich das alles auf.

Ich möchte gerne so viel Geld wie möglich für mich behalten und am liebsten gar nichts von meinem Übergangsgebührnissen abführen. Bin nämlich wieder Student, das Studium dauert jedoch länger als der Zeitraum des BFD/Übergangsgebührnisse und das Abgangsgeld reicht dann auch nicht wirklich lange ;)

wolverine

Dass das Bausparkonto grundsätzlich ein Sparkonto ist, ist Ihnen aber klar? Das Geld verschwindet nicht im Mülleimer oder geht an den Staat sondern wird bei Ihrer Bausparkasse Ihnen gutgeschrieben. Darüber sollten Sie auch jedes Jahr einen Kontoauszug erhalten. Wenn nicht, teilen Sie der Bausparkasse Ihre aktuelle Adresse mit.
Sollten Sie das Geld benötigen, kann man den Vertrag ach kündigen und sich ausbezahlen lassen. Hierzu sollten Sie sich evtl. einmal mit dem Sachbearbeiter wegen der Besonderheiten der Vertragsform besprechen.
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