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Urlaub ablehnen mit schwacher Begründung

Begonnen von Daze1988, 11. Februar 2016, 08:18:56

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Daze1988

Hallo zusammen,
folgende Situation:
Bei uns in der Kompanie ist es Gang und Gebe, dass Urlaub mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt wird.
Ein Beispiel:
Die Kampfzüge haben eine Ausbildung. Einer von 5! Gezisoldaten reicht Urlaub ein. Der Urlausbsschein kommt zurück, abgelehnt mit der Begründung "Ausbildung".
Ein weiteres Beispiel:
Ein Antrag auf EU für Ende Februar wird abgelehnt, weil die Kompanie im März einen allgemeinen Urlaub plant. Begründung: "Kompanieurlaub im März".
Jetzt zu meiner Frage:
Das Ablehnen eines EU-Antrags muss doch begründet sein. Ein dienstlicher Zweck muss vorliegen. Wie kann bei einer Gezistärke von 5 Soldaten, also 3 über Stan, eine Begründung die Ausbildung der Züge sein, an der der Soldat gar nicht teilnehmen muss?
Muss eine Ablehnung nicht richtig begründet sein und nicht nur mit einem Wort? Da muss es doch eine Handlungshilfe o.ä. geben, oder?

ulli76

Wer lehnt diese Urlaubsanträge ab, was sagt die VP und was steht in den Beschwerdebescheiden?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Daze1988

Der Chef lehnt das ab, sonst darf es ja keiner ;)
Die VP ist da, nennen wir es einfach mal, etwas zu entspannt und sieht keinen Handlungsbedarf

Daze1988

Es hat leider noch keine Beschwerde diesbezüglich gegeben, aber ich habe vor dies zu tun. Dazu brauche ich aber eine Begründung die Hand und Fuß hat.
Die Beschwerde soll ja dazu führen, dass das leichtfertige ablehnen ein ende nimmt.
Ich bin mir sicher, dass wenn ich die entsprechende Vorschrift dazu herausfinden kann, der BrigKdr dem stattgeben wird

Remote 2016

Nun ich nehme mal an, dass Sie einer der 5 sind und den Urlaub bei Ihrem KpTrpFhr einreichen...
Dieser lehnt mit den von Ihnen genannten gründen ab. Zurecht?

Vorab - Die Genehmigung von EU ist im Ermessen des TEFhr vorzunehmen.

Ausbildung (Zg / Kp - Rahmen) ist kein Ablehnungsgrund - sofern an dem Tag keine Prüfung stattfindet oder ein Thema durchgenommen wird, welches nicht so einfach zu wiederholen ist.
In diesem Fall würde ich zum Spieß / Chef gehen und meine Gründe vorbringen weshalb ich genau an diesem Tag Urlaub haben möchte.

Begründung Kp Urlaub - ist da schon eher gerechtfertigt und ich glaube auch nicht, dass sich daran etwas ändern wird. Es sei denn Sie bringen triftige Gründe vor.

Viel Erfolg...

Daze1988

Ich war tatsächlich keiner der Soldaten, der oben genannten Fälle. Mein Urlaub wurde wegen (Achtung hier folgt die gesamte Begründung) "Kein Urlaubszeitraum" abgelehnt.
Es wäre mir aber auch neu, dass ich Erholungsurlaub begründen muss.

Remote 2016

OK... ist ja schon gut...

normalerweise müssen Sie diesen nicht begründen... oftmals wird aber eine Begründung verlangt.. kommt auf den TEFhr / Chef / Zeitraum **Wetter**  etc. an.


Remote 2016

so, hab mal ein wenig gestöbert...

Quelle:
http://www.buzer.de/gesetz/2246/a31665.htm

§ 28 Urlaub

§ 28 hat 1 frühere Fassung und wird in  30 Vorschriften zitiert

(1) Dem Soldaten steht alljährlich ein Erholungsurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge zu.

(2) Der Urlaub darf versagt werden, soweit und solange zwingende dienstliche Erfordernisse einer Urlaubserteilung entgegenstehen.

(3) Dem Soldaten kann aus besonderen Anlässen Urlaub erteilt werden.

(4) Die Erteilung und die Dauer des Urlaubs regelt eine Rechtsverordnung. Sie bestimmt, ob und inwieweit die Geld- und Sachbezüge während eines Urlaubs aus besonderen Anlässen zu belassen sind.

(5) Einem Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit kann auf Antrag unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge mit Ausnahme der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung Urlaub bis zur Dauer von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung auf längstens 15 Jahre gewährt werden, wenn er

1. mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder

2. einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

tatsächlich betreut oder pflegt. Bei einem Soldaten auf Zeit ist die Gewährung nur insoweit zulässig, als er nicht mehr verpflichtet ist, auf Grund der Wehrpflicht Grundwehrdienst zu leisten. Der Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der genehmigten Beurlaubung zu stellen. Während der Beurlaubung dürfen nur solche Nebentätigkeiten genehmigt werden, die dem Zweck der Beurlaubung nicht zuwiderlaufen. Ein bereits bewilligter Urlaub kann aus zwingenden Gründen der Verteidigung widerrufen werden.

(6) Stimmt ein Berufssoldat oder Soldat auf Zeit seiner Aufstellung als Bewerber für die Wahl zum Deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament oder zu der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes zu, ist ihm auf Antrag innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag der zur Vorbereitung seiner Wahl erforderliche Urlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge zu gewähren.

(7) Soldaten haben Anspruch auf Elternzeit unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge mit Ausnahme der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Das Nähere wird durch eine Rechtsverordnung geregelt, die die Eigenart des militärischen Dienstes berücksichtigt.

Daze1988

Ich sags mal ganz offen, bitte verbrennen Sie mich deshalb nicht.
Bei besagtem Chef erlebt man sehr viele grenzwertige Dinge bzgl der Einhaltung von Vorschriften. Manche Vorschriften zieht er knallhart durch, andere passen ihm nicht und werden daher sehr locker interpretiert.
Für mich grenzt diese Art mit den Soldaten umzugehen an Schickane.
Ich bin also quasi nicht verpflichtet meinen Antrag zu begründen, habe das okay vom TEFhr in Form seiner Unterschrift und dann kommt ein Chef und lehnt diesen quasi grundlos ab.
Ich möchte mich also nun beschweren, brauche dazu aber noch eine Gute Begründung in Form einer Vorschrift.
Wo wird denn ein "zwingender dienstlicher Grund" definiert, welchen er für eine Ablehnung haben muss?

Daze1988

Es kann ja kaum ein zwingender Grund vorhanden sein, wenn man als StUffz im Gezi Dienst tut, das Gezi eigentlich keinen StUffz-Dienstposten hat und mit 2 Mann über Soll besetzt ist.

Andi8111

Wissen Sie, ich würde das etwas größer aufziehen. Reichen Sie wieder Urlaub ein, geben diesen persönlich ab, schreiben dazu, dass bei Ablehnung eine Begründung gegeben werden muss. Den abgelehnten Urlaubsschein mit ihrer Beschwerde schicken Sie dann zum Wehrbeauftragten und in Kopie zum Kommandeur :)

Dann beginnt es sich sehr schnell aufzulösen.. Einer muss immer der Erste sein..

Daze1988

Also den Weg der Eingabe habe ich auch schon Betracht gezogen, allerdings finde ich eine Beschwerde absolut ausreichend.
Es handelt sich hierbei ja, zumindest meiner Ansicht nach, um einen Verstoß gegen Vorschriften. Damit muss ich ja die Herren in Berlin nicht belästigen :)
Wie gesagt, ich bin derzeit nur noch etwas skeptisch, ob ich denn dahingehend im Recht bin. Der "zwingende dienstliche Grund" ist bestimmt auch wieder ein sehr weitläufiger Begriff.

Tommie

Wenn die Beschwerde und die Eingabe gleichzeitig laufen, hat das auch keinen Vorteil für den Soldaten! Der WBdDB wird ohnehin abwarten, ob auf dem Beschwerdewege Abhilfe geschaffen wird! Wenn die Beschwerde zurück gewiesen wird, reicht es immer noch, eine Eingabe zu schreiben, wenn einem die Begründung für die Zurückweisung der Beschwerde nicht schlüssig erscheinen.

ulli76

Eben- Eingabe ist dabei nicht der richtige Weg, da die Beschwerde zielführend wäre.

Hast du mal mit deinem Spieß oder TE-Fhr gesprochen? Vielleicht können die ja mal mit dem Chef sprechen.

Das mit dem Kompanieurlaub ist ein bekanntes Problem. Das Ablehnen von anderen Urlaubsanträgen als im KpUrlaub ist ein unzulässiger Trick, um das Problem zu umgehen, dass Urlaub nicht befohlen werden kann.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi8111

Mann kann da meistens zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.
Die vorherige "Androhung" dem Wehrbeauftragten das auch geschickt zu haben, zwingt den Kommandeur tätig zu werden. Ich habe schon so viele Fälle erlebt, wo solche Sachen dann "im Kleinen" beigelegt wurden und sich nichts geändert hat. Wenn der Kommandeur aber seinen eigenen Arsch im Argen wähnt, muss er handeln ;) Man nennt das Zugzwang^^

Aber Tommie hat dem Grunde nach Recht.

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