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Unterkunft in der Stammeinheit

Begonnen von schuetze01, 13. September 2012, 21:08:02

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schuetze01

Guten Abend zusammen,

ich habe ein Frage wegen der Unterkunft in meiner zukünftigen Stammeinheit TSL/FSHT Ber Ustg in Aachen.

Ich bin 27 Jahre alt, nicht mehr verheiratet und komme in die Mannschaftslaufbahn. Meine eigene Wohnung wurde anerkannt und laut Aufforderung zum Dienstantritt wird mir keine Umzugskostenvergütung zugesagt.

Bin ich unter den Umständen überhaupt noch kasernenpflichtig?

Gibt es eine Möglichkeit, dort während der Woche zu übernachten?

Un wenn ja, mit wie vielen Mann ist man auf einer Stube?

Ich wohne von meinem Heimatort ca. 110 km bis zu dieser Einheit entfernt, das ist zu weit, um jeden Tag hin und her zu fahren.


Vielen Dank schon einmal für die Antworten.


KlausP

Zitat... Ich bin 27 Jahre alt, ... Bin ich unter den Umständen überhaupt noch kasernenpflichtig? ...

Nein, sind Sie nicht.

ZitatGibt es eine Möglichkeit, dort während der Woche zu übernachten?

Da Ihnen die UKV nicht zugesagt wurde, sind Sie Trennungsgeldenpfänger und Ihnen ist auf Antrag eine Unterkunft dienstlich bereitzustellen.

ZitatUn wenn ja, mit wie vielen Mann ist man auf einer Stube?

Das hängt von der Unterkunftskapazität ab. Sie werden als Mannschafter auch in Ihrem Alter auf einer normalen Mannschaftsstube untergebracht, wie die ausgestattet und belegt ist, kann Ihnen nur Ihr Spieß bei Ihrem Dienstantritt ssagen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Da Sie
- älter als 25 sind
- eine durch das ZNWG anerkannte und bei der UKV berücksichtigungsfähige Wohnung haben (außerhalb 30 km zu Ihrer Stammeinheit)
- Ihnen durch das ZNWG die UKV nicht zugesagt wurde

gilt folgendes:

- Sie sind bei Ihrer Stammeinheit nicht mehr zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet (da älter 25)
- Sie müssten sich also eine eigene Wohnung am Standort suchen - wenn keine freien Kapazitäten in der Kaserne verfügbar

ABER !!

Da Sie auf Grund der anerkannten eigenen Wohnung die Nicht-Zusage der UKV erhalten haben,
sind Sie ab dem Dienstantritt Trennungsgeld- und Reisebeihilfenempfänger.

Dies bedeutet, Sie erhalten pro Tag der Abwesenheit von Ihrem Wohnort einen bestimmten Geldbetrag
und zusätzlich einen Geldbetrag für eine Heimfahrt pro Monat.

Als Trennungsgeldempfänger haben Sie auch einen Anspruch auf Bereitstellung einer unentgeldlichen
Truppenunterkunft. Hier ist von Einzel- bis Mehrbettzimmer alles möglich. Ist abhängig vom Standort.

Kann Ihnen keine Truppenunterkunft gestellt werden, erhalten Sie vom zuständigen Bw-Dienstleistungs-
zentrum einen standortabhängigen monatlichen Geldbetrag, mit dem Sie sich dann z.B. ein möbliertes
Zimmer im Standortbereich anmieten können.

Nehmen Sie am Besten mit dem Spieß Ihrer neuen Stammeinheit Kontakt auf.
Sagen Sie ihm das Sie TG-Empfänger sein werden und bitten um Info, wie Ihre Unterbringung erfolgen wird.
Über die Zahlung des TG und der RBH kann Sie dann der Rechnungsführer nach Dienstantritt unterrichten.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

schuetze01A

#3
Danke für die Antworten !

Steve87

In welcher der 4 Kasernen der TSL/FSHT werden sie denn ihren Dienst verrichten? Vielleicht kann ich ihnen was zur Unterkunfts Situation sagen.
WaMechBtsm

schuetze01

Das weiss ich leider auch nicht, auf der Dienstantrittsbescheinigung steht nur TSL / FSHT Ber Ustg in der Trierer Str. 445, 52078 Aachen.

Sagt das Ihnen etwas?

MfG

schuetze01

Jetzt wäre noch die Frage wegen der UKV... laut Dienstantrittsbescheinigung wird die UKV mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort nicht zugesagt.

Bezieht sich das denn jetzt auf die AGA oder auf die anschl. Stammeinheit?

Steve87

Also wird es die Lützow Kaserne sein. da kann ich leider nichts zu sagen
WaMechBtsm

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