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Umzugskostenvergütung - Wie, Wo, Was?

Begonnen von Raettchen, 02. April 2012, 15:02:35

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Raettchen

Hallo ihr,

Ich habe meine Aufforderung zum Dienstantritt bekommen und in dieser wird mir die Umzugskostenvergütung als Unverheiratete ohne eigene Wohnung zugesagt.

Ich hatte jetzt gelesen, dass man ohne Wohnung und Hausstand nicht umziehen kann und somit kein Geld bekommt. Aber ich lebe schließlich nicht auf der Straße. Auch bei seinen Eltern kann man Bett, Schränke, Sofa un Co haben, was mit umzieht.

Ich habe heute bei der Bewerber Service Hotline angerufen und der Herr meinte ich müsse mit dem Rechnungsführer sprechen. Ich gehe davon aus, er meint den Rechnungsführer meiner späteren Stammeinheit? Aber dort bin ich erst für 2016 eingeplant, da ich erst noch ausgebildet werden muss, aber die Ausbildung wird höchstwahrscheinlich auch in Westerstede stattfinden.
Davon abgesehen, wie komme ich an den Rechnungsführer heran?

Ich mein ich ziehe jetzt so oder so um, aber sollte mir das Geld zustehen, dann will ich nicht unbedingt mein Erspartes dem Makler in den ***** stecken.

Liebe Grüße Gina
Im Gegensatz zu Soldaten sind Satzzeichen KEINE Rundeltiere!

miguhamburg1

Liebe Gina, Umzugskostenvergütung wird immer dann zugesagt, wenn absehbar ist, dass ein Soldat länger als zwei Jahre auf einem Dienstposten verwendet wird. Die Grundlage hierfür ist das Bundesumzugsgesetz. Von daher hat alles seine Ordnung. Schauen Sie mal in diesem Gesetz nach und googeln auch einmal nach "Umzugsfibel für Soldaten".

LwPersFw

Bei dieser Thematik muss man 2 Personenkreise trennen:

A)
- Ledige mit anerkanntem und bei der UKV berücksichtigungsfähigem Hausstand
und
- Verheiratete und ihnen Gleichgestellte

B)
Ledige mit/ohne anerkanntem und bei der UKV nicht berücksichtigungsfähighen Hausstand

Wer nicht zum o.g. Personenkreis A) zählt, dies ist bei Ihnen der Fall, erhält in der Regel bei einer
Versetzung die Zusage der UKV und folgende Leistungen:

- Reisekostenvergütung gem. § 7 BUKG*
- Pauschvergütung gem. § 10 Abs. 4 BUKG
- Beförderungsauslagen gem. § 6 BUKG
- ggf. Kosten für Beschaffung Herd und/oder Öfen gem. § 9 Abs 3

*Bundesumzugskostengesetz / zu finden z.B. auf www.juris.de

Zur Ausgestaltung und Höhe dieser Ansprüche MUSS man sich von den Fachleuten
im für den Standort zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) beraten lassen !
Dies sind spezielle Verwaltungsbeamte und nicht der Refü!

ABER !!
Wenn Sie unter 25 sind, sind Sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.
D.h. Sie erhalten in der Kaserne - im Normalfall - eine Truppenunterkunft (kann auch ein Mehrbett-Zimmer sein).
Dies gilt für jede weitere Versetzung bis Sie 25 sind.

Sobald Sie zu Ihrer Stammeinheit versetzt werden, können Sie sich natürlich am Standort eine Wohnung suchen
und werden, soweit noch unter 25, (in der Regel) vom Wohnen in der Truppenunterkunft (bzw. Gemeinschaftsunterkunft GMU) befreit.
Dies ist nähmlich wichtig, damit Ihre Wohnung, bei möglichen folgenden Maßnahmen, als berücksichtigungsfähig gilt.
Beachten Sie dazu auch meine u.a. Hinweise zu § 6...

Sollten Sie dann schon über 25 sein, sind Sie nicht mehr zum Wohnen verpflichtet und können sich eine Wohnung
am Standort nehmen. Hier gelten dann auch meine u.a. Ausführungen zu § 6 - nur der Punkt Befreiung entfällt.


Dabei WICHTIG !! :
Die Leistungen gem. § 9 können nur formlos abgerechnet werden, da sie auf dem u.a.
Formblatt nicht abgebildet sind!!!

Noch ein Hinweis zu § 6:

Wer als Lediger (unter 25) ohne Hausstand nach § 10 Abs. 3 BUKG wieder eine GMU bezieht,
aber vor hat am neuen Dienstort sich einen solchen eigenen Hausstand einzurichten (Befreiung
von der Verpflichtung zum Wohnen in der GMU ist eine zwingende Voraussetzung) und erklärt,
dass im Rahmen seiner Dienstantrittsreise der Umzug noch nicht abgeschlossen ist, kann
seine Sachen, z.B. sein Hausrat in der Wohnung der Eltern, in seine neue Wohnung transportieren
und bekommt die angemessenen Kosten dann erstattet.

Es muss aber im u.a. Vordruck angekreuzt werden, dass NICHT alles Umzugsgut transportiert
wurde, da zunächst nur die Sachen alte GMU >> neue GMU transportiert wurden.

Das Feld "Der Umzug ist damit beendet" wird in diesem Fall nicht angekreuzt.
Unter dem Punkt "Sämtliches Umzugsgut ist befördert" >> Nein ankreuzen.

Anmietung, Befreiung GMU, Einzug sollten aber zeitnah zum Dienstantritt erfolgen.

Auch hier gilt : VOR Versetzung von den Fachleuten im BwDLZ beraten lassen !!!!



[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Raettchen

Okay, vielen Dank erst einmal.

Ich werde dann morgen mal im zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum anrufen.
Ich bin zwar unter 25, jedoch ist bei mir auch noch der Punkt, dass die ZAW zum Gesundheits- und Krankenpfleger meist an zivilen Ausbildungsstätten stattfinden, wo ja meist keine Schlafgelegenheiten vorhanden sind.

Liebe Grüße
Gina
Im Gegensatz zu Soldaten sind Satzzeichen KEINE Rundeltiere!

LwPersFw

Sollte dies während der ZAW der Fall sein (das Ihnen keine GMU gestellt werden kann),
so hätte der für Sie zuständige militärische Vorgesetzte die Möglichkeit, Sie auf Grund
dieser Tatsache vom Wohnen in der GMU zu befreien (gemäß ZDv 70/1 Anhang Teil A Anlage 1 Teil C).

Sie könnten dann am Ort der ZAW eine Wohnung mieten und bei Zusage der UKV
auch die von mir genannten Leistungen in Anspruch nehmen.
U.a. könnten Sie die Möbel aus Ihrem Elternhaus dorthin transportieren.
Mit einem Miet-Transporter, unter Umständen sogar durch eine Spedition.

Wichtig !!!  Bevor Sie die Wohnung anmieten und weiteres planen - lassen Sie sich
unbedingt von den Fachleuten für Umzüge im BwDLZ beraten, noch bevor Sie Ihren
Dienstantritt bei der ZAW haben!!

Und : Gemäß neuester Erlasslage werden Soldaten, die sich erstmalig einen Hausstand
einrichten, nicht mehr die Maklerkosten erstattet !!
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Raettchen

Ich habe heute mit dem zuständigen Herrn telefoniert und da ich praktischerweise auch im Mietvertrag meines Lebensgefährten stehe, da halt lediglich nicht gemeldet bin, sollte das mit der Umzugskostenvergütung wohl klappen, da die Bundeswehr dies als eigenen Hausstand ansieht. Somit sollten dann, zumindest anteilig, die Maklerkosten bezahlt werden. Mein Lebensgefährte ist leider nicht mehr lange genug bei der Bundeswehr um die Umzugskkostenergütung in Anspruch zu nehmen.
Mir werden nun Anträge und Formblätter zugeschickt.

Aber wie gesagt, umziehen werde ich so oder so und habe dort auch schon etwas gefunden.
Im Gegensatz zu Soldaten sind Satzzeichen KEINE Rundeltiere!

LwPersFw

Dies ist dann ja auch eine ganz andere Ausgangslage !!

Wenn Sie als gleichrangige Mieterin (also nicht als Untermieter) im Mietvertrag stehen ... haben Sie einen eigenen Hausstand !

Das Sie sich bei der Meldebehörde nicht angemeldet haben steht auf einem andern Blatt und ist für die Bw nicht relevant!

Legen Sie diesen Mietvertrag umgehend dem ZNWG vor !!

Sie haben dabei 2 Möglichkeiten:

1. Sie beantragen die Nicht-Zusage der UKV

Folge:
Sie sind ab Diensteintritt Trennungsgeld- und Reisebeihilfenempfänger für zunächst 2 Jahre.
D.h. Sie bekommen kostenlos eine Truppenunterkunft gestellt und einen bestimmten Geldbetrag pro Tag.
Kann Ihnen die Bw keine Truppenunterkunft stellen, wird ein standortabhängiger Betrag gezahlt, mit dem Sie
dann z.B. ein möbliertes Zimmer mieten können.

2. Sie beantragen die Zusage der UKV

Folge:
Sie können die vollen Leistungen des BUKG in Anspruch nehmen und auf Kosten der Bw umziehen.

Dafür muss aber der Text auf Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt durch das ZNWG geändert werden!

Dort steht ja noch "Umzugskostenvergütung als Unverheiratete ohne eigene Wohnung zugesagt."

Dort muss aber sinngemäß stehen :

"...Umzugskostenvergütung als Unverheiratete mit eigenem Hausstand gem. § 10 Abs. 3 BUKG zugesagt."

Dies ist wichtig, da Sie sonst nur verminderte Leistungen des BUKG erhalten werden !!!


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Raettchen

Suche Reichen mit zu viel Geld, damit ich die ganzen blöden Anträge nicht ausfüllen muss. Kindergeld, Halbweisenrente, Antrag auf Feststellung der erstattungsfähigen Beförderungsauslagen, Antrag auf Zahlung von UKV, 2x Antrg auf Erstattung der Reisekosten.
Die Papiere wären ja nur halb so schlimm, wenn man wüsste, was von eine gewollt ist, aber das ist ja bei vielen Fragen eher weniger ersichtlich, bzw. vor Einstellung noch nicht abzusehen. Und ganz nebenbei ziehe ich auch noch um...

Tut mir Leid, aber ich musste das jetzt einfach einmal loswerden.

Achja, für weitere Suchende: Die Anträge habe ich vom Bundeswehrdienstleistugzentrum bekommen.
Im Gegensatz zu Soldaten sind Satzzeichen KEINE Rundeltiere!

Raettchen

Meine Wohnung wurde nun anerkannt, jedoch bekomme ich aufgrund meiner kurzen Verwendung keine Umzugskostenvergütung. Ich wil doch auch nicht zu meiner AGA Kompanie ziehen, sondern zu meiner späteren Stameinnheit. Zum Haare raufen der ganze Mist...
Im Gegensatz zu Soldaten sind Satzzeichen KEINE Rundeltiere!

ulli76

Prinzipiell kannst du auch schon an den übernächsten Standort umziehen- dafür brauchst du allerdings die UKV.
Hab das selber schon gemacht:
Von Standort x nach y ohne UKV versetzt worden und nen halbes Jahr später zu z mit UKV. Bin dann kurz vor der Versetzung nach y von x nach z umgezogen.
Der Rechnungsführer ist zwar an der Abrechnung fast verzweifelt (die 6 Monate bestanden zusätzlich an sich auch nur aus Lehrgängen und Einsatz), aber hat dann am Ende alles gepasst.
Man beachte noch vorläufige Versetzungsverfügung, die die Grundlage des Umzugs war: Ein Ferschreiben mit sinngemäß folgendem Inhalt: Versetzung an Standort z mit Zusage der UKV. Einheit, Teileinheit, Zeile folgt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Raettchen

Ja, ich werde auf jeden Falll noch einmal mit meinem Einplaner telefonieren, aber ich sehe da schwarz, der Umzug rückt näher und eine UKV Zusage, nach dem Umzug wird mir wohl nichts mehr bringen :-(
Im Gegensatz zu Soldaten sind Satzzeichen KEINE Rundeltiere!

LwPersFw

Hallo Raettchen,

Sie erwarten das sich die Bundeswehr-Vorschriften nach Ihnen richten...
Das wird aber nur passieren, wenn die Bearbeiter genau wissen was sie wünschen!
Und auch dann nur im Rahmen des Möglichen!

Im meinem Post vom 03.04. hatte ich Ihnen Ihre Optionen aufgezeigt.

Da Sie umziehen wollen, hätten Sie dem ZNWG nicht nur den Mietvertrag vorlegen dürfen,
sondern hätten in Ihrem Anschreiben auch die Zusage der UKV beantragen müssen !
In Ihrem Fall mit dem Zusatz, dass Sie einen Vorwegumzug an den Dienstort der ZAW beantragen.

Und auch dann kann es sein, dass man Ihnen die Zusage zum jetzigen Zeitpunkt versagen wird.

Denn - im Regelfall - wird die Zusage der UKV bei Einstellung erst wirksam,
- bei Einstellung mit Probezeit mit Ablauf derselben (nach 6 Monaten)
- bei Einstellung als Eignungsübender mit Beendigung der Eignungsübung (nach 4 Monaten)

Wichtig ist auch, dass Ihnen am Dienstort der ZAW wirklich keine Unterkunft durch die Bw gestellt werden kann.

Und als WICHTIGSTES !!
Rufen Sie umgehend den Bearbeiter im BwDLZ an und sagen Ihm, dass sie noch keine Zusage der UKV haben!

Besprechen Sie mit Ihm das weitere Verfahren !!

Denn wenn Sie ohne Zusage der UKV umziehen kann es sein, dass das BwDLZ die Kosten nicht übernehmen wird!
Grund dafür ist § 2 des Bundesumzugskostengesetzes der ausführt:
"Voraussetzung für den Anspruch auf Umzugskostenvergütung ist die schriftliche oder elektronische Zusage.
Sie soll gleichzeitig mit der den Umzug veranlassenden Maßnahme erteilt werden."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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