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übergangsgebührnisse brutto oder netto???

Begonnen von jörg2010, 29. Juni 2007, 18:44:16

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jörg2010

hi,
werden die 75% (als schüler oder student 90%) vom letzten brutto- oder nettolohn berrechnet?
ich bin saz 8 und bekomme ab dem 01.07.07 übergangsgebührnisse...meine gehaltsabrechnung stimmt aber hinten und vorne nicht. meiner meinung nach vom letzten bruttogehalt.

gruss jörg

wolverine

Vom letzten Bruttogehalt, jedoch ausscvhliesslich Grundgehalt ohne Zulagen. Nicht das jemand denkt, im letzten Monat lasse ich mir 20 Anrechnungsfälle auszahlen und davon werden die Übergangsgelder berechnet ;).
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jörg2010

dann haben die bei mir mal locker 350€ zu wenig überwiesen.
das mit dem grundgehalt war mir schon klar ;)
danke für die antwort.

stuka9

@Jörg2010: Hast du den Abzug von Lohnsteuer und Soli-Zuschlag mit eingerechnet?

jörg2010

@stuka9 ja hab ich. mein bruttobetrag stimmt schon nicht. ich mache zur zeit schule und müsste deswegen 90% bekommen...die haben mir aber nur 75% ausgezahlt.
ist halt immer schlecht wenn die kaserne dicht macht wo man vorher war...in der jetzigen bin ich nur ein name auf einem stück papier. mit meiner übergangsbeihilfe hat es ja auch noch nicht funktioniert.

wolverine

Ansprechpartner ist die WBV - Gebürniswesen - und die sollte es noch geben. Die Kaserne kann auch nichts anderes machen, als sich an die zu wenden. Ich würde die Dame/ den Herrn kontaktieren, der oben rechts auf der Abrechnung steht. Bei mir gab es übrigens 15 Jahre nicht ein Problem mit Geld!
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jörg2010

@ wolverine bei mir gab es bis jetzt auch noch nie probleme mit dem geld. hat 8 jahre prima funktioniert. die kaserne hätte aber der wbv einen brief schicken müssen damit die über mein ausscheiden von der bw informiert sind. weil das nicht geschehen ist hat die wbv das formular über die übergangsgebührnisse und der übergangsbeihilfe nich an den rechnungsführer geschickt. deswegen hat sich auch noch nichts wegen der übergangsbeihilfe getan.
werde am di mal wieder die wbv anrufen.

stuka9

@Jörg2010: Den "Ausbildungszuschlag" (90 statt 75%) zahlt die WBV erst, wenn sie vom BfD darüber informiert wurde, daß du an einer förderungswürdigen Maßnahme teilnimmst. Solange du nicht den entsprechenden Förderungsbescheid des BfD hast, zahlen dir die WBV nur die 75%.

jörg2010


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